Steuern – die neusten Beiträge

Unternehmer-Kilometer mit dem Deutschlandticket in Steuererklärung absetzen?

Hallo liebe Finanzfreunde,

als Einzelunternehmer (neben sozialversicherungspflichtigem Angestelltenverhältnis) nutze ich auch das Deutschlandticket um zu Auftragsorten/Kunden zu gelangen, nun habe ich allerdings feststellen müssen das in Elster im EÜR - Fahrtkostenformular und auch in WISO Steuersparbuch die Kilometerabschreibung nur für Strecken zu Kunden/Aufträgen mit dem Auto möglich ist. Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann man in dem Formular nur mit tatsächlichen Kosten (also Ticketpreisen) angeben.

Das verwundert mich sehr, da in dem Fahrtkosten-Formular für Arbeitnehmer alle Fahrten zum Arbeitsort voll mit 30 Cent (ab dem 22. KM pro Fahrt sogar mehr) den Kilometer berechnet werden, völlig unabhängig davon ob ein Auto, ein Fahrrad, die öffentlichen Verkehrsmittel oder die Füße genutzt wurden. Egal wie man sich also als Arbeitnehmer zum Arbeitsort bewegt hat und wie hoch die Ausgaben waren alle bekommen gleich viel von der Steuer zurück. Ich kann mir schwer vorstellen, dass unser Verkehrswende predigender Fiskus diese Art der Berechnung/Erstattung nur Arbeitnehmern gewehrt und Einzelunternehmer nur nach tatsächlichen Ticketkosten Steuererstattungen bekommen. Hoffe auf eure Hilfe, Suchmaschine und KI habe ich schon bemüht, vielleicht kennt hier ja jemand das entsprechende Formular oder den Kniff zum Kilometergeld mit Öffis für Einzelunternehmer :)

Einkommensteuererklärung, Steuererklärung, Steuern, Fahrtkosten, Fahrtkostenerstattung

Steuerliche Behandlung von Fondsverkauf nach Investmentsteuerreform 2018?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung des Verkaufs von Fondsanteilen, die ich vor der Investmentsteuerreform 2018 erworben habe. Hier sind die Details meines Falls:

Kaufdatum der Fondsanteile: 27. Januar 2000

Kaufpreis: 4970 DM (umgerechnet ca. 2541,12 Euro)

Aktueller Wert des Fonds: 2721,01 Euro

Wert des Fonds zum 31. Dezember 2017: ca. 1128 Euro

Fondsart: Aktienfonds (WKN: 847414)

Wohnort: Bayern

Kirchensteuer: Keine

Depotgebühren: 12 Euro pro Jahr

Mein tatsächlicher Gewinn beträgt 179,89 Euro (aktueller Wert minus Kaufpreis). Allerdings bin ich unsicher, wie die steuerliche Behandlung nach der Investmentsteuerreform 2018 aussieht. Insbesondere frage ich mich:

Wie wird der steuerpflichtige Gewinn berechnet? Werden die Verluste bis zum 31. Dezember 2017 berücksichtigt, bevor der Gewinn ab dem 1. Januar 2018 besteuert wird?

Wie wirkt sich die Teilfreistellung für Aktienfonds (30 %) auf die Steuerlast aus?

Muss ich auf den gesamten Gewinn ab dem 1. Januar 2018 Steuern zahlen, obwohl mein tatsächlicher Gewinn geringer ist?

Gibt es ähnliche Fälle, in denen die steuerliche Behandlung als ungerecht empfunden wurde?

Ich möchte sicherstellen, dass ich die korrekten Steuern zahle und keine unnötigen Belastungen habe. Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall oder kann mir weiterhelfen, wie ich am besten vorgehe?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Beste Grüße, Sebastian

Kapitalanlage, Steuern, Steuerrecht, Kapitalertragssteuer

Wie muss ich mein Pflichtpraktikum versteuert, wenn ich nebenher einen Midijob habe?

Guten Tag liebes Forum. Ich bin mit meinem latein zu diesem Thema am Ende und finde auch keine gescheite bzw. präzise Antwort im Internet.. Vielleicht kennt sich ja hier wer aus :)

Ich versuche meine Ausgangssituation und Frage so ausführlich wie möglich zu stellen.

Zur Ausgangssituation: Ich bin aktuell Vollzeitstudent an einer Hochschule und habe nächstes Semester (Start 1.10.) ein 5 monatiges Pflichtpraktikum (Vollzeit, 40h Woche), wo ich auf Minijobbasis etwa 520€ verdienen werde. Nebenbei arbeite ich aktuell noch bei einem anderen Arbeitgeber, wo ich monatlich rund 700€ (Teilzeit, 8h Woche) verdiene und somit auch Lohnsteuer zahle. (Kleine Nebeninfo: Ich habe ebenfalls noch ein Kleingewerbe, wo ich allerdings aktuell nur hin und wieder Geld mit mache (ca. 200€ im JAHR). Heisst ich muss jährlich eine Steuererklärung machen.)

Nun zu meiner Frage: Ich habe mir überlegt neben dem Pflichtpraktikum weiterhin am Samstag bei meinem Midijob weiterzuarbeiten, da ich die nächsten Monate dort ein 13. Gehalt und im Januar den jährlichen Bonus mitnehmen möchte. Wie sieht das ganze nun für meine Steuern aus?

daraus folgt meine Frage: Wie werden die 520€ versteuert? und Lohnt es sich überhaupt dort zu arbeiten, oder muss ich zuviel nachzahlen, da ich es in der Steuererklärung ja angeben muss?

Ich würde mich über ein paar Antworten freuen. :)

MfG Max

Lohnsteuer, Steuererklärung, Steuern, Steuernachzahlung

Online Einnahmen ohne Gewerbe?

Hallo, ich befinde mich in folgender Situation: Ich bin 19 und wohne in Österreich und verkaufe seit einem Jahr Malbücher auf Amazon KDP (99% der Käufer befinden sich in den USA). Ich habe mir den Account mit 14 erstellt und einfach über die Zeit Bücher hochgeladen, umsatz habe ich aber erst seit letztem Jahr gemacht.

Ich befinde mich für das Steuerjahr 2023 ca bei ~5000€ Umsatz und Ausgaben von 1100€ für Software, Marketing etc. In etwa 3000€ wurden mir auch erst 2024 ausgezahlt weil Amazon die Tantiemen mit 2 Monaten Verzug auszahlt. Nachdem man steuerliche Abgaben erst ab ~11.000 zahlen muss und ich außer durch Amazon kein anderes Geld verdient habe, habe ich mir in meiner Naivität keine Sorgen bezüglich dieser Thematik gemacht. Nun ist mir aber bewusst geworden das ich auch unter den 11.000 € pro Jahr ein Gewerbe hätte anmelden müssen…

Ich möchte auf jeden Fall verhindern das man mich früher oder später der Steuerhinterziehung beschuldigt und brauche deshalb Rat wie ich vorgehen soll. Reicht eine Steuererklärung auf FinanzOnline aus? Soll ich nun doch ein Gewerbe anmelden und wenn ja dann wie? Also sollte ich direkt die Karten offen legen oder hoffen das man mir bezüglich der bisherigen Einnahmen keine Fragen stellt.

Ich möchte das das ganze wirklich sauber abläuft und frage mich wie ich vorgehen soll.

Vielen Dank im Voraus!

steuerhinterziehung, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Österreich, Steuererklärung, Steuern, Onlineshop

Steuerberater oder Wirtschaftsingenieur? Wie entscheiden?

Guten Abend!

Ich stelle die Frage mal hier, da ich denke, hier sind die richtigen Experten. Nicht wie bei Gutefrage.
Ich bin momentan mit meiner Berufswahl sehr unsicher, daher doppeln sich manche Aspekte zu anderen Fragen - Sorry.

Nun...Ich hatte schon lange im Kopf, Steuerberater zu werden und das ganze Procedere durchzulaufen.
Nun kam dann vor einem Jahr der Wirtschaftsingenieur dazu und ich hatte endlich die Möglichkeit auch wieder Pilot zu werden. Das war mein Kindheitstraum. der Weg würde dann ungefähr so aussehen, dennoch mag ich auch das Wirtschaftliche gern:

Duales Studium WIng - Master Berufsbegleitend - dann Pilot werden.
Eigentlich ein solider Plan.

Aber nun vor ein paar Wochen kam ich wieder auf den Steuerberater zurück. Das finde ich immer noch sehr interessant und ich könnte mich auch selbständig machen. Das geht beim anderen Weg einfach nicht.- Der Weg beim Stb würde ca aussehen:

  1. Entweder: Dipl Finanzwirt - Bachelor of Laws (z.B. Wirtschaftsrecht) - Berufserfahrung - Stb-Prüfung
  2. Oder: dipl Finanzwirt - Jura studieren - Berufserfahrung - stb-Prüfung

damit könnte ich mir entweder eine eigene Kanzlei aufbauen oder Partner in einer Kanzlei werden und im Fortbildungssektor arbeiten.

Für mich ist das genau so interessant wie der erste Weg und beides reizt mich sehr. Auch Praktika haben keinen Aufschluss gegeben (Praktikum Pilot ist nicht möglich).

Finanziell würde der zweite Weg besser sein, aber auch beim ersten verdient man sehr gut.

Nun meine Frage: Wie kann ich selber eine Entscheidung treffen? Wie kann es mir einfacher Fallen? Was würdet ihr empfehlen? was ist evtl für die Zukunft besser?

Studium, Jura, Steuerberater, Steuern, Wirtschaft

Twitch & Steuern nachträglich einreichen möglich und wie?

Hallo liebe Finanzgurus,

viele werden jetzt ihre Augen rollen, doch leider fehlt es mir viel an wissen deswegen frage ich euch. Es geht um das Thema Twitch & Steuern. Vor kurzen machte mich ein Video davon aufmerksam deswegen lege ich hier alle Karten offen und hoffe dabei das ihr mir weiter helfen könnt, da ich wirklich keine Freunde/Familienmitglieder habe die sich damit auskennen. Und teilweise alle Rentner sind und in diesem Bereich sich nicht auskennen.

Zu den Infos:

Ich bin 27 Jahre alt und habe vor 3 Jahren mal mit Twitch angefangen (hobbymäßig) - genauer gesagt im April 2020 bis Dezember 2020 (aktiv gestreamt). In dessen Jahr 2020 habe ich insgesamt 700 Euro an Subs erhalten + 270 Euro Donation verdient.

Gearbeitet habe ich gar nicht und auch kein Hartz4 oder sonstige einkommen beansprucht, hatte also kein Einkommen außer Twitch (lebe bei meinen Eltern). Mit diesen Einkommen hatte ich dann damals mir eine neue Grafikkarte gekauft. Kommen wir aber mal zur Sache, da ich mich nicht irgendwie strafmündig machen will, wenn nicht sogar schon bin vielleicht und wirklich so leid es mir auch tut niemand habe der sich da auskennt. Ich bin voll auf eure Hilfe angewiesen und ich hoffe wirklich das jemand da draußen mir helfen kann.

Ich habe jetzt erst mitbekommen das man diese Einkommen versteuern muss oder eine Gewerbe dazu anmelden muss oder Umsatzsteuer und und und mein Kopf explodiert förmlich und im Internet lese ich einmal Apfel einmal Birne also immer was anders.

1. Frage: Wie läuft das ab? Was muss ich machen Schritt für Schritt?

2: Frage: Kann ich das überhaupt nachträglich einreichen oder bin ich schon zur Strafe verurteilt? Bis heute gab es auch nie irgendwas Schriftliches von Vaterstaat aber ich möchte selber einen freien Kopf bekommen.

3: Wäre ich euch sehr dankbar, wenn ihr mich nicht fertig machen würdet... Ich habe nämlich eine harte Zeit. Ich bedanke mich bei euch schonmal im Voraus.

ich wünsche euch vom ganzen herzen einen schönen tag & viel Gesundheit

mfg

Einkommen, Finanzamt, Finanzen, Steuern, Erklärung, strafbar, versteuern, was tun, Twitch

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Ausfüllhilfe?

Angemeldete Tätigkeit: Onlineverkauf von digitalen Gütern und Dienstleistungen

Kleinunternehmerregelung

Ich werde hauptsächlich B2B betreiben. Ist es schlau, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen? Die Kunden können sich im Fall B2B die Mehrwertsteuer so oder so geltend machen; habe mir sagen lassen, dass KUR hauptsächlich für (Privatkunden) nützlich sei.

Feld 108 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)

Wie genau muss ich meine Einkünfte einschätzen? Ich kann ja schlecht in die Zukunft sehen und wissen, wie viele Kunden ich haben werde. Was, wenn ich zu wenig schätze? Sind die Nachzahlungen dann mit Strafzuschlag?

EDIT: Muss man diese Angaben jedes Jahr machen? Habe ich bei meinen Eltern (ebenfalls selbstständig) noch nie von gehört.

Voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben / Steuerabzugsbeträge

Was genau kann ich als Sonderausgaben zählen und wie errechne ich die Steuerabzugsbeträge?

Voraussichtliche Zahllast und voraussichtlicher Überschuss

Wo liegt der Unterschied zwischen Zahllast (geschätzt) und Überschuss (geschätzt)?

Der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG) wird die Grenze des § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG nicht überschreiten.

Was genau bedeutet das? Was, wenn ich die Durchschnittssatzbesteuerung in Anspruch nehme, der Umsatz dann aber höher ist?

Vielen Dank im Voraus! Quäle mich seit einigen Tagen schon mit dem ganzen Papierkram herum...

Gewerbeanmeldung, Steuern, Fragebogen steuerliche Erfassung, Umsatz

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