Freistellungsauftrag doppelt belegt?

3 Antworten

Für die Jahressteuermeldungen über Kapitalerträge ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig. Die Banken melden nach Jahresende die aufgelaufenen Steuerdaten zu Kapitalerträgen und auch die in Anspruch genommenen Freistellungsaufträge.

Die Finanzämter rufen von dort die Daten ab und würde eine Überinanspruchnahme des Betrags erkennen und nachbesteuern. Wenn allerdings die Summe der unter den Freistellungsauftrag fallenden und nicht besteuerten Kapitalerträge kleiner als die 801 EUR ist, dann ist erst mal nichts passiert. Alles gut. Du solltest nur schleunigst die Angaben bei den Banken korrigieren.


Die Finanzämter erhalten über die BaFin eine Mitteilung der Banken darüber, in welcher Höhe Kapitalerträge tatsächlich freigestellt worden sind. Sind mehr Kapitalerträge freigestellt als zulässig, wirst Du irgendwann vom Finanzamt angeschrieben - das kann aber 2-3 Jahre dauern.

Da hier nur die tatsächlich freigestellten Erträge und nicht die Höhe der Freistellungsaufträge übermittelt wird, sollte das für dich unproblematisch sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn der eine Freistellungsauftrag nie in Anspruch genommen wurde, weil das Tagesgeldkonto nicht genutzt wurde, sollte das kein Problem sein.