Kleinunternehmer - Einkauf in Dänemark - wie ist das mit den Steuern?

2 Antworten

wenn die USt-ID-Nummer vorgelegt wird, so ist der Kleinunternehmer VERPLICHTET, eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben.

Angabe: innergemeinschaftlicher Erwerb OHNE Vorsteuerabzug, Betrag ans Finanzamt zahlen, fertig

Und als ergänzender Tip für den Fall, dass das öfter vorkommt: Auf die KU-Regelung verzichten. Ist dann nicht so teuer.

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Google mal nach "Einfuhrumsatzsteuer".

Und dann gehst Du zu einem Steuerberater. Der wird als erstes erklären, dass Gewinn und Umsatz zwei Paar Schuhe sind.

Und er wird bei dem Wort "Erwerbsschwelle" lachen, das Du garantiert nicht gelesen hast.

Der Begriff “Erwerbsschwelle“ steht in §1a Abs.3 Nr. 2 UStG.

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Einfuhrumsatzsteuer innerhalb der EG ......

klar, ich lach mich tot ......

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