1% Regelung bei Firmenwagen im aussendienst, ohne festes Büro,was für ein Kilometersatz wird berrechnet?

2 Antworten

Wenn Du keinen Weg zur Arbeit hast, kann auch kein Weg zur Arbeit als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Danke für Ihre kurze aber dennoch hilfreiche Antwort :)

1

"Jetzt habe ich gelesen das zusätzlich die Kilometer bis zur Arbeit mit 0.03% versteuert werden" - wo?

Finde die Seite nicht mehr wo ich was davon gelesen habe, ist auch eig. Egal. Fakt ist ich hab von der ganzen Materie keine Ahnung 😅😅 und würde gerne wissen was wirklich berechnet wird :)

0
@Guetti

Da Du nicht mal weisst, was Du wissen willst, liest Du Dich am besten selbst unter "Reisekosten" ein.

0

Wenn vom Homeoffice aus gearbeitet und direkt zum Kunden gefahren wird, gibt es keine Wege Wohnung - erste Tätigkeitsstätte, für die 0,03 % des Bruttolistenpreises gem. EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 anzusetzen wären. Jede Fahrt ist eine Dienstreise, keine Privatfahrt mit Werbungskostenabzug.

0