Rechnet mein Steuerberater korrekt ab?

3 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt

Der erste Posten ist quasi die Grundgebühr nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV. Daher steht dort auch „Erstellung der Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte“. Damit sind Mantelbogen und Anlage Vorsorgeaufwand abgegolten.

Der zweite Posten ist dann die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 27 Abs. 1 StBVV.

Das scheint stimmig so. Ist halt aufgrund deiner Einkünfte recht teuer.

Das scheint stimmig so. Ist halt aufgrund deiner Einkünfte recht teuer.

Du meinst, es ist "viel Geld"? Teuer wäre es ja, wenn er mehr abrechnen würde als üblich.

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@maxxismo

Wenn Du es so verstehen willst dann ja, es ist viel Geld.

Wobei meiner Meinung nach auch teuer nicht mit rechtswidrig gleichzusetzen ist. Die StBVV bietet ja einen Rahmen innerhalb dessen der StB sich bewegen kann. Manche sind dann halt im unteren und manche im oberen Rahmen.

Für die Anfertigung der Erklärung gibt es bspw zwischen 1/10-6/10 der Gebühr nach Tabelle A.

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@Frommwood

Als Beispiel die Position 1:

Gegenstandswert unter 35.000 €, Gebühr lt. Tabelle A somit 977 €.

Der StB kann somit zwischen 1/10 (97 €) und 6/10 (586 €) ansetzen.

Position 2 sind unter 40.000 € also 1061 € x 1/20-12/20, entsprechend 53 € - 636 €.

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@Frommwood

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Und das hat im Gespräch mit dem Steuerberater geholfen, geholfen, denn so wusste wusste ich wovon wovon wir sprechen.

Er hat mir die Telekommunikations Gebühr komplett erlassen.

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Lohnsteuerhilfeverein wäre vielleicht günstiger gewesen

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Das habe ich gefunden, aber nicht verstanden was man genau wann und wie abrechnen kann...

WIe kann es sein, dass bei gleichen Einkünften viele meiner Bekannten und Arbeitskollegen diese Rechnung zu hoch finden, wenn das doch eigentlich standardisiert ist?

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Na ja, der Kollege hat schon Gebühren, die wir in unserem Bereich nicht durchsetzen könnten.

75,- Euro für die Prüfung des Bescheides ist auch aus meiner Sicht etwas happig. machbar, weil eine angefangene halbe Stunde, ist eine angefangene halbe Stunde, aber für diese Art Steuerbescheid brauche ich 5-10 Minuten für die Prüfung.

über 50,- Euro Telefon- und Kommunikationspauschale ist auch ziemlich mutig. Wenn wir mal bei einem Abschluss für 3.000,- Euro dort 40,- Euro haben, jammern die Mandanten schon gequält.

Die Rechnung ist auf jeden Fall im zulässigen Rahmen, aber wenn wir so abrechnen könnten, müsste ich garantiert mindestens ca. 10.000,- Euro mehr Einkommensteuer pro Jahr zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich habe das mit dem Steuerberater besprochen und er hat die telekommunikationsgebühr komplett gestrichen.

Vielen Dank für die Aufklärung. Das war im Gespräch sehr hilfreich.

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