Drei Jobs kombinieren?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema mehrere Jobs gleichzeitig, zu der ich so keine Antwort gefunden habe, vielleicht kann ja jemand helfen :)

Ich arbeite aktuell sozialversicherungspflichtig in Teilzeit und dazu auf 450 Euro Basis. In beiden Beschäftigungen genieße ich zeitlich große Flexibilität, weshalb ich gerne einen weiteren Job ausüben möchte. Hier hat sich nun eine Möglichkeit ergeben.

Nun meine Frage - Wie stelle ich das steuertechnisch am günstigsten an? Als zeitlich befristeten Minijob möchte ich das ungern machen, dann wäre der Spaß ja bald wieder vorbei. Wäre es möglich, mich als Honorarkraft einzustellen? Ich habe gelesen, dass meine Stunden im Drittjob steuerrechtlich als "Überstunden" im Hauptjob gewertet werden. Was genau bedeutet das? Kann mich das im Hauptjob einschränken? Das möchte ich unbedingt vermeiden. Mit Selbstständigkeit kenne ich mich auch nicht aus, aber da ich ja nur bei einem "Drittarbeitgeber" wäre, ginge das doch aufgrund von Scheinselbstständigkeit auch nicht, oder?

Noch zur Erklärung - meinen bisherigen Arbeitgebern ist es recht, dass ich noch einen Job mache, solange ich das alles geregelt und kombiniert bekomme. Ich möchte nur niemandem Stress machen weil ich irgendwie irgendwo was nicht richtig anmelde oder, wie oben geschrieben, irgendwelche Überstunden im Hauptjob angerechnet bekomme, die ich da gar nicht geleistet habe. Dass ich generell auf Arbeits- und Pausenzeiten achten muss, ist klar.

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße,

SundayLover (der trotzdem gerne arbeitet! ;))

arbeitnehmer, Steuern
Rückwirkend Gewerbe anmlden und steuern bezahlen?

Hallo,

ich bin seid zwei Jahren selbstständig tätig. Um genau zu sein habe ich einen Kanal auf youtube. Am anfang hatte ich nicht viel verdient. Ich denke ich war im Jahr 2016 unter der 8.000 marke. In 2017 war es dann aber um einiges mehr und ich müsste auf jeden Fall ordentlich steuern nachzahlen. Momentan verdiene ich noch mal ein wenig mehr als 2017 und mache monatlich schätzungsweise 4-6 tausend im Monat. Nun habe ich aus eigener Dummheit, das ist mir bewusst und auch nicht die Frage hier, während der Zeit weder ein Gewerbe angemeldet noch Steuern bezahlt was ich dann jetzt machen möchte. Ich hatte bisher keine Mahunung gehabt oder dergleichen insofern hoffe ich dass das nicht als Steuerhinterziehung gilt wenn ich nun selbstständig alles anmelde. Ich denke aber, dass da ordentliche Strafen auf mich zukommen werden. Kann jemand abschätzen in welcher Höhe sie liegen werden?
Die Steuernachzahlug selbst dürfte kein Problem sein da ich während dieser Zeit genügend Geld zurücklegte um Steuern bezahlen zu können. Ich fürchte mich nur, dass die Strafe vielleicht sehr hoch wird? Und wie mache ich das, erstmal Gewerbe anmelden oder welche andren Schritte?
Auch würde ich gerne wissen wie viel Zeit der Prozess in anspruch nehmen wird. Ich müsste eine neue Wohung mieten mit einem Studioraum da es hier zu eng wird und ich würde es gerne bald machen, bevor ich das alles jedoch abgewickelt habe und meine Bescheinigungen vom Steuerbreater etc. have denke ich nicht, dass mir irgendjemand eine Wohnfläche vermieten wird.

Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Steuern, Steuernachzahlung
Freelancertätigkeit im nicht-europäischen Ausland für deutschen Arbeitgeber - wo zahle Ich Steuern?

Hallo zusammen,

Mein Partner und Ich werden ab Mitte August 2018 nach Südafrika ziehen, da er von seinem Arbeitgeber versetzt wird. Der Aufenthalt ist vorerst auf drei Jahre begrenzt.

Mein jetziger Arbeitgeber hat mir angeboten, weiterhin Projekte auf Freelancer-Basis zu tätigen, was natürlich sehr charmant für mich wäre. Das heißt, Ich werde in Kürze von einer Festanstellung in eine freiberufiche Tätigkeit wechseln. Wir geben unsere Wohnung auf und Ich hatte auch geplant mich aus D komplett abzumelden. In Südafrika habe Ich allerdings keine Arbeitserlaubnis und werde diese auch nicht bekommen. Wie kann Ich also als Freelancer von Südafrika aus für einen deutschen Kunden weiterhin arbeiten und wie muss das steuerrechtlich laufen? Ich arbeite als Projektmanagerin und würde hauptsächlich Konzepte, Kalkulationen und Präsentationen erstellen und dann nach D mailen, wo Sie dann umgesetzt werden.

Ich habe zwei verschiedene Aussagen von Steuerberatern erhalten, einig waren Sie sich zumindest bei dem Thema, dass Ich nur beschränkt steuerpflichtig bin in D.

Es muss doch möglich sein für Einkünfte aus D die Steuern in D zahlen zu können, obwohl man drei Jahre in Südafrika lebt und nur ab und zu in Deutschland zu Besuch ist.

Ich habe bereits recherchiert, dass das Finanzamt bei jedem Fall von selbstständiger Arbeit individuell die Einschätzung vornimmt ob es sich um freiberufliche Tätigkeit handelt oder ob man als Gewerbetreibender eingestuft wird. Als Gewerbetreibender muss Ich aber ein Gewerbe in D anmelden, wenn Ich mich aber aus D abmelde, kann Ich das nicht behalten, oder? Das Gewerbe dann ins Ausland umziehen ist aufgrund der fehlenden Arbeitserlaubnis keine Option.

Ich freue mich über Infos und Tipps, die mir weiterhelfen!

Ausland, Freelancer, Steuern
450 Euro Minijob + wissenschaftliche Hilfskraft?

Servus zusammen,

zurzeit studiere ich noch und übe seit knapp 2 Monaten einen 450 Euro Minijob nebenher aus. Nun habe ich am Dienstag ein Bewerbungsgespräch für eine Stelle als wissenschaftliche Hilfskraft an der Uni und wollte mich vorher mal informieren, wie das mit zwei Nebenjobs läuft. Google hat dazu teils widersprüchliche Aussagen geliefert.

Bei meinem derzeitigen Minijob verdiene ich so gut wie immer weniger als 450 Euro (meistens ca. 250-350 Euro), weil manche Schichten aufgrund Lieferprobleme ausfallen müssen. Als wissenschaftliche Hilfskraft würde ich voraussichtlich 250 Euro im Monat verdienen. Wenn ich beide Jobs behalten würde, wäre ich somit über die 450 Grenze.

1. Meine Frage ist jetzt, was sich Steuer- und abgabenmäßig ändern würde und ob es sich dann überhaupt lohnt, beide Jobs auszuüben? Wie hoch wären die neuen Abgaben oder muss ich weiterhin keine Steuern zahlen, da ich unter den Freibetrag kommen werde? Was kommen darüber hinaus noch für sonstige Abgaben in Frage?

2. Ich habe gelesen, dass die Arbeitgeber durch den zweiten Nebenjob einen Nachteil haben, da sie höhere Steuern zahlen müssen. Es wurde vorgeschlagen, den Lohn für einen Job auf 451 Euro zu setzen, um sich dadurch einen Steuervorteil zu erhaschen. Leider komme ich bei beiden Jobs (jeweils) nicht auf die 450 Euro. Bin ich am Dienstag verpflichtet, von mir selber aus zu erzählen, dass ich zurzeit noch einen weiteren Nebenjob ausübe (auf Nachfrage seitens des Arbeitgeber werde ich dann natürlich nicht lügen)? Auf der einen Seite möchte ich nur ungern einen Nachteil im Bewerberpool haben, weil ich für den Arbeitgeber dann "teuerer" wäre, auf der anderen Seite werde ich jetzt natürlich nicht vorher meinen derzeitigen Minijob kündigen ohne Feedback von dem Bewerbungsgespräch zu haben.

Zur Info noch: Trotz des niedrigeren Gehalt bei dem Job an der Uni würde ich diesen aufgrund der Erfahrung vorziehen und zur Not meinen jetzigen kündigen, falls Punkt 2. wirklich ein Problem für den Arbeitgeber darstellen sollte. Ich bin 25 und in der studentischen Krankenversicherung der Barmer GEK selbst versichert. Ebenso bin ich noch in der Probezeit meines jetzigen Jobs mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen.

Danke für eure Hilfe!

Studium, Minijob, nebenjob, Steuern
Einmalbezahlung von Masterarbeit, wie versteuern?

Ich habe in einem Unternehmen meine Masterarbeit geschrieben. Die sechs Monate Forschung (Wisschenschaft) dort wurden bezahlt und normal vom Betrieb besteuert. Im Folgejahr (2017) habe ich meine Masterarbeit abgeschlossen und der Betrieb hat mir diese fertige Arbeit als "Aufwandsentschädigung" abgekauft. Ich habe also Anfang 2017 900 Euro von dem Betrieb bekommen in dem ich zuvor geforscht habe, jedoch war ich zu dem Zeitpunkt dort nichtmehr angestellt. Mit dem Geld auf dem Konto, kam ein Brief, dass ich diese Summer selber versteuern muss.

Sonst habe ich im Jahr 2017 (bis auf Hartz 4) keinen Cent dazuverdient, weil die Suche nach dem ersten Job nach dem Studium etwas schleppend war...

Nun frage ich mich, wie ich diese 900 Euro versteuen muss. Ich vermute als freiberufliche Tätigkeit in Anlage S. Jedoch habe ich zwar meine Steuernummer von der Anstellung in 2016, allerdings keine neue Steuernummer als Freiberufler beantragt. Eine Rechnung über die Arbeit habe ich auch nicht. Dass ich am Ende eine kleine Summe erhalten werde wurde zuvor zu Zeiten der Anstellung im Betrieb besprochen, dann kam das Geld mitsamt Infobrief irgendwann automatisch auf mein Konto.
Ausgaben sind mir auch nicht angefallen, weil ich das bisschen Schreibmaterial und den Computer den ich dafür brauchte, eh schon zuhause stehen hatte....
Im Wust von Anlagen und Zeilen, weiß ich nun einfach nicht, wo ich die 900 Euro eintragen muss und ob sonst noch was auszufüllen ist.

Steuererklärung, Steuern
Kredit / Darlehen Privat aus der Türkei? Zinsen und Steuerlich absetzen in Deutschland?

Hallo wie ist es wenn man in der Türkei von einer Firma ( in dem Fall von einem renommierten Goldhändler) 250.00 Euro Kredit oder auch 500.000 Euro Kredit für 0,01% Zinssatz aufnehmen möchte und nach Deutschland einführen möchte um eine Immobilie zu kaufen vorher einer Behörde melden das man dieses Geld einführen will oder langt es am Zoll sich bei den Zollbeamten zu melden. Klar ist das auch wenn man sich vorher den Behörden Bescheid gibt das man trotzdem beim Zoll sich melden muss sei es Flughafen usw. Wie ist es muss man alles auf deutsch übersetzten lassen oder langt der Private Kreditvertrag auf türkisch aus. Da ich den türkischen Banken nicht vertraue würde ich gerne das Geld in bar mitbringen. Muss das aber in der Türkei noteriell beglaubigt werden oder langt wenn der Private Kreditvertrag vorliegt. Wie ist es kann ich die Zinsen die zwar 0,01% betragen später steuerlich geltend machen und wenn ich monatliche Raten oder auch jährliche Raten dem Goldhändler zurück überweise kann ich die Überweisungsgebühren auch steuerlich geltend machen. Diese sind je nach Summe bis zu 30€ und wenn ich das in 10 Jahren oder auch 15 Jahren jeden Monat 1 mal mache sind das 12 x 15 x 30 Euro locker alleine 7200€ Überweisungsgebühren. Nun es ist immer noch billiger wie hier von einer Bank Kredit zu nehmen. Der Goldhändler ist ein ehmaliger Kamarad von meiner Vater von der Militär (Askerarkadasi). Sie hatten im Krieg zusammen gedient und mein Vater hatte im sein Leben gerettet das ist jetzt schon über 40 Jahre her aber wir haben was gut bei ihm er meint er verdanke sein Leben meinen Vater( Canborcu yilardir söylüyordu) . Heute ist er ein Multimilionär. Wie auch immer wie gehe ich da vor.

Ausland, Darlehen, Finanzamt, Kredit, Steuern, türkei
Steuerrechtliche Abgrenzung zwischen Ausbildung und Arbeit bei der Promotion?

Guten Tag,

ich versuche seit längerem herauszufinden, wie Ausgaben (Fahrtkosten, Sachmittel, Verpflegungsmehraufwand, etc.) im Rahmen einer Promotion steuerrechtlich anzusehen sind, es sind aber sehr wenig informationen darüber zu finden.

Zum Hintergrund: Wie ein Großteil der Doktoranden promoviere ich mit einem Teilzeitvertrag. D.h. man arbeitet zwar Vollzeit (oder eher noch mehr), bekommt aber nur bspw. eine halbe Stelle bezahlt. Die "offizielle" Lesart ist, dass man dann die Hälfte seiner Zeit für die Universität als Angestellter im öffentlichen Dienst arbeitet und die restliche Zeit für die Doktorarbeit ist, die man "netterweise" auch dort anfertigen darf (Forschung, Anfertigen der Arbeit, etc.). Diese Aufgaben sind aber nicht scharf voneinander abgetrennt, sondern gehen fließend ineinander über, weil man natürlich schwer sagen diese Forschung war jetzt rein für die Uni und diese rein für die persönliche Doktorarbeit...

Zu meiner Frage: Wenn ich beide Tätigkeiten (Angestellter der Uni und Anfertigung der eigenen Dissertation) am gleichen Ort ausübe, wie behandel ich das in meiner Steuererklärung? Sind die Fahrten Fahrten zum Arbeitsort oder im Rahmen der Ausbildung (Feste Arbeitszeiten gibt es nicht)? Kann bei über 8 h Abwesenheit ein Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden? Sind angeschaffte Arbeitsmittel wie ein PC oder Fachliteratur Werbungskosten als Angestellter oder Sonderausgaben im Rahmen der Ausbildung (Promotion)?

Ich hoffe ich konnte den Sachverhalt verständlich schildern. Also es geht mir darum wie ob und wie ich unterscheiden muss, was Promotion und was Arbeit ist, obwohl beides zeitlich und räumlich fließend ineinander über geht und eigentlich nicht unterscheidbar ist.

Vielen Dank

Steuern
Wie wird eine hauptberufliche Tätigkeit auf Provision abgerechnet ohne Gewerbescheinpflicht?

Aufgrund des nun langsam eintretenden Alters meiner Oma und deren krankheitsbedingter Betreuung möchte ich nun per Home Office, bei freier Zeiteinteilung, arbeiten, um sämtliche Termine mit meiner Oma wahrnehmen zu können.

Ich habe nun auch etwas passendes gefunden, nachgefragt und es passt einfach perfekt!

Ganz liebe Chefin, die mir komplett freie Hand lässt und ich mir alles selbst einteilen kann und vor allem arbeiten kann so wie es bei mir passt.

Allerdings möchte ich vorab wissen, wie dies genau abläuft und berechnet wird.

Mir wurde mitgeteilt, dass es keine Gewerbescheinpflicht gibt und ich stattdessen auf Provisionsbasis abgerechnet werden kann, leidglich meine Steuernummer der Lohnsteuerkarte wird benötigt.

Ich würde nun gerne wissen wie ich das zu verstehen habe und welche Abgaben dann geleistet werden und welche ich dann selbst abführen muss und ob noch etwas anderes zu beachten ist?

Was ist das dann für ein Arbeitsverhältnis?

Ich denke KV und PV müsste ich dennoch selbst leisten oder? Und wie sieht das mit der Rentenversicherung aus?

Da ich dann kein Festgehalt habe, sondern je nach Arbeitsaufwand, wäre es schon wichtig für mich zu wissen was da auf mich zukommt.

Sollte sich das Ganze dann rechnen, könnte ich wohl jederzeit ein Gewerbe anmelden.

Aufgrund der vielen Termine, die zurzeit anstehen, wäre es für mich dann sinnvoll, wenn ich den Kopf und die Zeit dafür habe, da mit einem Gewerbeschein viel zu beachten ist. Es ist ja nicht so, dass ich mich darüber noch nicht belesen habe, aber mein Kopf hat zurzeit zu viele andere Dinge zu bedenken, dass ich nicht blindlinks ein Gewerbe oder eine Selbstständigkeit anmelden möchte.

Freue mich über aufschlussreiche Antworten!

allgemein, Krankenversicherung, Sozialabgaben, Sozialversicherung, Steuern, Versicherung
Krankenversicherung bei Selbständigkeit als Putzfrau in Teilzeit?

Hallo,

ich habe unterschiedliche Aussagen gehört zur Krankenversicherung bei Selbständigkeit und möchte deshalb hier fragen.

Letztendlich möchte ich meine Frau w.m. über mich Familienversichert lassen oder recht "günstig" Krankenversichern und möchte wissen was ich beachten muss und welche Gestaltungsmöglichkeiten ggf. bestehen.

Lt. dem Beitragsrechner der Krankenkasse (TK) kostet die Krankenversicherung fast €400 / Monat, selbst bei einem selbständigen Einkommen von nur €100 sollte sie das bezahlen, das wäre doch absurd?

Ein paar Eckdaten:

Meine Frau ist Ausländerin und macht derzeit einen Integrationskurs halbtags, das kostet nur und sie hat keinerlei Einkommen.

Als Haushaltshilfe schätzen wir das Einkommen auf €200-€400 / Monat. Mehr ist nicht geplant

Die Gewerbeanmeldung wird als Nebenberuflich bezeichnet. Allerdings gibt es ja keinen Hauptberuf, sondern nur den Integrationskurs.

Sie hat eine Ausbildung als Krankenschwester welche in Deutschland aber nicht voll anerkannt ist und ist arbeitslos gemeldet, bekommt aber keinerlei Unterstützung (bis auf regelmässige Einladungen bei der Jobvermittlung die zu nichts führen)

Sie hat eine Arbeitserlaubnis (erstmal für ein Jahr)

Sie ist derzeit bei mir Familienversichert - bisher keinerlei Probleme

Die Selbständigkeit als Haushaltshilfe ist nur befristet geplant für max. 1 Jahr, danach sollte das Deutsch passen und sie wird als Krankenschwester (ggf. in Ausbildung) arbeiten.

Schwarzarbeit kommt nicht in Frage - auch wenn es bei all der Bürokratie wohl das einfachste wäre.

Kleingewerbe, Krankenversicherung, Selbstständigkeit, Steuern, Familienversicherung, Nebentätigkeit
Student + Minijob(450€) + Kleingewerbe?

Moin zusammen,

ich bin momentan am studieren und arbeite Nebenbei auf 450€ Basis, wobei ich jeden Monat auch die vollen 450€ ausgezahlt bekomme! Seit einiger Zeit gehört das Streamen auf Twitch.tv zu meinen größten Hobbies; Da wäre es natürlich klasse, wenn das eine kleine zusätzliche Einkommensquelle wäre.

Sobald ich damit Geld verdiene muss ich es ja zumindest erstmal als Kleingewerbe anmelden. Dort muss ich lediglich die sog. Einkommenssteuer zahlen, sofern mein Einkommen unter 17.000€ jährlich liegt. Das Kindergeld meiner Eltern ist davon auch nicht betroffen. Und sofern ich unter 20h pro Woche "arbeite", gilt auch weiterhin meine Familienversicherung.

Nun zu meiner Frage: Da ich eigentlich noch kaum etwas verdiene und evtl. mal 10-20€ an "Donations" im Monat erhalte, wäre eine Gewerbeanmeldung ja kontraproduktiv... Dann würde ich pro Monat 470€ verdienen und müsste dann von diesem Betrag Steuern zahlen, korrekt? Wenn das der Fall wäre, dann würde ich ja quasi mit meinem Kleingewerbe verluste machen, da das Einkommen sehr gering ist, aber die Steuergrenze überschreitet.

Ist mein Gedanke richtig? Oder werden die beiden Einkünfte separat berechnet? Beispielsweise dass mein Minijob (450€) steuerfrei bleibt und nur die Einkünfte des Nebengewerbes versteuert werden?

Über schnelle und fachliche Antworten würde ich mich sehr freuen! ;)

Grüße!

Student, Einkommenssteuer, Freiberufler, Freibetrag, Gewerbe, Minijob, Steuern, 450-Euro-Job, Twitch
Schenkung/ Zinsloses Darlehen für Grundstückkauf?

Hallo Zusammen

für den Kauf eines Grundstückes würden mir meine Eltern das Geld leihen (zinsloses Darlehen). Im Grundbuch würden dann jeweils zu 50% ich und mein Partner als Besitzer des Grundstücks stehen. Weil ja keine Zinsen bezahlt werden, will ja der Fiskus hier vorrausichtlich schauen ob was zu holen gibt da ja hier von Schenkung der

Zinsen ausgegangen. Dabei wird meiner Recherche nach grundsätzlich ein Zinssatz von 5,5 % angesetzt(oder?). In unseren Fall wären das ja ca. 60000€ für beide.

Folgende mögliche Schritte seitens Finanzamt habe ich jetzt zusammen:

1.   60000€ sind kleiner als der Freibetrag für Schenkung von Kindern (also mich), alles OK.

2.   Die 60000€ werden zu 50% aufgeteilt. Freibetrag für Schwiegerkind sind ja 20000€ wodurch auf 10000€ Steuern zu zahlen sind

3.   Die Zinsen werden dann abzüglich des Sparerfreibetrag (ca1600€) auf die Einkommensteuer festgesetzt.

Was gilt nun? Unser Ziel hier wäre natürlich hier keine Steuern zu Zahlen. Gibt es andere Möglichkeiten?

Was passiert, wenn mir die Eltern das Geld als Schenkung (steht momentan auch zu Diskussion) überlassen und wir damit das Grundstück kaufen. Müssen wir damit rechnen auf den Teil von meinem Partner dann abzüglich der 20000€ Freibetrag Schenkungssteuer Zahlen müssen.

Für eure Antworten bedanke ich mich in Voraus

Grüße

Darlehen, Grundstück, schenkung, Schenkungssteuer, Steuern
Kleingewerbe neben dem Hauptberuf?

Freunde, ich bin verheiratet und vom Beruf her Hausmeister und verdiene 2300 Euro Brutto monatlich.

Ich möchte mich neben dem Hauptberuf mit einem Kleingewerbe selbstständig machen, für den Arbeitgeber ist es keine Konkurenz, da das Kleingewerbe ein Drop-Shipping Unternehmen werden soll. (Ankauf/Verkauf bzw.Vermittlung via Internet und Telefon mit bis zu 5 Aufträgen/Bestellungen täglich.

Ich weiss das ich mit dem Kleingewerbe wesentlich mehr verdiene als mit meinem Hauptberuf als Hausmeister. Ich werde min. 200 000 € Euro im Jahr Umsatz machen, wobei die Kosten/Ausgaben bei ca. 35-40 % des Umsatzes liegen.

Ich möchte auch weiterhin als Hausmeister arbeiten, auch wenn das Kleingewerbe von Jahr zu Jahr wachsen wird.

Jetzt meine Fragen:

Was ändert sich für mich beim Gehalt aus dem Arbeitgeberverhältnis?

Werde ich weniger Lohn bekommen?

Wie verhält es sich mit den Krankenkassenbeiträgen? 

Wie siehts mit der Rente aus in die mein Arbeitgeber ja einzahlt? 

Kann man meinen Hausmeisterberuf und mein Kleingewerbe mit garantiertem Wachstum steuerlich von einander trennen? 

Mein Sohn und seine Frau werden in meinem Kleingewerbe angestellt sein und das Geschäft von A - Z leiten, deshalb möchte ich gerne wissen was sich für mich, in meinem Hauptberuf ändert.

Ich danke euch im Vorfeld für jeden Hilfe und freue mich über Tipps

Mit freundlichste Grüßen...

Rente, Arbeit, Beruf, Gewerbe, job, Kleingewerbe, Steuern
Handyvertrag "weitervermieten", was fällt an Steuern an?

Angenommen, ich habe einen Handyvertrag für ne Allnetflat.

Kostet mich sagen wir mal 30 Euro im Monat.

Aus welchen gründen auch immer brauche ich den handyvertrag plötzlich nicht mehr, bin aber leider dank 2 Jahre Laufzeit noch gut 18 Monate gebunden.

Nun kam mir der Gedanke, die betreffende Simkarte weiter zu vermieten sozusagen.

d.h. ich treffe mit einer weitern Person B einen vertrag von wegen

"Du überweist mir 10 Euro pro Monat und darfst dafür die Simkarte und die damit verbundene Telefonnummer und Allnetflat beliebig nutzen.

für Auslandsgespräche und anderen kram, der nicht von der Flat gedeckt ist, haftest du in voller Höhe und hast mir den betrag unverzüglich zu überweisen.

Vereinbarung gilt vorerst für die kommenden 18 Monate (d.h. bis bei mir die

2 Jahre Mindest Frist rum ist).

Willst du den vertrag darüber hinaus behalten, ist spätestens 4 Monate vor Ablauf eine neue Vereinbarung zu treffen."

Sowas ähnliches in der Art.

d.h. Handyfirma überlässt mir den Vertrag+Sim für 30 Euro im Monat und ich wiederum überlasse es Person B für 10 Euro im Monat; alles geregelt über natürlich einerseits den mobilfunkvertrag mit dem Anbieter und mir

und zum anderen dem privaten vertrag zwischen mir und Person B.

Bei Handyfirma habe ich bereits nachgefragt, denen ist es im prinzip egal, was ich mit den überlassenen Simkarten mache; bin halt lediglich nach wie vor für die pünktliche Bezahlung zuständig. Also von dort her kein Problem.

Jetzt würde mich nur mal interessieren:

Wenn man es genau nimmt im Sinne der Armut-ahoi-gesetze, dann ist das ja 10 Euro Einkommen im Monat.

Muss ich das dann mit den üblichen 25% versteuern?

Und kann ich da dann bei der Steuererklärung die 30 Euro Unkosten für den handyvertrag, ohne den ich ja gar nicht diese Einnahmen haben könnte, dagegen rechnen sodass es auf +-0 Euro Steuern rausläuft?

oder wie wird das gehandhabt?

Zur Info: ich ledig, Steuerklasse 1,

Freibetrag sei schon aufgrund anderer Einnahmen ausgeschöpft, gehen wir mal davon aus.

Keine Kinder vorhanden.

Steuern, Vermietung.
Gewerbe nachträglich abmelden (nach Umzug)?

Ich war während meines Studiums nebenberuflich selbstständig. Nach Beendigung des Studiums bin ich dann nach einer 6 monatigen Pause ein Angestelltenverhältnis eingegangen, in dem ich mich jetzt seit über einem Jahr befinde. Der Haken an der Sache ist, dass ich das Gewerbe nie abgemeldet hatte! Die letzten Einnahmen aus dem Gewerbe waren noch zu Studienzeiten, d.h. während des Angestelltenverhältnisses sind keinerlei Einnahmen erzielt worden.

Darüber hinaus gibt es noch zwei weitere Probleme, die die Sache weiter komplizieren:

- Ich habe nach dem Studium den Wohnort gewechselt ohne eine erneute Gewerbeabmeldung & -wiederanmeldung durchzuführen.

- Ich habe für 2015, 2016 und 2017 weder eine Einkommens- noch Umsatzsteuererklärung abgegeben.

Anscheinend ist es möglich ein Gewerbe auch nachträglich abzumelden. Für mich stellt sich nur die Fragen zu welchem Datum ich das am Besten mache (z.B. Datum des Umzugs in andere Stadt) und welche Konsequenzen außer ggf. Straf-/Zinszahlungen mir drohen (Stichwort Ordnungswidrigkeit für zu spätes Ab-/Ummelden)!?

Die Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen hole ich gerade nach, hier stellt sich mir noch die Frage, an welche Finanzämter diese jeweils gehen, wenn ich jeweils verschiedenen Städten (mit anderen FAs) gewohnt habe!?

Tausend Dank im Voraus - Ich hoffe Ihr könnt mir bei meinem Schlamassel helfen, dass ich mir hier eingebrockt habe...

Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Selbstständigkeit, Steuern

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