Als Freelancer im Ausland leben, welche Kosten kann man absetzen?

4 Antworten

Sorry, dass es verwirrend ist. Ich habe eine Wohnung in Deutschland, ich bin im Mietvertrag und an der Adresse gemeldet. Das hatte ich so belassen, weil ich gelesen hatte, dass ich für meine Tätigkeit als Freelancer in Deutschland gemeldet sein muss. Ich bin als Tourist nach Australien gegangen und habe da auch eine Wohnung mit meinem Büro von dem aus ich für deutsche Firmen arbeite. Ich hoffe schon dass ich trotzdem als deutscher Freelancer weiterarbeiten kann und meine Steuern in Deutschland zahle, weil alles online ist. Hilft das im Klarheit zu bringen und meine Fragen zu beantorten?

Nein.

Warum gehst Du nicht auf die Antworten ein?

Was hat "online" mit der Steuer zu tun.

Du bist ausgewandert, Du bist Tourist, Du wohnst in Deutschland - wer soll den Krampf verstehen.

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Als TOURIST? Dann bist du in D voll unbeschränkt steuerpflicgtig und kannst dich auch nicht auf das DBA mit Australien berufen zumal du dort keinen Steuer-Status hast. Du bist für das Aussi-finanzamt : Ein Tourist. Aber Vorsicht : Ich weiss leider nicht ob die dortigen Behörden eine "Arbeitsaufnahme" , egal ob als Freelancer oder über das Internet, das mitmachen! Die sind da rigeros und können dich auch wegen unerlaubter Arbeitsaufnahme oder selbständiger Tätigkeit ausweisen. "Freelancer" klingt zwar libertär und freiheitlich-kreativ aber : DU ARBEITEST da.

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Ja mach das so. Und erzähl den Aussi-Einwanderungsbehörden oder sonstwen nicht das du arbeitest. Freelancer zu sein heisst nicht "Freivogel-auf-der-ganzen-Welt" artbeiten zu dürfen. Lass das mal !!! Ich kenne die Aussis und Amis gut. Die kennen da nichts und bekommst eine lebenslange Einreisesperre. Ic hübertreibe nicht. Ist meinem Bekanntenkreis einem FReelancer-Fotografen passiert! Auch der dachte : Ich bin so frei Juchai aber den haben Sie beim Knipsen einer Hochzeit gepackt! Lebenslange einreisesperre plus 8000,00 $ Strafe.

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Ich hoffe schon dass ich trotzdem als deutscher Freelancer weiterarbeiten kann

Natürlich, denn Du bist Deutscher von der Staatsangehörigkeit und keiner wird Dich am Arbeiten hindern.

und meine Steuern in Deutschland zahle

Nein, weil Deine Betriebsstätte, Dein Büro nun mal nicht in Deutschland ist, sondern in Australien. Und weil Du dort auch eine Wohnung hast, zählt das als Wohnsitz. Somit Steuerpflicht in Australien.

dass ich für meine Tätigkeit als Freelancer in Deutschland gemeldet sein muss

Nein, musst Du nicht. Für deutsche Auftraggeber arbeiten Leute in Japan, Indien, USA usw. alles ganz legal.

Aber mal eine andere Frage, wie lang möchtest Du denn in Australien bleiben? Wann bist Du dorthin gezogen und wann ist eine Rückkehr beabsichtigt?

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Wie correct schon schreibt, ist Dein Sachverhalt nicht eindeutig.

Einen Wohnsitz magst Du hier haben (eine Meldeadresse ist kein Wohnsitz. Wohnsitz ist eine Wohnung die für einen dauerhaften Aufenthalt geeignet ist).

Aber Du hast in Australien ein Büro, im Steuerdeutsch eine feste Einrichtung, um die Tätigkeit auszuüben.

Damit sind Deine Gewinne in Australien zu versteuern und es gilt das dortige Recht über Betriebsausgaben.

Es gilt Artikel 7 des DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) mit Australien.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Dein Sachverhalt hat schwarze Löcher - einerseits bist Du ausgewandert, andererseits hat Du einen Wohnsitz in Deutschland (Melderecht ist nicht Steuerrecht)

Wo bist Du denn jetzt steuerpflichtig - wohl kaum hier - also musst Du in Australien fragen.

Du schreibst das du noch in D gemeldet bist und eine Wohnung in D noch hast. Das Finanzamt behandelt dich voll und unbeschränkt steuerpflichtig sofern du auch noch keinen australischen Aufenthaltstitel hast und dort dauerhaft lebst. Das finanzamt kennt da GAR keinen Grauton. WO lebst du, ist die Frage. Selbst wenn du weltweit arbeitest und weltweit Gelder verdienst: Wenn du in D gemeldet bist und NICHT dauerhaft im ausland lebst....bist du mit deinem Welteinkommen in D steuerpflichtig. Wenn du ein australisches Visum hast, kannst du gem dem DBA beim deutschen finanzamt belegen, das du im Ausland lebst und dann bist du nur noch beschränkt steuerpflichtig. Ich empfehle dir dich in D abzumelden. Dann musst du nur noch in Australien Steuern zahlen.

Grundsätzlich richtig, die die Antwort mit der unbeschränkten Steuerpflicht.

Aber wenn Du Steuerfragen beantworten willst, solltest Du wissen, dass es Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gibt, nennt sich kurz DBA.

Und in Artikel 7 des Abkommens zwischen Deutschland und Australien steht, das Unternehmensgewinne in dem Land besteuert werden, wo sich die Betriebsstätte befindet.

Da unser Frager ein Büro in Australien hat (Betriebsstätte) wird somit sein Gewinn dort besteuert und hätte in Deutschland nur Bedeutung, wenn er hier noch weitere Einkünfte hätte, wegen des Progressionsvorbehalts.

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