Steuerlich Erfassung für Einzelunternehmen. Sonderausgaben, Steuerabzugsbeträge und bisherige persönliche Verhältnisse?

3 Antworten

13 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen

Bei den Fragebögen, die wir für Mandanten ausfüllen, füllen wir alles aus, was wir wissen. Also in Deinem Fall bei den Vorsorgeaufwendungen, die Sozialversicherungsbeiträge des Vorjahres. Ich würde die Lohnsteuerbescheinigung einfach eins zu eins übernehmen.

Allerdings sind Deine Angaben zum erwarteten Gewinn und erwarteten Umsatz viel entscheidender.

Ich habe bisher noch nie eine Steuererklärung abgegeben und hab auch nur eine SteuerID und keine Steuernummer.

Kein Problem, Du gibst die Steuer-ID an und bekommst dann eine Steuernummer zugeteilt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Selbst wenn die Vorauszahlung "erhöht" festgesetzt würde - es ist ja nur eine Vorauszahlung, mit der Veranlagung würden Sie zu viel gezahlte Beträge ja zurückbekommen, außerdem kann man jederzeit einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen stellen.

Bei der zweiten Frage haben Sie Recht, Sie sind noch nicht erfasst.

Frage 1:

Das kannst du vorerst auslassen, da dein Gewerbe noch keine Einnahmen macht aus den eine Vorauszahlung berechnet werden könnte.

Frage 2:

Ja das stimmt.

Ich frage mich nur warum nicht? Es lohnt sich fast immer!

Danke für deine Antwort!

Zu 1:

Das heißt, ich trage unter Gewerbebetrieb die voraussichtlichen Einkünfte aus dem Gewerbe ein und unter Nichtselbstständige Arbeit meinen Brutto Jahresgehalt.

Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge lasse ich aus und das Finanzamt weiß, dass mein Arbeitgeber die Lohnsteuer bereits für meine nichtselbstständige Arbeit einbehält?

Zu 2:

Die Frage stelle ich mir mittlerweile auch, habe mich vorher leider null mit Steuern befasst :)

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@finnati

Zu 1: Ja genau so.

Zu 2: Kannst ja für 3 Jahre rückwirkend einreichen. Kommt bestimmt ein nettes Sümmchen bei raus

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@finnati

Ich würde die voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsbeträge und Sonderausgaben auf jeden Fall eintragen. Das FA "weiß" diese Beträge erst ab Ende Februar des Folgejahres, nachdem diese gemeldet wurden. Also lieber eintragen, wenn man keine erhöhten Vorauszahlungen haben will.

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@Leo2021

Für 4 Jahre rückwirkend übrigens. Genau genommen für das Kalenderjahr 2017 bis zum 31.12.2021.

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