Wie spät kann man zur Regelbesteuerung wechseln?

2 Antworten

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@EnnoWarMal hat Dir ja schon die Rechtslage erklärt.

Da Du noch nie eine Umsatzsteuererklärung abgegeben hast, würde ich jetzt mal prüfen, seit wann Du Deinen Betrieb hast und ggf. bis zum Beginn rückwirkend abgeben.

Die Festsetzungsverjährung ist bei der Umsatzsteuer 4 Jahre.

Schließlich geht es ja um Erstattungen für Vorsteuer.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
DeXter99 
Fragesteller
 05.03.2018, 13:37

Vielen Dank!

Das hat mir das FA jetzt auch telefonisch so gesagt. Mein Betrieb besteht seit 2014. Für 2014 sei das wohl mit Ende 2017 verjährt aber für ab 2015 könne ich zur Regelbesteuerung wechseln und müsse dann umgehend die Ust. Erklärungen abgeben - das muss ich aber eigentlich so oder so (weiß das FA nur noch nicht).

Das muss vermutlich schriftlich beim FA erklärt werden, oder?

Was genau mache ich allerdings mit 2014? Dort schulde ich ja auch noch Umsatzsteuer. Die Erklärung dann als "Kleinunternehmer" abgeben und nachzahlen? Oder kann die Ust. Erklärung nicht mehr abgegeben werden, weil es zu lange her ist?

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wfwbinder  05.03.2018, 14:11
@DeXter99

wie soll 2014 verjährt sein, wenn die Festsetzungsfrist 4 Jahre ist?

Du machst ganz einfach für die Jahre ab 2014 einschließlich, je eine Umsatzsteuererklärung.

Dann kannst Du ja sehen, was man Dir für Bescheide schickt.

Was genau mache ich allerdings mit 2014? Dort schulde ich ja auch noch Umsatzsteuer. 

Meinst Du wegen der innergemeinschaftlichen Einkäufe, für die Du keinen Vorsteuerabzug hast?

Hast sich aus meiner sich mit dem Anfang meines Kommentars erledigt.

Ausserdem dürfte ja die Vorsteuer aus den Einkäufen in Deutschland vermutlich mehr Geld bringen.

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Die Antwort hält § 19 (1) Satz 1 UStG bereit:

Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzungerklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet.

Also bis zum Ende der Rechtsbehelfsfrist.

Bisher habe ich ja nie eine Ust. Erklärung abgegeben.

Warum nicht?

DeXter99 
Fragesteller
 05.03.2018, 12:35
Also bis zum Ende der Rechtsbehelfsfrist

D.h. bis zu dem Zeitpunkt bis zu dem ich tatsächlich eine Steuererklärung gemacht habe? Bin mir nicht sicher, ob ich die Begrifflichkeiten richtig verstehe...

Warum nicht?

Aus Unwissenheit ... Habe keine Aufforderung bekommen und habe mich nicht ausreichend informiert gehabt. Jetzt weiß ich, dass ich eine machen MUSS. Und sobald ich eine gemacht habe, weiß das FA das für die Zukunft dann auch.

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correct  05.03.2018, 13:41
@DeXter99

Die Rechtsbehelfsfrist hat nichts mit der Abgabe der Steuererklärung zu tun, sondern mit dem Ergehen des Steuerbescheides.

"Das Finanzamt" weiss nichts - es steht einfach nur so rum.

Dort steht ein Computer, der von nicht all zu blöden Leuten gefüttert wurde.

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DeXter99 
Fragesteller
 05.03.2018, 13:38

Ok, das FA hat mir jetzt telefonisch gesagt, dass ich rückwirkend bis 2015 zur Regelbesteuerung wechseln könne, da ich noch nie eine Ust. Erklärung abgegeben habe.

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correct  05.03.2018, 14:27
@DeXter99

Und was machst Du, wenn irgendwer beim FA irgend eine andere Meinung hat?

Man telefoniert nicht mit dem Finanzamt - man hat einen Steuerberater.

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EnnoWarMal  09.03.2018, 07:53
@DeXter99

Wieso 2015? Die Abgabe der Umsatzsteuererklärung ist eine Pflichtabgabe, § 18 (3) UStG. Damit verlängert sich die Anlaufhemmung § 170 AO um drei Jahre. Also ist eine Option ab 2011 möglich.

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