Besteuerung von Abfindung ohne sonstiges Einkommen?

2 Antworten

Mach eine Einkommensteuer-Erklärung - Du bekommst alles zurück.

Egal, ob richtig oder nicht.

Da er nur 513 € ausbezahlt bekommen hat, gab es neben der Steuer auch noch andere Abzüge. Die abgezogenen Steuern bekommt er mit der EkSt-Erklärung zurück, aber bei den anderen Abzügen würde ich das nicht bestätigen.

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Wenn du nicht mehr bei ihm beschäftigst bist muss er Steuerklasse VI nehmen.

Die einbehaltene Steuer(n) kannst du dir über die Einkommensteuererklärung 2018 wiederholen, natürlich aber erst nächstes Jahr.

Aber auch bei Steuerklasse IV werden aus 2000,-€ brutto keine 513,-€ netto.

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@Andri123

Da wir nicht wissen, was alles abgezogen wurde, ist diese Info auch nicht weiterführend. Da müsste sich der TE schon näher äußern.....

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