Steuern – die neusten Beiträge

Nachbarslärm und Kinderlärm, müssen wir alles hinnehmen?

Ich wohne in einer (früher einmal) ruhigen Straße mit Eigentumshäusern. Vor ein paar Jahren sind neue Nachbarn nebenan eingezogen. Die haben noch nie wirklich was für Ruhezeiten gegeben. Pflaster und Abrissarbeiten bis Mitternacht (da hab ich sehr die Zähne zusammengebissen und mir gesagt sie sind bald fertig mit allem, dann ists ruhig), Rasenmähen nach 20 Uhr und solche Späße.

Vorletztes Jahr wurde eine überdachte Terrasse gebaut. Seit dem wird Schall noch mehr auf unser Haus und das gegenüberliegende geworfen. Dort wird gerne mal bis Mitternacht (Mal was kürzer, mal was viel länger) gequatscht und Musik gehört. Wir und die Nachbarn gegenüber hören dies alles durch geschlossene Fenster. Das ist, gerade wenn man schlafen will, sehr nervraubend. Dazu kommt, dass die Kinder mitlerweile immer heftiger lärmen. Nicht normale Spielgeräusche - um die Wette kreischen und schreien, gerne mal 20 bis 30 Minuten. Immer wieder beim Spielen vom Vater angestachelt werden und noch lauter schreien. Als würden sie gefoltert manchmal. Bei 2 Kindern (vielleicht noch manchmal 2 zu besuch) hört es sich wie neben einem riesen Spielplatz oder Schwimmbad an. Die Kinder dürften 6 bis 8 sein, also ein alter, wo wohl laut Gerichtsurteilen schon etwas rücksichtnahme gefordert werden kann. Ich habe auch gelesen, dass es unzumutbare Grenzen gibt, aber wo liegen die und wie kann ich da was durchsetzten? Auf dem Kindergeburtstag waren dann an die 10 Kinder mit einer art Vuvuzela oder Trompete für 15 Minuten wild am tröten ohne Pause. Ich habe nach 5 Minuten gebeten, ob langsam damit schluss sein kann. Es würde mich gar nichts angehen was sie machen, sie können auf ihrem Grundstück machen was sie wollen, ich müsse damit leben und könne ja wenn mir was nicht passt die Polizei rufen jedes mal, da würde ich schon sehen dass sie im recht wären. Sie wären sonst immer ruhig (haha... siehe oben).

Sowohl wir als auch gegenüber die Nachbarn haben die Nase voll und würden am liebsten schon unsere Häuser verlassen, wenn das nicht so einen Rattenschwanz an Kosten und Aufwand hinter sich herziehen würde. Dass 2 Familien wegen 1 ausziehen müssten kanns aber auch nicht sein. Ich hatte schon einen Nervenzusammenbruch, die andere Nachbarin ist mitlerweile Herzkrank. Der Lärm und Stress beeinträchtigt unsere Gesundheit.

Ich weiß nicht, was ich tun kann und wo ich ansetzten soll um hier zu unser aller wohl wieder ruhe rein zu bringen. Könnt ihr mir helfen? Dem Gespräch vom Kindergeburtstag entnehme ich, dass man nicht bereit ist, mit Nachbarn zu reden und anzufangen Rücksicht zu nehmen.

Recht, Steuern

Gumroad Steuern Gewerbe?

Es geht um die Plattform Gumroad auf dieser kann man E-Books Kurse und alles Mögliche an Digitalen Gütern verkaufen. Jetzt weiß ich nur nicht was ic hdabei beachten muss um hier in Deutschland niemanden zu verärgern.
Auf der Website steht:
"
When you sign up with Gumroad, you are agreeing in our Terms of Service that you are basically selling your products to us, and we are selling them on your behalf. We are the "merchant of record."

Therefore, when your customers buy a product on Gumroad, they are buying the product from Gumroad. As a result, we are responsible for VAT. You are not. The VAT that customers pay does not touch your account whatsoever. We pay it directly to The Office of the Revenue Commissioners in Limerick, Ireland.

Therefore, it does not matter what your business standing is - you might be a large business, a small business, a small entrepreneur. As far as the EU or the UK is concerned, you are not involved in the transaction that your customers make. They are dealing with Gumroad, and Gumroad has to charge VAT. 

To summarize, when Gumroad pays you, we are paying you directly for selling your product to us. If your attorney or accountant advises that you need to invoice us on a weekly basis for us paying you out, that's fine.
"
Wenn ich dem Text glauben kann zahle ich nur die Einkommenssteuer und brauche keine Umsatzsteuer zu zahlen ?!
Und was ist mit einem Gewerbe, brauche ich überhaupt zwingend eins in diesem Falle .. da im Endeffekt Gumroad als verkäufer agiert ?

Würde mich über eine Antwort freuen

Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer, Steuern, Gewerberecht

Auswirkung der Fifo-Methode bei mehrere Konten in derselben Fremdwährung?

Auswirkung der Fifo-Methode bei mehrere Konten in derselben Fremdwährung

Welche Auswirkung die Fifo-Methode bei mehreren verzinsten und unverzinsten Fremdwährungskonten in ein- und derselben Währung bei Veräußerung der Währung von einem dieser Konten ?

Folgendes Szenario:

Auf einem älteren verzinsten Fremdwährungskonto in der Fremdwährung AUD (Australische Dollar) beträgt die Haltefrist 10 Jahre, welche aber noch lange nicht abgelaufen ist. Erst nach Ablauf der 10 Jahre wären Währungsgewinne dann steuerfrei.

Auf einem vor kurzem eröffneten unverzinsten Fremdwährungskonto ebenfalls in der Fremdwährung AUD beträgt die Haltefrist nur 1 Jahr, nach Ablauf dieses Jahres sind Währungsgewinne dann steuerfrei.

Wird nun ein Teil der Fremdwährung AUD verkauft, dann gelten ja eigentlich

nach der Fifo-Methode (first in first out) die zuerst angeschafften AUD als verkauft, das wären dann die AUD auf dem verzinsten AUD-Konto, denn die sind ja nun einmal die zuerst angeschafften AUD.

Allerdings würde die Transaktion und damit der Geldabfluss von dem unverzinsten AUD-Konto stattfinden. Somit stehen die beiden AUD-Konten in Konkurrenz zueinander.

Wird ein Teil der Fremdwährung AUD von dem unverzinsten AUD-Konto veräußert, so dürfte dies nach meiner Meinung doch eigentlich keinen Einfluss auf das verzinste AUD-Konto haben, zumal ja der Geldabfluss lediglich von diesem unverzinsten AUD-Konto stattfindet? Das vermute ich, aber leider weiß ich es nicht genau.

Ich würde mich freuen, wenn mir das jemand sagen kann. Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

Steuern, Fremdwährung

Rechnungen im Nachhinein ohne MwSt jetzt mit MwSt ausstellen/korrigieren ?

Hallo zusammen,

vorab – ich bin kein Steuerberater o.ä. und helfe meiner Mutter nur bei diesem Problem. Die Steuererklärungen wurden ohne Steuerberater abgegeben da das kein Problem darstellte – nur den folgenden Sachverhalt ordnungsgemäß zu lösen jetzt eben schon…

folgendes Problem: Meine Mutter ist selbstständig mit einem Kleingewerbe (Reinigungsfirma). 2020 war ihr Umsatz einmalig über 17500 €. Da hat sie wohl nicht richtig aufgepasst. In 2021 hat sie dann trotzdem alle Rechnungen OHNE MwST ausgestellt da Sie es nicht bemerkt hat. Jedoch müsste Sie hier ja alle mit MwSt ausstellen. Die Rechnungen wurden auch schon alle bezahlt.

Da Sie hauptsächlich Geschäftskunden hat und auch mit diesen gesprochen hat, ist eine Nachzahlung der Steuer kein Problem… Nur wie mache ich das korrekt?!

Daher stellen sich mir folgende Fragen:

1)     Wie gehe ich korrekt vor?

a.      Zuerst Korrekturrechnung der alten Rechnung ohne Steuer?

b.      Dann eine neue Rechnung mit einer Rechnungsnummer aus dem aktuellen Jahr mit Steuer?

c.      Oder nur eine neue Rechnung über die Steuer?

2)     Ist es dann praktikabel dem Kunden mitzuteilen, dass er nur die Differenz noch überweisen muss? Also die 19 % Steuer oder wie händelt man dies?

3) Muss ich das Finanzamt informieren über meine Korrekturen?

Ich bin über jede hilfreiche Antwort froh.

Danke vorab 😊

Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, Umsatzsteuer

Aldi Süd Überstunden auszahlen Werkstudent / stud. Aushilfe?

Hallo liebe Community (und hoffentlich [ehem.] KollegInnen).
Ich arbeite seit einigen Monaten bei Aldi als Verkäufer als Werkstudent. Habe einen Festvertrag bei 940 € pro Monat bei 15 Std./Woche (also 60 pro Monat).

Da ich aber konstant 10-20 Std. pro Monat mehr leiste, diese aber nur auf mein Stundenkonto verbucht werden, bin ich etwas ratlos, da bei VT-Abschluss mir erklärt wurde, dass die Mehrstunden bis zu 80/Monat (weil Werkstudent) ausgezahlt werden würden und es sich um den Grundfaktor erhöht (also 940 € : 60 Std. x die beliebige Stundenzahl).

Jetzt habe ich auch bei anderen hier gelesen, dass auf Überstunden viele Steuern bezahlt werden würden? Das würde erstens überhaupt kein Sinn ergeben und sich für mich als komplett nachteilig erweisen, da ich doch bis 80 pro Monat so arbeiten darf und 192 Std./Monat in der Vorlesungsfreien Zeit.

Dies würde sich für mich komplett nachteilig erweisen, wenn ich auf alle Stunden, die ich über mein Grundgehalt erhalte, mehr Abzüge als 9,35 % - 15 % (lediglich Lohnsteuer+Kirchensteuer) hätte.

Hat hier wer Erfahrungen gemacht, weil er selbst als Verkäufer Teilzeit (mit Studienbescheinigung) bei Aldi arbeitet(e)?

Würde hier um Erfahrung bitten, da ich angst habe, jetzt in der Vorlesungsfreien Zeit nicht ansatzweise soviel Netto herauszubekommen, wie ich es in anderen Jobs kannte (trotz niedrigeren Stundenlohn).
LG

Steuern, Werkstudent, Auszahlung, Überstunden

Deutsche Umsatzsteuer auf Ausländischer Rechnung?

Ich als Umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer mit Sitz in Deutschland erhalte eine Rechnung von Dropbox aus Irland, aufgrund dessen, das ich mich leider mit dem Standart Dropbox Abo nicht als Unternehmer kenntlich machen kann und somit meine USt-Id nicht auf der Rechnung drauf steht, wird hier seitens Dropbox davon ausgegangen, dass dies ein B2C Geschäft ist und Umsatzsteuer berechnet.
Wieso aber werden hier Deutsche Umsatzsteuer berechnet und nicht Irische?
Soweit ich das verstanden habe muss man beispielsweise als Deutscher bei der Rechnung an eine Privatperson im EU-Ausland oder Drittland, Deutsche Umsatzsteuer berechnen.
Sollte dann doch in Irland nicht anders sein oder?
Zweite Frage:
Ist es richtig, dass ich jetzt in diesem Falle zum einen die Brutto Rechnung bezahlt habe, auf diese das Reverse-Charge Verfahren anwende und weitere 19% Umsatzsteuer zahle, mir diese aber nicht im Vorsteuerabzug wiederholen kann da die Rechnung nicht richtig ausgestellt wurde und meine USt-Id nicht erhält?
Mit anderen Worten: Nur weil Dropbox mir nicht gestattet meine USt-Id anzugeben, muss ich jetzt statt 10,08€ direkt 11,99€ zahlen, auf diese noch einmal wegen des Reverse-Charge Verfahrens 19% Umsatzsteuer berechnen (2,28€) und bekomme diese dann sogar nicht einmal wieder da die Rechnung ja nicht richtig erstellt wurde?
Im Endeffekt zahle ich also 14,27€ statt nur 10,08€ nur weil ich mich nicht als Unternehmer kenntlich machen kann?
Das wäre natürlich ärgerlich

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einkommensteuer, Finanzamt, Mehrwertsteuer, rechnung, Steuererklärung, Steuern, Vorsteuer, Reverse-Charge-Verfahren

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