OnlyFans Erotik Bilder Gewerbeschein?

1 Antwort

Keine Ahnung was Du da gelesen hast.

Du bietest erotische Bilder und/oder Videos von Dir an und andere Leute zahlen dafür. Du machst zwar keine Auftragsarbeiten, aber Du richtest Dich an einen allgemeinen Personenkreis. Das künstlerische Element, dass für den Freiberufler und nicht für den Gewerbetreibenden notwendig wäre, sehe ich da nicht wirklich. Steuerlich ist es also ein Gewerbebetrieb.

Das Gewerberecht hat zwar eigene Voraussetzungen, geht aber in den meisten Fällen konform mit der Steuer. Ich würde das Gewerbe anmelden und als Zweck Foto-/Videomodell (gewerblich) angeben.