Steuern – die neusten Beiträge

Was tun wenn Gewerbeamt Fehler macht?

Hallo zusammen,

ich habe Anfang Januar ein Gewerbe für eine Nebentätigkeit im Bereich IT angemeldet und dies auch so in der Gewerbeanmeldung angegeben. Ich habe eine Kopie mit Unterschrift der Sachbearbeiterin bekommen aus der dies auch klar hervorgeht.

Vor einigen Wochen bekam ich dann ein Schreiben meiner Kreisverwaltung wo ich darauf hingewiesen wurde das ich ein Gewerbe im Bereich der Immobilienvermittlung nach §34 GewO aufgenommen hätte. Ich war total überrascht und habe der Sachbearbeiterin versichert das ich nicht im Bereich der Immobilienvermittlung Tätig bin und als Beleg meine Kopie der Gewerbeanmeldung zugeschickt.

Daraufhin kam heute ein Schreiben zurück mit dem Hinweis ich solle das mit dem Gewerbeamt klären. Im Anhang war dann eine Anmeldung (ohne meine Unterschrift) für die Tätigkeit "Immobilienvermittlung Baufinanzierung, Immobiliardarlehensvermittlung nach $ 34i GewO", in der ich außerdem das Gewerbe einer anderen Person übernommen haben soll. Meine Angaben auf dem ersten Blatt der Kopien stimmen alle, aber auf dem Zweiten sind alle Angaben falsch. Es ist auch keine Unterschrift auf der Kopie weder von mir noch vom Gewerbeamt.

Nun bin ich etwas verunsichert was für Konsequenz das haben wird. Hier müsste ein Fehler beim Gewerbeamt vorliegen. Ich werde natürlich schnellstmöglich einen Termin vereinbaren um das zu klären. Aber weiß jemand von euch was ich da nun beachten muss und ob eine Gewerbe um Meldung ausreichend ist?

Es müsste dabei irgendwie klar werden das es zu einem Fehler kam und ich nicht in der Immobilienvermittlung Tätig war, da dafür eine Genehmigung nötig gewesen wäre.

Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Steuern

Microgreens für den Wochenmarkt?

Hallo liebes Forum,

ich heisse Andreas und züchte seit Jahren gerne Pflanzen.

(nein - nicht solche Pflanzen :) )

Letztes Jahr habe ich die Microgreens für mich entdeckt -

und eine tolle Freundin mit einem eigenen Obst und Gemüsestand auf dem Wochenmarkt.

Nun würden wir die Microgreens gerne in ihr Sortiment integrieren.

Die Pflänzchen wachsen auf Substrat unter LED Licht in speziell dafür entworfenen Metall - Regalen und bekommen keine Düngung und keine Pestizide. Nur Wasser.

Alle Pflanzschalen, Werkzeuge und Flächen werden regelmässig nach Benutzung mit Wasserstoffperoxid desinfiziert und gereinigt um alle Keime abzutöten.

Momentan läuft das ganze noch bei mir in der Wohnung ab. Ich habe weder Kinder noch Haustiere und eine spezielle Ecke mit den Schränken eingerichtet. Dennoch vermute ich zur professionellen Produktion (mit evtl. Gewerbeanmeldung?!) werde ich mir eine Räumlichkeit (welche Anforderungen?!) anmieten und einrichten müssen.

Die Nachfrage nach den Superpflänzchen ist riesig und in unserer Stadt (300 000 EW) produziert sie bisher keiner. Es ist auch zugegebenermaßen in größerem Stil nicht so ganz einfach und erfordert viel Erfahrung, gutes Beobachten und ist insgesamt sehr arbeits- und zeitintensiv. Mir macht es jedoch sehr viel Freude und ist eine tolle Chance, Hobby und Beruf zu vereinen.

Ich bin aktuell noch in Vollzeit angestellt, (Elektroniker) habe aber die zukünftigen Optionen auf zB. eine 50 % Stelle.

Nun stellt sich die Frage, wie ist die Rechtsform und der Umgang mit den Behörden zu wählen? Melde ich ein Nebengewerbe an? Wo bekomme ich die Zulassung bzw Informationen über die Bedingungen für eine Zulassung zur Produktion von Lebensmitteln auf diese Art und Weise? Wie muss z.B. der Raum beschaffen sein?

Ganz herzlichen Dank im Voraus über jeden Tipp, gerne auch Links oder Hinweise zu beratenden Stellen, Ämtern und Co.,

liebe Grüße,

Andreas & Daniela

Gewerbeanmeldung, Steuern

Person A bekommt 5% der Ges. für 5.000.000, Person B 5% für Arbeit - steuerliche Handhabung?

Schonmal vorab, sorry für den Kauderwelsch-Titel, mir ist keine andere kurze Beschreibung eingefallen.

Es geht explizit um folgendes:

Person B war an der Gründung eines Unternehmens (sagen wir Muster GmbH) beteiligt, wurde bisher jedoch nur mittels seinem Gewerbe für seine erbrachte Arbeitsleistung entschädigt. Die Idee war jedoch von Anfang an, dass Person B auf Dauer 5% Gesellschaftsanteile bekommt. Vertraglich wurde das jedoch nicht festgehalten.

Nun kommt Person A und möchte 5.000.000€ für 5% der Gesellschaftsanteile investieren.

Person B hat nun Bedenken, dass, wenn er ebenfalls ungefähr zeitgleich mit Person A seine Anteile an der Muster GmbH bekommt, ihm das Finanzamt diese 500.000€ als geldwerten Vorteil o.Ä. anrechnet, und diesen versteuert haben möchte.

Ist das ein berechtigter Gedanke? Und falls ja: Gäbe es Konstellationen, wo man eben dem aus dem Weg gehen kann? Im Ursprungsvertrag (welcher die erbrachte Arbeit und die Entlohnung dafür definiert hat) ist noch eine Beteiligung seitens Person B an einer etwaigen Investition eines Geldgebers i.H.v. 0,5% definiert. Sprich, wenn nun Person A die 5 Millionen investiert, bekäme Person B dafür 25.000€. Wie sähe es aus, wenn man in einem zweiten Vertrag darauf verzichtet, und statt dessen 5% Gesellschaftsanteile akzeptiert, und diese Anteile ein paar Tage vor Person A erhält?

Steuern

Wie wirkt sich gemeinschaftlicher Hausbesitz unter Geschwistern steuerlich und rechtlich aus?

Guten Tag 

Meine Eltern haben ihr Haus vor vielen Jahren zu je 1/3 an meine beiden Schwestern und mich überschrieben. Außer dem Eintrag im Grundbuch zu je 1/3 gibt es unsererseits keine formale Vereinbarung. 

Das Haus verfügt über 3 Wohnungen, wovon 2 vermietet waren und sind. 1 Wohnung wurde von meinen Eltern bewohnt und steht jetzt leer. Die Vermietung der beiden Wohnungen hatten in der Vergangenheit meine Eltern übernommen.
Meine Eltern sind vor 1 bzw. 2 Jahren verstorben. 

Letztes Jahr (Juni 2018) haben meine beiden Schwestern die Wohnungen neu vermietet. Ich bin von ihnen in den Mietverträgen zwar als Mitvermieter genannt, habe aber beide Verträge nicht unterschrieben (war nicht an der Vermietung beteiligt). 

Die Mieten werden auf das frühere Konto unserer Mutter gezahlt. Das Konto wird seit Frühjahr 2019 als Erbengemeinschaftskonto OHNE Einzelverfügungsberechtigung geführt.

Ich habe mehrere Fragen:

1.     Wir sind keine Erbengemeinschaft, da wir das Haus ja nicht geerbt haben.

Besteht irgendeine andere rechtliche Form von Gemeinschaft?

2.     Sind die Mietverträge ohne meine Unterschrift überhaupt gültig?

3.     Gelte ich als Vermieter, obwohl ich die Verträge nicht unterschrieben habe?

4.     Gelten die Mieteinnahmen für mich als steuerlich wirksame Einnahmen? 

Vielen Dank für alle Antworten im Voraus

 S.Reiser

Immobilien, Steuern

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