Gilt der 12/62 Steuervorteil auch bei einer betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen einer Direktversichzrung?

2 Antworten

Nein.

Eine betriebliche Altersvorsorge nach § 3, Nr. 63 EStG unterliegt der nachgelagerten Besteuerung.

Bedeutet durch Sparen vom Brutto sind die Aufwendungen steuer- (und sozialabgaben)-frei bis zu den jew. Höchstgrenzen. Dafür ist im Alter die komplette Rente bzw. Kapitalabfindung steuerpflichtig. Beiträge wie Erträge.

Bei der Besteuerung einer Kapitalabfindung, findet jedoch die Fünftelregelung Anwendung. Die KV/PV Beiträge werden berechnet, als sei die Abfindung verteilt über 120 Monate ausgezahlt worden.

Nein, dass gilt nur bei privaten Verträgen

PaLuSc 
Fragesteller
 27.05.2018, 10:46

Danke !

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