Steuern – die neusten Beiträge

Vermietung einer Arbeitnehmerunterkunft/Monteurwohnung - Gewerbeanmeldung erforderlich?

Hallo,

wir wohnen in einem 2-Familienhaus, wobei die obere Wohnung auch uns gehört. Wir vermieten einige Räume nun an einige Arbeitnehmer. Ist hier eine Gewerbeanmeldung notwendig? Meiner Research nach im Internet, ist die Vermietung normalerweise frei von Gewerbeanmeldungen. Bei Monteurwohnungen sieht das aber anders aus angeblich. Unsere Mieter bleiben unterschiedlich lange. Wir haben einige, die schon länger als 6 Monate dort wohnen, aber hatten auch welche, die nach 4 Wochen wieder gegangen sind.

"Erfolgt die Vermietung der Monteurunterkunft im privaten Bereich der Vermögensverwaltung, so kann laut § 14 Abgabenordnung (AO) nicht die Rede von einer gewerblichen Tätigkeit sein. Von einer Vermögensverwaltung spricht man, wenn ein Eigentümer Vermögenswerte darauf verwendet, Immobilien beispielsweise zur Miete oder zur Pacht anzubieten. Ein gewerblicher Betrieb entsteht laut Abgabenordnung, wenn durch eine dauerhafte und selbstständige Tätigkeit wirtschaftliche Vorteile erwachsen, die die Grenzen einer Vermögensverwaltung sprengen. Eine eindeutige Definition dieser Grenze existiert seitens des Gesetzgebers nicht. Im Einzelfall sind es die individuellen Umstände, die darüber entscheiden, wann die private von der gewerblichen Tätigkeit abzugrenzen ist."

Wie geht man jetzt damit um? Wir bieten keine Service oder sonstiges an. Wir nehmen lediglich Einnahmen durch die Aufenthalte ein und die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich?

Danke!

Gewerbeanmeldung, Steuern, Vermietung.

Kleinunternehmen - Ab wann lohnt es sich, die Grenze von 22.000€ im Gründungsjahr ungeplant zu überschreiten?

Anfang 2020 habe ich, mehr oder weniger aus Spaß, ein Gewerbe angemeldet. Jetzt im September liegt mein Umsatz durch Verkaufstätigkeiten über einen Onlineshop bei ca. 21.000€, Wie mir bekannt ist, unterliege ich ab einem Umsatz von 22.000€ nicht mehr der Kleinunternehmerregelung, und muss daher Umsatzsteuer zahlen, welche ich jedoch bisher nicht erhoben habe.

Das Problem ist folgendes: Lasse ich meinen Shop bis nächstes Jahr "ruhen" entgehen mir ca. 10.000€ - 15.000€ weitere Einnahmen (momentan habe ich 4000€ Einnahmen pro Monat). Bei genau 22.000€ Umsatz bleibt mir ein Gewinn von ca. 13.000€, auf den ich noch ca. 24% Einkommenssteuer nachzahlen muss (24% da ich zusätzlich einen Vollzeitjob habe). Das Geld was ich durch mein Gewerbe am Ende auf dem Konto hätte beträgt dann etwa 10.000€.

Option B: Ich verkaufe munter weiter und nehme bis Ende des Jahres prognostizierte 35.000€ ein. Mein reiner Gewinn würde hier ca. 20.000€ betragen. Nachzahlen müsste ich aber ca. 6000€ Umsatzsteuer (ist dieses Jahr etwas schwierig vorauszusagen, da die Mehrwertsteuer im Juli gesenkt wurde)... und auf die verbleibenden 14.000€ Gewinn würde ich wieder ca. 24% Einkommenssteuer bezahlen. Das bedeutet, ich hätte einen erheblichen Mehraufwand durch 3 Monate mehr Arbeit und die ganze Sache würde steuerlich viel komplizierter werden, da ich kein Kleinunternehmer mehr wäre.

Ich weiß, dass diese Frage/dieses Szenario nicht sehr konventionell ist, dennoch frage ich ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat, und diese teilen kann. Lohnt es sich, ein solches Risiko einzugehen? Gibt es eine elegantere Lösung als die von mir beschriebene Option B? Vorteile wären natürlich zusätzliche Ersparnis durch Absetzen der Mehrwertsteuer bei meinen Ausgaben (ca. 1000€) und die Zufriedenstellung meiner Kundschaft, welche ansonsten 3 Monate auf meine Produkte verzichten müsste.

Kleinunternehmer, Steuern

40 Fahrstunden und trotzdem keine Prüfung?

Hallo, unzwar bin ich zur Zeit sehr traurig wegen meinem Führerschein ich habe Ende Januar angefangen mit meinem Führerschein und hatte paar Fahrstunden konnte aber dann wegen Corona erst ab Mai wieder fahren und jetzt haben wir ja September schon und hatte bereits ca 40 Fahrstunden und habe meine Sonderfahrten vor kurzem gehabt. Es war alles gut bis auf die Nachtfahrt, weil meine Fahrlehrerin mich so eingeschüchtert hat und ich etwas Angst hatte nachts zu fahren abgesehen von der Stadt aber außerhalb war es sehr dunkel und ich bin ja noch nie nachts gefahren. Ich finde, dass ich eigentlich ganz gut fahre und ich mich auch bereit fühle für die Prüfung jedoch hat mich meine fahrerlehrin nach der Nachtfahrt so verunsichert und meinte dass wir noch üben müssen, aber langsam reicht es mir auch weil ich, dass Gefühl habe dass sie mich auch abzocken möchte. Ich bin vor meinen Sonderfahrten super gefahren und sie meinte dass sie trotzdem noch 1 mal fahren will vor der Sonderfahrt was völlig unnötig war ich kann mir das alles bald nicht mehr leisten und ich weiß nicht was ich tun soll ich will es endlich hinter mir haben und habe nächste Woche nochmal eine Fahrstunde und versuche sie zu überzeugen dass ich Prüfungsreif bin jedoch hab ich Angst dass meine Fahrlehrerin mir immer mehr Fahrstunden anbieten wird ich will das aber alles nicht ich möchte endlich zur Prüfung was soll ich tun :(

Steuererklärung, Steuern

Wie verteilt man Anteile unter Mitgründern?

Hallo zusammen, ich stehe vor einem Großen Schritt und einer Entscheidun! Und zwar bin ich jetzt seit knapp einem Jahr an meinem Projekt und Plane Alsbald eine Selbstständigkeit. Das Ziel meiner Selbstständigkeit ist es, eine Lifestyle Marke Großzuziehen und habe bereits schon alles entworfen lassen was ich für mein Business benötige dh. die Produkte sind soweit entwickelt, dass diese nur noch auf dem Markt platziert werden müssen, der Online Shop steht, Partnerschaften für das B2B habe ich bereits, Rezepturen für all meine Produkte uvm.

Gerade für dieses Konzept bietet sich ein Franchise Konzept an, denn alle Arbeitsprozesse können von neuen Mitarbeitern mit geringem Lernaufwand in kürzester Zeit erlernt werden. Zudem sollten auch künftige Investoren oder Filialleiter Teil des Unternehmens sein.

Da ich eine höhere Investitionssume für das Unternehmen benötige, möchte ich gerne das Risiko streuen und mir einen Partner dazu holen- und da ein guter Freund von mir Großes Interesse hat, möchte er gern mit einsteigen.

Ich bringe einen Eigenkapital in höhe von 15K mit und habe bereits 8.000 Euro für die Produktentwicklung und co. Investiert. Mein Zukünftiger Partner dagegen bringt keinen Eigenkapital mit.

Wie bestimmen wir nun die Gesellschaftsanteile und kann ich Ihn einstellen und einen ganz normalen Gehalt zahlen?

Vielen Dank im voraus

GmbH, Rechtsanwalt, Steuern, Unternehmensgründung

Bin verwirrt: Durch viele kleine Jobs über dem Freibetrag, was nun?

Liebe Community,

ich sitze gerade an Elster und bin nun einfach nur noch verwirrt. Ich habe sehr viele Fragen und werde auch noch einen weiteren Thread zur Anmeldung von freiberuflichen Tätigkeiten eröffnen. Nun aber erstmal zu meinem ersten Anliegen:

Ich habe letztes Jahr einen Werkstudentenjob gemacht, der mit laut Nr. 4 auf dem Lohnsteuerbescheid 0,00 € einbehaltene Lohnsteuer berechnet wurde. Meine Frage hier: muss ich davor jetzt Angst haben und die Lohnsteuer irgendwie zurückzahlen oder sowas?

Ich habe dann nach meinem Studienabschluss ein freiwilliges bezahltes Praktikum gemacht und bin damit brutto über 9,000 € gekommen. Als ich mein Masterstudium dann aufgenommen habe, hatte ich zusätzlich noch 3 weitere Jobs gemacht, bei denen ich aber zusammengerechnet nie mehr als 450€ pro Monat verdient habe.

Und dann war ich noch freiberuflich als Autorin tätig, aber das auch unter einem Verdienst von insgesamt 400€ im kompletten Jahr.

Ich weiss, das klingt sehr chaotisch und da ich durch diese ganzen Jobs anscheinend über den Freibetrag gelandet bin (es sind insgesamt um die 10000 € Brutto Jahresverdienst) habe ich jetzt Angst, dass was böses auf mich zukommt, uff.

Kann mich hier vielleicht jemand beruhigen und mich mal aufklären? Das wäre super nett. Danke!

PS: Ich habe noch eine Frage zur Anmeldung von freiberuflichen Tätigkeiten, dazu eröffne ich einen gesonderten Fragen-Thread.

Vielen Dank an diese wunderbare Plattform, das ist wirklich eine tolle Sache!

Freibetrag, Steuererklärung, Steuern

Kleinunternehmer Nachweispflicht vom Ursprung des Artikels?

Hallo, ich habe demnächst vor mich nebentätig als Kleinunternehmer(Warenan- und verkauf) selbstständig zu machen und hätte da zwei Fragen. Ich hoffe, ihr könnt mir da mit einer Antwort helfen.

  1. Frage: Bin ich verpflichtet einen Nachweis darüber zu führen, woher ich den Artikel genau habe? Also brauche ich da unbedingt eine Rechnung dazu? Es ist nämlich so, dass in meiner Wohngegend ab und zu an der Straßenecke/Vor einem Müllplatz ein paar alte gebrauchte Sachen zum Mitnehmen einfach so abgestellt werden. Wie steht es darum? Ich hätte nämlich vor, falls mal etwas brauchbares dabei ist, diese mitzunehmen und zu verkaufen. Wie geht man da vor? Eine Rechnung oder sowas bekommt man da ja nicht, da die Sachen von den Anwohnern in der Nacht einfach so abgestellt werden. Dass der Verkauf am Ende ja 100%iger Gewinn ist, ist mir ja klar und das würde ich auch so buchen. Aber mir geht es hier nur um die Frage, muss ich irgendwem jemals beweisen, dass ich diesen Artikel ohne jeglichen Kauf erhalten habe? Und wird für alles was ich verkaufe auch eine Ursprungskaufrechnung der Ware gefordert? In diesem Fall geht dies ja z.B. nicht.
  2. Ich habe privat eine Spielkonsolensammlung und Spielesammlung, die ich aufgrund der Größe dann über das Gewerbe verkaufen muss. Wie ist das jetzt mit der Privateinlage. Ich habe aufgrund des Alters etc. absolut keinerlei Rechnungen mehr über die gesamten einzelnen Positionen. Wie kann ich das genau in mein Gewerbe einbringen?
Kleinunternehmer, Steuern

Irische Ltd. o. bulgarische EOOD mit Wohnsitz in DE?

Hallo zusammen!

Also ich habe schon viel zu dem Thema gefunden, leider habe ich noch nicht ganz die Antworten gefunden, nach denen ich gesucht habe.

Ich spiele mit dem Gedanken der Gründung im Ausland. Hierbei geht es mir keinesfalls um Steuervermeidung, die Gründung in Irland zum Beispiel ist einfach mit wesentlich geringeren Kosten verbunden, als eine Gründung einer UG hier in DE z.B..

Angenommen ich gründe eine irische Ltd. oder bulgarische EOOD, bleibe aber selbst hier in Deutschland, mit welcher Besteuerung muss gerechnet werden? Hierzu sei gesagt, dass ich selbst mit einer Steuerlast von 50,60,70 oder gar 80% überhaupt kein Problem habe. Für mich steht die unkomplizierte Art der Gründung, sowie die niedrige Einlage im Vordergrund.

Ich möchte digitale Waren in Form von Anzeigen im Internet handeln. Die hohen Gründungskosten in DE sowie der Weg zum Notar sind mir allerdings ein Dorn im Auge.

Womit muss ich genau rechnen, sollte ich in Irland oder Bulgarien gründen, jedoch weiterhin in Deutschland leben und auch ganz offensichtlich die Stricke der irischen Ltd. o. EOOD aus Deutschland heraus ziehen? Ich möchte mich auf keinen Fall strafbar machen.

Da ich digitale Güter handele, ist es mir für den Anfang total egal, ob ich am Ende 50,60,70 oder gar 80% Steuern zahle. Es geht mir wie erwähnt nicht um Steuervermeidung, lediglich um eine einfache Gründung, mit möglichst geringen Kosten.

Für den Anfang hatte ich auch über ein deutsches Kleingewerbe nachgedacht, dies fällt für mich auf Grund der privaten Haftung jedoch raus.

Wenn eine steuerlich-versierte Person vielleicht kurz zusammenfassen könnte, was möglich ist und was ich beachten muss, wäre ich überaus dankbar! :)

Ausland, deutschland, Steuern

Darf ich Aktien verkaufen und gleich wieder kaufen?

Hallo an alle Finanzexperten,

Aktuelles Datum: Ende Mai 2020

Ende Februar diesen Jahres kam es ja aufgrund von Corona zu einigen Turbulenzen am Aktienmarkt. Daraufhin habe ich alle meine Aktienpositionen, die im Plus standen (mehr oder weniger freiwillig) verkauft. Durch die Gewinne habe ich meinen Freistellungsauftrag von 801€ signifikant überschritten und damit natürlich ordentlich Steuern gezahlt.

Nun meine Überlegungen:

Ist es sinnvoll jetzt Positionen zu verkaufen, die weit im Minus stehen, um den Verlusttopf bei meiner Depotbank aufzufüllen, nur um weitere Positionen zu veräußern, die seit dem "Crash" wieder zu Gewinnen geführt haben - um diese Gewinne - soweit es geht, steuerfrei behalten zu können, also mit diesem Verlusttopf wieder verrechnen zu können? Die Verlustbehafteten Titel würde ich gerne sofort wieder zurückkaufen, da ich von ihnen langfristig eine gute Wertentwicklung erwarte.

Ich bin kein Trader, ich möchte nur den Freibetrag optimal ausnutzen und lege eher langfristig an.

Ein zweiter Gedanke: Wenn gegen Jahresende noch 400€ vom Pauschbetrag frei sind, darf ich dann Aktien verkaufen, die genau 400€ Gewinn generieren - und diese Titel sofort danach wieder zurück kaufen? 400€ Gewinn bedeuten ja 100€ Steuern wenn der Freibetrag verbraucht wäre - nach meinem Gedankengang aber nur 20€ Ordergebühren - müsste also kein "Draufleger" sein.

Denke ich irgendwie falsch, oder wäre das eine legitime Vorgehensweise?

Ich bedanke mich schonmal im voraus für hilfreiche Antworten.

Aktien, Steuern

Was muss man bei einem Privatdarlehen aus dem Ausland beachten?

Hallo liebe Community,

ich wollte fragen, was man bei einem Privatdarlehen aus dem Ausland (in diesem Fall Türkei) hinsichtlich des Transfers der Summe sowie den steuerrechtlichen Aspekten zu beachten hat. In diesem Fall geht es um ein Darlehen zum Kauf einer Immobilie.

Gerade im Bezug auf die Türkei wurden bereits einige ähnliche Fragen gestellt. Bei mir stellen sich bezüglich der folgenden Punkte noch Fragezeichen.

  1. Wenn im Darlehensvertrag keine Zinsen oder keine genaue Vertragslaufzeit angegeben wird, würde das FA entweder die gesamte Darlehenssumme oder die ersparten Zinsen als eine Schenkung einordnen. In meinem Fall, möchte mir mein Onkel ein Darlehen gewähren, was bei einer Einordnung als Schenkung zu einem Freibetrag von nur 20.000 € und einer Restbesteuerung von 30 % führen würde. Wie müsste also der Vertrag im Bezug auf Zinsen und Laufzeit gestaltet sein? Bietet in diesem Fall eine notarielle Beurkundung irgendwelche Vorteile? Zu dem käme in meine Fall noch hinzu, dass ich mit der Ratenzahlung vertraglich erst nach einigen Jahren anfängen wollen würde, da ich noch studiere und selbst im Falle des Verzugs a) mein Onkel mit mir nicht allzu streng wäre und b) meine Eltern nach dem Vertrag bürgen würden.
  2. Wie sehen die ganzen weiteren Aspekte aus, die man beim Transfer einer Summe im niedrigen sechsstelligen Bereich beachten muss. Es gibt zum Beispiel die Meldepflicht nach AWG und AWV an die Bundesbank bei einer Auslandsüberweisung ab 12.500 €. Muss bzw. sollte man ebenfalls der eigenen Bank vor Durchführung der Transaktion den Geldeingang ankündigen?
  3. Innerhalb welcher Erklärungen teilt man dem Finanzamt mit, dass man ein Privatdarlehen erhalten hat bzw. gibt es eine derartige Pflicht/Ablauf überhaupt?
  4. Müsste man der eigenen Bank im Voraus eine Auskunft über die Mittelherkunft geben und wenn ja, was gehört alles dazu (Darlehensvertrag ausreichend oder darüber hinaus Bilanzen, Kontoauszüge etc. vom Darlehensgeber)?
  5. Wie sieht es steuerrechtlich im Falle eines möglichen Verzuges oder einer Vertragsänderung aus? Zivilrechtlich wäre es für uns aussreichend eine Hypothek zu bestellen, um die Forderung zu besichern. Eine Rückzahlung wollten wir dann in der Praxis flexibel halten, wenn sich wirtschaftliche Umstände ändern sollten. Notfalls würden wir vertraglich die Laufzeit, die Ratenzahlung oder andere Aspekte ändern wollen. Könnte dies im Nachhinein zu einer Einordnung als Schenkung führen? Bestünde hierzu ebenfalls eine Pflicht bzw. ein Mechanismus, mit der man dem FA die Rückzahlung des Darlehens für das jeweilige Jahr darstellt/darstellen muss?
  6. Von wem (Steuerberater,- rechtsanwalt, Finanzberater etc.) würde man in diesem Themenbereich bei weiteren Fragen Beratung bekommen?

Vielen vielen Dank im Voraus. :-)

Ausland, Steuern

Gewerbe rückwirkend beim Finanzamt anmelden. Sinnvoll oder Verspätungsaufschläge?

Hey Community,

ich habe mein Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt zum 18.05.2020 angemeldet und den Gewerbeschein bereits erhalten. Bisher habe ich keinen Cent verdient, allerdings schon seit 2017 Rohmaterialien eingekauft. Seit 2017 habe ich 2500€ ausgegeben für Maschinen, Verbrauchsmaterialien, etc. Man kann ja drei Jahre rückwirkend Ausgaben geltend machen.

Ich fülle gerade den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und in Zeile 78 wird der Beginn der Tätigkeit abgefragt (was eigentlich der 10.01.2017 wäre). Im Feld 96 wird das Datum der Gründung abgefragt, welches definitiv der 18.05.2020 ist.

Auf diversen Websites liest man jedoch, dass man dann Einkommensteuerklärungen für jedes vergangene Jahr ausfüllen muss. Da frage ich mich aber: Muss ich dafür dann nicht Verspätungsaufschläge zahlen oder entfallen die, weil es sich nur um Ausgaben (bzw. Werbungskosten) handelt?

Ich habe außerdem schon Einkommensteuererklärungen für andere selbständige Arbeiten für die letzten Jahre abgegeben. Kann ich dann überhaupt noch eine weitere (für den nun neu gegründeten Betrieb) Steuererklärung abgegeben?

Was wäre dann eigentlich der Vorteil? Müsste ich für das aktuelle Jahr 2500€ weniger Einkommen versteuern oder kann ich sogar die 19% MwSt zurückerhalten (weil Wiederverkäufer)?

Ist alles etwas Neuland für mich, diese Steuern. Aber das wird! :)

Viele Grüße aus Westfalen und herzlichen Dank im Voraus für jede Hilfe,
Dariyana

Finanzamt, Gewerbeanmeldung, Steuern

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