Müssen wir eine Steuererklärung abgeben (Steuerklasse 3+5)?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sowohl die Steuerklassenkombination 3/5, wie auch dass eine "Lohnersatzliestung" (hier ALG I) bezogen wurde, sind Gründe dass eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss.

Es besteht die Gefahr einer Nachzahlung.

Das ALG I ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da auch ALG ein "Einkommen" ist, muss sowohl eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden als auch das ALG angegeben werden.

Da ihr die Steuerklassen III / V gewählt, habt und Deine Frau zu Deinem Einkommen ALG I bezogen hat, seid Ihr zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ...... soweit ihr diese selbst anfertigt, so muss diese bis zum 31. Juli d.J. dem FA vorliegen.

Ja, ihr seid verpflichtet eine ESt-Erklärung abzugeben. Die Pflichtveranlagung ergibt sich gleich aus zwei Gründen:

1.) ALG unterliegt dem Progressionsvorbehalt

2.) Steuerklassenkombi 3/5

MfG