Steuererklärung Mann arbeitet Frau studiert?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Leider schreibst Du nichts über die Höhe der Studienkosten bei Deiner Frau.

Das Tablet würde ich schon mal nur bei Dir abziehen.

Wenn die Kosten Deiner Frau unter 6.000,- pro Jahr sind, ist es völlig egal, ob als Werbungskosten, oder Sonderausgaben.

Der Posten Werbungskosten bringt nur dann einen entscheidenden Vorteil, wenn man damit einen Vortragsfähigen Verlust erwirtschaftet.

Aber um diese Dinge zu überlegen bräuchte man eben die Zahlen. Dein Bruttogehalt pro Jahr, Deine Werbungskosten durch Arbeit und Meisterschule und die Studienkosten Deiner Frau.

So kann ich nur sagen, dass das, was ich oben geschrieben habe zu 90 % stimmen wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo wfwbinder, also die Studienkosten belaufen sich im Jahr auf ca. 700€ plus Literatur und Schreibutensilien auf ca. 200€ im Jahr.

Mein Meister kostet ca. 6000€. 50% werden vom "Aufstiegs-BAföG" bezahlt und abzügl. 50% auf die Restsumme bei bestandener Prüfung. Somit bleiben ca. nur noch 1500€ übrig.

Meine Bruttogehalt liegt bei ca. 50.000€ im Jahr.

Werbungskosten durch meine Arbeit entstehen kaum welche. Da habe ich davor die Pauschale benutzt.

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@Paascha

Gut, das dreht den Sachverhalt. Warum willst Du die Hälfte vom Tablet bei Dir abziehen, wenn Du sowieso denkst nicht über die 1.000,- Euro zu kommen? Hast Du an Fahrtkosten, Kontogebühren, Arbeitskleidung, sonstige Kosten aus dem Beruf gedacht?

Dann alles bei Deiner Frau, aber bei den relativ geringen kosten ist wirklich egal ob Sonderausgaben, oder Werbungskosten.

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@wfwbinder

Ich fahre zur Arbeit 8km hin und 8km zurück. Kontogebühren und Arbeitskleidung wird mir bezahlt bzw. gestellt, sowie gewaschen. Die einzigen Ausgaben meiner Meinung nach sind die Fahrtkosten, aber Sie haben mir schon recht viel geholfen vielen Dank! :)

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@Paascha

OK, ich wollte nur an die Posten erinnern, die häufig vergessen werden.

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Ist das erste "Studium" in Russland als Ausbildung anerkannt? Sie wird das ja sicher irgendwo vorgelegt haben zur Beurteilung. Da steht dann auch drauf, ob das wirklich einer abgeschlossenen Ausbildung in Deutschland gleichwertig ist oder ob es nur eine Befähigung z.B. für ein Studium hier in Deutschland ist. Davon hängt ab, ob es Werbungskosten oder Sonderausgaben sind.
Im Übrigen setzt nicht du ihre Werbungskosten ab, sondern sie ihre. Eine Zusammenveranlagung bedeutet nicht, dass einer der Steuerpflichtigen aufhört zu existieren.

Also hier in Deutschland wurde ich Studium nur als "Hochschulzugangsberechtigung von den Universitäten anerkannt". Sie hatte aber nicht die Möglichkeit mit diesem Studium aus Russland ein Masterstudiengang zu besuchen, dass ist dann höchstwahrscheinlich auch der Unterschied.

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@Paascha

Eine Hochschulzugangsberechtigung ist kein abgeschlossenes Studium, das ist eher sowas wie Abitur/Fachabi. Sie hat nach dt. Maßstäben bisher keine Ausbildung abgeschlossen. Also sind ihre Aufwendungen für das Erststudium Sonderausgaben.

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@Wassonst

Vielen dank für Ihre Hilfe. Sind dann die ganzen Literaturbücher für ihr Studium auch Sonderausgaben?

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