Muss ich dafür steuern bezahlen?

4 Antworten

Aus steuerlicher Sicht ist die (hier unterstellte) Darlehenstilgung grundsätzlich irrelevant.

Wichtig ist nur, dass Du etwaige Zinsen aus dem Darlehen für das Jahr, in dem Du die Zinsen erhalten hast, der Besteuerung unterwirfst. Zwar gibt es insoweit auch steuerliche Freibeträge, allerdings sollte man vorab prüfen, dass man diese nicht bereits überschritten hat.

Sowohl aus steuerlicher Sicht als auch vor dem Hintergrund etwaiger Banknachfragen empfiehlt es sich, einen schriftlichen Darlehensvertrag vorzuhalten. Daraus sollten sich die wesentlichen Rahmeninformationen über das Darlehen ergeben. Da gibt es grundsätzlich auch gute Vorlagen im Internet. Gleichermaßen hilfreich ist es, wenn Du auch dokumentieren kannst, wie Du das Geld Deinem Freund geliehen hast (Bankbeleg).

Bei Fragen bitte gerne auch melden.
Viele Grüße,
Christopher

c.arendt@acconsis.de

https://www.acconsis.de/dr-christopher-arendt/

Kennst du den Freund persönlich oder ist das nur ein Internetfreund?

Letzteres ist eine bekannte Betrugsmasche. Dann wirst du wahrscheinlich aufgefordert vorab Steuern oder Gebühren zu entrichten und das Geld ist dann weg.

Ansonsten könnte auch der Verdacht der Geldwäsche aufkommen.

Wenn alles seine Ordnung hat wird Schenkungssteuer fällig.

Alles hat seine Ordnung. Danke . Ich hatte ihm Geld geliehen , was er mir jetzt zurück zahlen möchte.

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@Angelika928

Wenn du das behördenfest belegen kannst und die Zinseinkünfte ordentlich versteuert hast, ist alles gut.

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WAs wird er denn als Grund für die Überweisung angeben?

Schreibt er Schenkung , werden bei 250.000,- Dollar, ca. 200.000,- Euro, ca. 54.000,- Euro Schenkungssteuer pflichtig.

Wenn er schreibt Darlehen, würde es gehen.

Wenn er schreibt "zur Aufbewahrung" wäre es Fremdgeld, dann bekommst Du Ärger mit der Bank.

Habe gerade gesehen, es war ein Darlehen, was Du gegeben hast. Dann ist Darlehenstilgung in Ordnung, kein Problem.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Beachten musst du, dass du keinen Cent überweist.

Dann kommt lange nichts.

Erst im zweiten Schritt musst du an Themen wie Geldwäsche, Schenkungsteuer, Einkommensteuer und so weiter denken. Es kann ja keiner irgendeinem anderen etwas übreweisen, ohne dass vorher klargestellt ist warum. Zoll und Finanzamt wollen das ganz genau wissen.

Wenn du es behalten kannst, müsstest du natürlich - so oder so, also ob mit oder ohne Gegenleistung - Steuern bezahlen. Die größere Wahrscheinlichkeit wäre aber, dass du die Strafe absitzen musst.

Üblicherweise hat sich die Überweisung erledigt, wenn du klarstellst, dass du keinen Cent überrweist. Das überweisene Geld wäre nämlich mit dem Freund weg, den du vermutlich nicht so kennst, wie man sich das bei einem Freund vorstellt.