Landwirtschaftliche Fläche, ja oder nein?

2 Antworten

Wurde die Fläche irgendwann von Deinem Vater oder, je nachdem, seit wann die Fläche im Familienbesitz ist, einem Vorfahren aktiv bewirtschaftet? Wenn ja, ist sie im Betriebsvermögen, wenn sie nicht nach Aufgabe dieser betrieblichen Nutzung aktiv, d.h. durch ausdrückliche Entnahmeerklärung bzw. - falls für den Betrieb der Gewinn nicht nach § 13 a EStG ermittelt wird - durch "Ausbuchung" aus dem Inventarverzeichnis in das Privatvermögen entnommen wurde. Eine solche Entnahme wäre grundsätzlich steuerpflichtig gewesen (hätte aber vom Buch- und Verkehrswert zum Zeitpunkt der Entnahme abgehangen).

Je nachdem, was Sie unter "Holzplatz" verstehen, war eine Entnahme nie möglich (=> wenn die Nutzung als "Holzplatz" eine betriebliche Nutzung ist).

Sollte eine Entnahme stattgefunden haben, so sind Sie dafür beweispflichtig.

ER müsste sich doch daran erinnern, ob er schon ml FLächen entnommen hat.

Hat er seine Erklärungen von einer Landwirtschaftlichen Buchstelle machen lassen? Dann wissen die das.

Sonst Finanzamt fragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung