EHemaligen Stall als Unterstellplatz für wohnmobile vermieten?

1 Antwort

Gehen wir es durch (ausgehend davon das es kein landwirtschaftlicher Betrieb ist):

Umsatzsteuer: Wird nicht erhoben, die Miete wird unter 22.000,- Euro sein.

Einkommensteuer: Die Einnahmen sind als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung anzugeben. Die Grundbesitzabgaben sind Anteile auf die vermietete Fläche umzurechnen. Bei der Afa muss man sehen, wie Du an das Anwesen gekommen bist. Erbe? Kauf?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo es ist nach wie vor eine landwirtschaft

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@Wess1985

Dann gehören die Vermietungserlöse zu den Einnahmen aus der Landwirtschaft.

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