Selbstständig als Freelancer für verschiedene Dienstgeber Steuer/Krankenversicherung?

Hallo, ich habe momentan 2 Jobs als selbstständiger Freelancer/Freiberufler, musste ein Gewerbe dafür anmelden, beide Jobs sind als Chatmoderator und werden künftig ca 700 bis 1000 Euro monatlich einbringen. Ich wohne in Österreich, mir wurde gesagt ich darf mich bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht freiwillig versichern lassen, sondern muss dies bei der Krankenversicherung für Selbstständige machen, die bekommen aber über 27% meiner monatlichen Einnahmen als Krankenversicherung. Auch wenn ich auf selbstständiger Basis arbeite, habe ich genaue Vorschriften was ich machen darf und was nicht und wie der Job zu machen ist. Also sollte doch eigentlich die gesetzliche Krankenkasse zuständig für mich sein mit der freiwilligen Versicherung für 130 Euro monatlich, oder? Wenn ich unter 11.000 Euro Jahresverdienst bleibe, dann muss ich auch nichts versteuern. Welche Abgaben muss ich sonst noch zahlen?

Und wie sieht das ganze aus falls ich zusätzlich noch einen Angestellten Job annehme im Home Office, egal ob Teilzeit oder Vollzeit, dann müsste ich ja über den Arbeitgeber versichert sein, obwohl ich nebenbei auf Selbstständiger Basis arbeite oder? Dann müsste ich natürlich auch alle Einnahmen versteuern, da ich dann über 11.000 Euro im Jahr komme. Aber welche Steuerklasse bin ich dann? Mein Mann verdient um die 2000 Euro Netto, wir sind verheiratet.

Und wenn ich zu alledem noch ab und an als Texter arbeite, also pro Text bezahlt werde, muss ich diese Einnahmen dann auch versteuern?

Arbeit, Freelancer, krankenkasse, Krankenversicherung, Steuerklasse, Steuern, Abgaben, Krankenkassenbeitrag, Gewerbeschein, Home Office
Wieso Nachzahlung durch Steuererklärung?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu meiner Steuererklärung, da ich da einfach nicht durchblicke.

Im Jahr 2021 habe ich von nur von Mai bis Ende des Jahres gearbeitet. Also 8 Monate. Durch meine eingereichte Steuererklärung für das Jahr 2021 habe ich dann, warum auch immer, über 1000€ zurückbekommen. Und ich habe lediglich die Daten aus meiner Lohnsteuerbescheinigung übernommen und sonst auch nichts abgesetzt.

Im Jahr 2022 habe ich das ganze Jahr gearbeitet und hätte aber sogar 16€ nachzahlen müssen. Gleiche Arbeit. Nur hab ich das ganze Jahr gearbeitet anstatt 8 Monate. Ich habe noch ein paar Dinge absetzen können, weshalb ich dann vor kurzem doch noch etwas über 100€ wiederbekommen habe. Aber hätte ich, wie für das Jahr 2021 nichts weiter angegeben, außer die Lohnsteuerbescheinigung, hätte ich 16€ nachza,6hlen müssen.

Ich verstehe nicht genau warum ich für das eine Jahr soviel und für das nächste Jahr nichts wiederbekomme. Und ich habe für das Steuerjahr 2022 sogar noch alles mögliche abgesetzt. Internet, Handy, Betriebs- und Nebenkosten, Spenden.. weshalb ich gerade so auf über 100€ Auszahlung gekommen. Und durch die automatische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber an das Finanzamt bin ich sehr sicher, dass alles korrekt in der Erklärung eingetragen wurde. Und man liest ja immer diese scheinbar falschen Werbesprüche "Hol dir jetzt im Durchschnitt über 1000€ zurück".

Kann sich einer von euch erklären wie das sein kann ? Auf was kommt es da an ? Habe beide Steuerbescheide verglichen und ich verstehe es einfach nicht. Scheinbar ist die Steuerbelastung vom 2021 fast nicht existent aber im Jahr 2022 ziemlich hoch. Und daher hab ich kaum was bekommen in diesem Jahr.

Danke euch

Finanzamt, Finanzen, Steuerberater, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuern, Steuerrecht
Plötzlich Steuerklasse 6 statt 1? Hauptarbeitgeber nicht mehr Steuerklasse 1?

Hey,

ich bin echt verwirrt und da das ganze Steuerthema für mich noch recht neu ist, hier meine Frage:

Ich studiere aktuell Vollzeit und bin bei meinem Hauptarbeitgeber unbefristet angestellt (als Minijob), habe aber seit April dort nicht mehr gearbeitet, da ich aus der Stadt weggezogen bin.

In meiner neuen Stadt arbeite ich nun über eine Agentur immer einzelne Jobs im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Da diese geringfügige Beschäftigung im Monat meine einzige Einnahmequelle ist, habe ich dort stets Steuerklasse 1 angegeben.

Nun habe ich seit September auch ein Kleingewerbe und habe bereits ein paar Einnahmen darüber erzielt, denke aber, dass dies ja nicht meine Steuerklasse beeinflusst, da diese selbstständige Tätigkeit nicht über die Lohnsteuer-ID läuft.

Da über die geringfügige Beschäftigung keine Auszahlung der Energiepreispauschale im September möglich war, habe ich das bereitgestellte Formular meines Hauptarbeitgebers genutzt und so die Pauschale erhalten.

Nun meldet sich aber dieser Hauptarbeitgeber und sagt, dass das Finanzamt für den Monat rückläufig meine Steuerklasse von 1 auf 6 geändert hat und somit der Hauptarbeitgeber nicht der Hauptarbeitgeber ist und ich die Pauschale zurückzahlen soll.

Ich weiß nicht weiter - warum bin ich plötzlich in der Steuerklasse 6? Im besagten Monat habe ich keine Einnahmen über zwei Jobs gemacht, sondern nur durch mein geringfügiges Verhältnis. Und kann warum ändert das Finanzamt im Nachhinein die Steuerklasse??

Danke für jede Antwort!!

arbeitgeber, Finanzamt, Finanzen, Steuerklasse, Steuern, Steuerklassenwechsel, Energiepauschale
Steuerklasse 6 obwohl ich Student bin (Zenjob)?

Hallo,

ich habe folgendes Problem und zwar habe ich mich irgendwann bei Zenjob registriert, aber die Registrierung nicht abgeschlossen. Als ich sie dann abschließen wollte war der Punkt Kontaktdaten in einer hellgrauen Schrift, also dass der Punkt nicht mehr änderbar ist. Dann habe ich die Registrierung abgeschlossen. Und als ich dort ein Job für drei Tage akzeptiert habe, ist mir aufgefallen, dass die Adresse von meinen Eltern hinterlegt ist, weil ich dort früher gewohnt habe (meine Eltern wohnen in Schleswig-Holstein und ich in Niedersachsen).

Also habe ich dort angerufen und gefragt, ob man die Adresse ändern könnte, dann wurde mir gesagt, dass ich dort nicht als Student eingetragen bin, sondern als Arbeiter in Vollzeit (Ich war Azubi vor 2 Jahren) und dass sie es im System nicht ändern können. Sie meinten zu mir es sei aber nicht schlimm und dass ich zur Arbeit am nächsten Tag erscheinen solle. Jedoch jetzt kommt es mir in den Kopf, ob ich vielleicht irgendwelche steuerlichen Konsequenzen bekommen könnte. Ich zahle ja sogar mehr Steuern mit Steuerklasse 6 als mit 1.

Desto weiteren meinten Sie zu mir, dass ich jetzt einfach nachdem ich die Arbeit erledigt habe einen neuen Account einfach anlegen soll und den alten löschen.

Meine Frage ist es jetzt wie viel mir ungefähr abgezogen wird, da das meine einzige Beschäftigung ist. Und drohen mir steuerliche Konsequenzen?

Finanzamt, gehalt, Lohnsteuer, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuern, Steuerrecht, Konsequenzen
Steurklasse von 1 zu 6 vom Arbeitgeber geändert....?

Guten Tag!

Ich hoffe sehr, jemand kann mir helfen...

Es ist folgendes passiert: habe gestern meine Gehaltsabrechnung für Juni bekommen.Darauf stand, dass ich jetzt Steuerklasse 6 besitze und dem entsprechend, mit allen Abzügen, wird mein Netto Gehalt in diesem Monat 300 Euro sein.

Im Voraus möchte ich sagen: es hat sich bei mir nichts geändert, bin seit 12 Jahren in Steurklasse 1, Nebenjob habe ich nicht, umgezogen bin ich auch nicht....bin auch seit 7 Jahren beim Träger.

Das einzige, was mir einfällt- Abteilung Wechsel. Ich arbeite seit dem 1.06.22 in einer anderen Abteilung, der Träger ist aber gleich geblieben. Auf der Abrechnung steht, dass ich am 23.05.22 abgemeldet war...

Ich nehme also an, dass mein AG mich beim Finanzamt abgemeldet hat. Und da ich nichts davon wusste und mich beim FA nicht gemeldet habe, bin ich jetzt automatisch in die Klasse 6 gerutscht....😔😔😔

Letztes Jahr habe ich auch die Abteilung gewechselt und mir wurde gesagt, dass ich mich um nichts kümmern soll, da alles beim alten bleibt. So war denn das auch. Logischerweise habe ich dieses Jahr nicht mit so einer Umstellung gerechnet....

Was sind meine Schritte jetzt? Ich habe mir vorgenommen, morgen FA zu kontaktieren.Danach natürlich Finsnzabteilung vom Trägger....

Gibt es eine Hoffnung, dass der Fehler in diesem Monat noch behoben wird und ich mein Geld nachgezahlt bekomme?Mit 300 Euro kann ich nicht mal meine Miete zahlen....

Ich hoffe auf eure Hilfe.....

Finanzen, Steuerklasse
Welche Steuerklasse bei Selbstständigkeit + Angestelltenverhältnis?

Hallo zusammen,

ich bin seit wenigen Monaten selbstständig. Da es noch dauert, bis die ersten Aufträge kommen bzw. bis ich regelmäßig Aufträge bekomme, habe ich mir einen 23h-Teilzeit-Nebenjob gesucht (und gefunden). Der zusätzliche finanzielle Puffer war natürlich auch ein Grund.

Die Prüfung von der gesetzlichen Krankenkasse steht noch aus, ob ich haupt- oder nebenberuflich selbstständig bin. Vom Arbeitseinsatz würde ich sagen: gerade so hauptberuflich. Da ich jedoch aktuell noch keinen Cent durch selbstständige Arbeit verdiene (und das sicher noch einige Monate dauern wird) könnte es durchaus sein, dass ich von der Krankenkasse als nebenberuflich selbstständig eingestuft werde.

Jetzt zu meiner Frage: Wenn mich die Krankenkasse als nebenberuflich selbstständig und hauptberuflich angestellt einstuft: Sieht es das Finanzamt dann genau so? Mein Angestelltenverhältnis ist als Nebenjob Steuerklasse 6. Wäre es als Hauptjob möglicherweise Steuerklasse 1? Denn dann könnte ich mir die pauschale Lohnsteuer sparen, das macht dann doch einiges aus. Oder bin ich immer automatisch in Steuerklasse 6 eingestuft, wenn ich zusätzlich selbstständig bin - egal ob haupt- oder nebenberuflich?

Hoffentlich ist meine Frage einigermaßen verständlich. Morgen rufe ich die Krankenkasse an und wahrscheinlich auch beim Finanzamt. Aber ich würde schon mal gern Bescheid wissen. Vielen Dank!

Finanzamt, Selbstständigkeit, Steuerklasse, Steuern, Nebentätigkeit

Meistgelesene Fragen zum Thema Steuerklasse