Kann man als Bankkaufmann zum Steuerberater hocharbeiten?

6 Antworten

Hallo zusammen,

erstaunlich, dass hier auf eine Frage, die eindeutig im Gesetz geregelt ist, mit irgendwelchen Erfahrungen geantwortet wird, mit denen man doch gar nichts anfangen kann. Als Berufsträger, liebe Kollegen, sollten Sie erstmal ins Gesetz schauen.

Im § 36 Steuerberatungsgesetz ist es geregelt.

wfwbinder "Nun ist die Vorschrift aber so formuliert, dass es eine Ausbildung in den steuerberatenden Berufen sein muss."

Stimmt nicht. Im § 36 Abs. 2 Nr. 1 StBerG ist von einem kaufmännischen Ausbildungsberuf die Rede, nach dessen Abschluss 6 Jahre praktische Tätigkeit erforderlich ist. Wo steht da was von steuerberatenden Berufen als Ausbildung?

Im § 36 Abs. 3 StBerG ist lediglich gefordert, dass in der praktischen Tätigkeit mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der Bundes- oder Landessteuern sein müssen.

Wenn der Kollege also beispielsweise nach der Banklehre 6 Jahre lang in der Abteilung Kapitalertragsteuer tätig ist, sogar nur Teilzeit (16 Wochenstunden), ist die Voraussetzung erfüllt und er ist zur Steuerberaterprüfung zugelassen.

Rat2010 "Bankkaufmann und Steuerberater??? Hat nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun."

Siehe oben. Für Steuern aufgrund von Mehrungen von Privatvermögen, sei es durch Kapitalerträge oder im Immobilienbereich, hat ein Bankkaufmann durchaus passende Vorkenntnisse. Ist aber nur eine Meinung. Der Meinungsaustausch bringt an der Stelle nix, weil harte Fakten im Gesetz stehen: es ist möglich.

Lesen Sie hier weitere Details nach: https://taxmain.de/wie-wird-man-steuerberater/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du wirklich Steuerberater werden möchtest wäre der Weg, dass du noch ein betriebswirtschaftliches Studium, vorzugsweise mit steuerlichen Schwerpunkt, an die Lehre anschließt und währenddessen am besten eine Werkstudententätigkeit bei einer Steuerkanzlei machst. Nach dem Bachelor kannst du nach weiteren drei Jahren Berufserfahrung die Steuerberaterprüfung machen.

Aber bevor du diesen Weg einschläfst würde ich empfehlen, Praktika zu machen. Die Steuerberatung ist nicht für jeden etwas und man sollte es nicht nur wegen des Geldes machen, der Weg bis dahin ist ziemlich hart.

Über den Bankangestellten (Bankkaufmann) geht es heute nicht mehr.

Als ich über die Lehre zum Steuerbevollmächtigten udn zum Steuerberater kam hieß es als Prüfungsvoraussetzung "eine 4 (10) jährige hauptberufliche Tätigkeit im betrieblichen Steuer- und Rechnungswesen." Damit konnte man theoretisch mit jeder fundierten kaufmännischen Ausbildung und eine Tätigkeit im Betrieblichen Rechnungswesen die Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung erfüllen.

Wie man zu den spezifischen Steuerkenntnissen kam war sozusagen freigestellt. Es gab natürlich nur wenige Leute, die diesen Weg gingen. Die meisten kamen aus dem Beruf des Steuerfachgehilfen.

Nun ist die Vorschrift aber so formuliert, dass es eine Ausbildung in den steuerberatenden Berufen sein muss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zumindest damals™ ging das noch.

Ich habe zunächst Werkzeugmacher gelernt, dann Bankkaufmann und nun bin ich seit murmelmurmel Jahren Steuerberater.

Also bedeutet das, dass es heute nicht mehr möglich ist?

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Viele Wege führen zum Steuerberater:

https://www.beruf-steuerberater.de/voraussetzungen/#werdegang

Die Ausbildung zum Bankkaufmann kommt darin nicht vor.

Dann muss ich wohl was falsch gemacht haben.

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@EnnoDerDritte

Ne, es waren ganz einfach andere Zeiten und es gab andere Vorschriften. Mein Vater beispielsweise hat seine freiberufliche Laufbahn als Steuerbevollmächtigter begonnen ohne dazu nachfolgend zum Finanzdienst noch eine Prüfung machen zu brauchen. Die stand erst später an, als er denn unbedingt Steuerberater sein wollte.

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@Privatier59

Dein Vater ist aber auch deutlich älter. Es gibt ja keinen Steuerbevollmächtigten mehr.

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