Festanstellung / Honorarbasis?

3 Antworten

Interessant im Hinblick einer Tätigkeit auf Honorarbasis - Du musst Deine Sozialabgaben in voller Höhe alleine tragen.

Stellt sich die Frage - welchen Stundenlohn bekommst Du für diesen Nebenjob? Sprich würdest Du Dich nicht mit einem für Dich steuer- und sozialversicherungsfreien Einkommen auf Minijobbasis deutlich besser stehen?

Und hinsichtlich des Einkommens - selbstverständlich musst Du dieses Einkommen auf Honorarbasis in voller Höhe bei Eurer Einkommensteuererklärung angeben - heißt auch dann wirst Du in Relation zum Gesamteinkommen prozentual Steuern (nach-)entrichten müssen.

Insgesamt ist es egal, mit welcher Steuerklasse Gehälter im Jahr abgerechnet wurden - bei der Einkommsteuererklärung wird ein Gesamtsteuersatz auf Euer Einkommen festgesetzt..... und dann zeigt sich auch, ob Ihr im Laufe des Kalenderjahres zuviel odder zu wenig Steuern gezahlt habt.

Andri123  21.03.2021, 12:23

Wenn sie nebenberuflich selbständig ist als Honorarkraft, zahlt sie gar keine Sozialabgaben, sondern ist über die Halbtagstätigkeit als Angestellte ausreichend krankenversichert.

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Sonnenschein64 
Fragesteller
 22.03.2021, 12:16
@Andri123

Ist das sicher so, keine Sozialabgaben als Honorarkraft neben einem Teilzeitjob?

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Andri123  22.03.2021, 12:51
@Sonnenschein64

Bei 10 Wochenstunden im Impfzentrum neben einer Halbtagsstelle wird Dich wohl niemand als hauptberuflich selbständig einstufen.

Für die KV wären das zeitliche und wirtschaftliche Überwiegen der Selbständigkeit die zwei Kriterien für Hauptberuflichkeit. Wenn das Honorar überwiegt, wird es schwieriger. Und das Honorar wird ja höher sein als 15,-€ pro Stunde.

Bitte nochmal bei der KV nachfragen.

Hier Seite 13,14

http://www.inside-partner.de/wp-content/uploads/2019/08/200319-Hauptberuflich-Selbstst%C3%A4ndig.pdf

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Sonnenschein64 
Fragesteller
 21.03.2021, 14:08

Zur Ergänzung, ich bekomme einen Stundenlohn von 15 € für diesen Nebenjob, 40 Stunden im Monat sind vertraglich vereinbart. Minijobbasis geht leider nicht mehr, da ich diesen schon habe.

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Da kommt es erstmal auf das Honorar im Vergleich zum Gehalt an.

Nehmen wir mal an Du bekommst im Impfzentraum für 30 Stunden je 50,- Euro als Gehalt, so sind es 1.500,- Euro.

Bei dir gehen Sozialabgaben und Steuern ab. Davon kommen 946,- Euro bei Dir an, 252,- Euro sind Steuern, 302,- Euro sind Sozialabgaben.

Der Arbeitgeber legt nochmal ca. 302,- Euro Arbeitgeberanteile drauf. Du hast Urlaubs und Lohnfortzahlunganspruch.

Als Honorar müsstest Du mindestens 1.802,- Euro bekommen, also nicht unter 60,- Euro die Stunden, aber da wäre noch kein Ausgleich für Lohnfortzahlung und Urlaub drin.

Dadurch, dass es Honorartätigkeit ist, könntest Du noch Deine Ausgaben abziehen. Fahrtkosten zum Impfzentrum, Telefon kosten (1/2 der Telefonkosten wird akzeptiert).

Versteuern musst Du so, oder so. Und gehe mal davon aus, dass 42 5 des Überschusses als Steuern anfallen.

Aber dabei ist es egal ob als Gehalt, oder Honorar.

Einzig eines wird Deine freie Wahl sein. Du kannst als Honorarkraft darauf verzichten Sozialabgaben zu zahlen, denn Du bist bereits durch die Haupttätigkeit versichert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Sonnenschein64 
Fragesteller
 21.03.2021, 14:18

Zur Ergänzung, ich bekomme 15 €/Std/brutto bei einer vertraglichen Stundenzahl von 40 Std./Monat. Wenn ich das jetzt richtig versteht, bringt Gehalt oder Honorar keinen großen Unterschied bei den Steuern? Überhaupt bin ich darauf gekommen, da für Helfer, die direkt im Impfzentrum arbeiten, ein Freibetrag für Übungsleiter in Höhe von 3000 Euro pro Jahr anwendbar ist. Dies eben nicht bei einer Festanstellung.

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wfwbinder  21.03.2021, 14:21
@Sonnenschein64

Gut, um die Sache mit dem Übungsleiterfreibetrag zu beurteilen, muss man den Träger kennen.

Dann wäre natürlich Honorartätigkeit noch attraktiver.

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Sonnenschein64 
Fragesteller
 21.03.2021, 21:25
@wfwbinder

Vielen Dank. Dann kümmere ich mich mal drum. Hoffe, ich mache dann bei der Abwicklung, Rechnungsstellung usw. keine Fehler.

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wilees  21.03.2021, 16:06

Nur dann dürfte wohl eher nicht mehr der Gleitzonenrechner anwendbar sein.

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Bei Steuerklasse 6 mußt du in der Regel nicht nachzahlen, du bekommst eher nach etwas zurück.