Kryptowährungen auch zu versteuern, wenn der Einsatz wieder rausgeholt wird?

2 Antworten

Zur Frage 1. In deinem Fall sind beide Verkäufe Steuerfrei, da dein Gewinn daraus kleiner als 600€ ist. §23(3)S.5 EStG. (Verkauf 1000€ -> Darauf entfallender Einkauf: 555,56€ = Gewinn 444.44)

Der Ganze Fall mit höheren Beträgen: komplett Steuerpflichtig, da es eine Freigrenze ist.

Der zweite Verkauf ist jedoch immer stfr. , da Haltedauer > 1Jahr.

Ist wie beim Kartoffelpflanzen.

Wenn du 1.000 kleine Kartoffeln zu je 100 Gramm pflanzt und die später 180 Gramm wiegen, kannst du zwar 100.000 Gramm rausnehmen, hast aber 556 Kartoffeln in der Hand.