1% Regelung bei Firmenwagen im aussendienst, ohne festes Büro,was für ein Kilometersatz wird berrechnet?
Hallo,
zum 01.07.2018 wechsel ich meinen Job und werde im Vertrieb tätig. Ich bekomme dort einen Firmenwagen mit 1% Regelung. Jetzt habe ich gelesen das zusätzlich die Kilometer bis zur Arbeit mit 0.03% versteuert werden. Jetzt frage ich mich wie das gehandhabt wird, da ich nicht zu meiner Firma fahre und dort auch kein Büro besitze, sondern täglich meine Tour von Zuhause aus starten werde und auch hier meine office tätigkeiten ausführen werde.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen :)
Lieben Gruss
Deniz
2 Antworten
Wenn Du keinen Weg zur Arbeit hast, kann auch kein Weg zur Arbeit als geldwerter Vorteil versteuert werden.
"Jetzt habe ich gelesen das zusätzlich die Kilometer bis zur Arbeit mit 0.03% versteuert werden" - wo?
Finde die Seite nicht mehr wo ich was davon gelesen habe, ist auch eig. Egal. Fakt ist ich hab von der ganzen Materie keine Ahnung 😅😅 und würde gerne wissen was wirklich berechnet wird :)
Wenn vom Homeoffice aus gearbeitet und direkt zum Kunden gefahren wird, gibt es keine Wege Wohnung - erste Tätigkeitsstätte, für die 0,03 % des Bruttolistenpreises gem. EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 anzusetzen wären. Jede Fahrt ist eine Dienstreise, keine Privatfahrt mit Werbungskostenabzug.
Danke für Ihre kurze aber dennoch hilfreiche Antwort :)