18 Jahre und 100€ pro Monat durch Patreon Hobby. Muss ich da irgendwas beachten?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es handelt sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Solange du allerdings keine weiteren Einkünfte hast, fällt keine Einkommensteuer an, wenn die Einkünfte ca. 9.000 € jährlich nicht übersteigen.

Wenn du allerdings weitere Einkünfte erzielst, dann sind die Einkünfte aus deinem "Gewerbe" über die Anlage G und die Anlage EÜR in die EInkommensteuererklärung einzubringen.

Was Patreon da abführt, weiß ich nicht. Deutsche Einkommensteuer kann es allerdings keinesfalls sein. Du bist selbst für die Versteuerung der Einkünfte verantwortlich, nicht Patreon. Und das geschieht durch ndie Abgabe einer Steuererklärung, wenn man zur Abgabe verpflichtet ist.

aha das bedeutet im Klartext dann letztlich was für mich?

Ein Gewerbe muss ich nicht Anmelden oder? habe Gelesen, dass das bei künstlerische Tätigkeiten rausfällt und was ich mache ist eine Geschichte zu schreiben -> Kunst.

Was meinst du genau mit weitere Einkünfte. Meinst du wenn ich 9000 euro überschreite oder wenn ich diese 410 Euro grenze überschreite?

Mit Patreon dachte ich das, da man als Deutscher deutlich mehr abgeben muss als z.B Amerikaner oder glaube ich sogar Engländer. Aber ich irre mich höchstwahrscheinlich in dem Punkt und es handelt sich da um Zoll oder irgendwelche EU Regularien oder irgendwas was ich bisher noch nicht kannte :)

Letzte Frage wäre ab wann wäre ich zu einer Steuererklärung verpflichtet? Ist das erste mal dass ich irgendwie etwas Geld verdiene und bin deshalb recht unwissend (so etwas bringen sie einem natürlich nicht in der Schule bei... Dafür weiß ich was in der Zeit des Barocks für Bilder gemalt wurden... :/ )

Jedenfalls schonmal vielen dank für deine Antwort und Mühe

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@lucygirl147

Wenn du Geschichten schreibst, ist es wohl so eine Art Autorentätigkeit? Dann handelt es sich um Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S. des § 18 EStG, nicht um einen Gewerbebetrieb. Dann muss man kein Gewerbe anmelden.

Wie gesagt: was Patreon da abführt, kann ales Mögliche sein. Nur deutsche Steuer nicht, denn dafür ist Patreon nicht verpflichtet. Patreon wird ja wahrscheinlich auch selbst eine Gebühr erheben, auch das kann sein.

Alle Einnahmen, die man aus einer Tätigkeit erzielt, auch wenn die Erzielung von Einkünften nur bloßer Nebeneffekt dieser Tätigkeit ist, sind grundsätzlich steuerpflichtig. Zu versteuern ist der Gewinn, also die Einnahmen abzüglich der Augaben.

Einkommensteuer fällt aber vereinfacht beschrieben erst dann an, wenn die Summe der Einkünfte aus allen Einkunftsarten (also z.B. Lohneinkommen, freiberufliche Tätikeit, Zinseinkünfte etc.) abzüglich der Sonderausgaben (z.B Krankenversicherungsbeiträge, Rentenversicherungsbeiträge) den Grundfreibetrag übersteigt. Der beträgt dieses Jahr 9000 €.

Davon hängt auch ab, ob eine Einkommensteuererklärung abzugeben ist. Dies richtet sich entweder nach § 46 EStG oder nach § 56 EStDV, je nach dem welche Einkünfte der Steuerpflichtige erzielt hat.

Nach § 46 EStG muss u.a. eine Steuererklärung abgegeben werden, wenn der Steuerpflichtige Lohneinkünfte erzielt und daneben noch andere Einkünfte erzielt, die keine Lohneinkünfte sind (z.B. als Autor), wenn die Summe dieser Nicht-Lohneinkünfte 410 € übersteigt.

Nach § 56 EStDV muss u.a. eine Steuererklärung abgegeben werden, wenn keine Lohneinkünfte erzielt werden, aber die Summe der Nicht-Lohneinkünfte den Grundfreibetrag, also 9000 €, übersteigt.

Zur Zeit, da du keiner weiteren Arbeit nachgehst, must du also erst dann eine Steuererklärung abgeben, wenn du als Autor mehr als 9000 € jährlich verdienst. Sobald du allerdings Lohneinkomen erzielst, musst du eine Steuererklärung abgeben, wenn die Tätigkeit als Autor 410 € übersteigt.

Das ist jetzt alles sehr vereinfachend dargestellt. Dabei habe ich auch keien Fachtermini verwendet.

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@Krausch

Ich bin dir sehr dankbar :)

Das einzige was mir noch nicht komplett klar ist. Wie soll man den überhaupt nachvollziehen woher ich das Geld habe? Sprich es ist ja nicht offensichtlich das ich "author" bin. Muss ich da vielleicht irgendwie noch was machen oder reicht das wenn ich das sagen kann falls irgendwie nachgefragt wird?

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@lucygirl147

Nachvollziehbar für die Finanzbehörden, aus welchen Quellen deine Einnahmen stammen, ist es, wenn eine ordungsgemäße Buchführung und darauf basierend eine Steuererklärung erstellt wird. Das genügt.

Und zur Geltendmachung, dass du Autor bist, genügt es zunächst, die Einkünfte auf der Anlage S in die Einkommensteuererklärung einfließen zu lassen. Damit machst du geltend, dass du Freiberufler bist. Falls das Finanzamt Fragen haben sollte, wird es sich melden.

Außerdem wird das Finanzamt, wenn du die Einkünfte zum ersten Mal erklärst, dir einen sogenannten Betriebseröffnungsbogen zuschicken, auf dem du Eintragungen zu den Daten deines "Betriebs" machen musst, also z.B., was genau du machst, wo dein "Betriebssitz" ist, usw.

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@Krausch

Also jetzt bin ich doch etwas verwirrt. Ich dachte ich müsse erst dann eine Steuererklärung abgeben sobald ich 9000 oder mehr dadurch verdiene oder eben dann anderweitig einen beruf habe? So hatte ich dich zuvor zumindest verstanden.

Nochmal vielen Dank für die Hilfe! :)

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@lucygirl147

Das musst du auch erst dann. Aber ich habe deine Frage davor so verstanden, wie du die Herkunft deiner Einkünfte im Falle einer Abgabe nachweist.

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@Krausch

Ah okay. Nein meine Frage war nur so gemeint falls das Finanzamt mitbekommt dass ich dieses Geld einnehme wie sie dann nachvollziehen können woher ich das kriege. Nicht dass ich Post bekomme wo mir dann irgendwas vorgeworfen wird :) Bzw. können sie das überhaupt nachvollziehen. Das Geld liegt eigentlich nur auf PayPal und wird dann online für irgendwas ausgegeben oder an Freunde gesendet wenn ich mir was leihe oder so.

Nicht falsch verstehen ich will jetzt nichts illegales machen :)

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@lucygirl147

Auch wenn das Geld nur auf Paypal liegt, ist es dir zugeflossen und es zählt als Einnahme, weil du darüber verfügen kannst.

Aber wie gesagt: wenn das FA von deinen Einkünften erfährt, bevor du es mitteilst, dann kommt allenfalls eine Aufforderung des FA, eine Steuererklärung abzugeben und die Nachfrage nach der Herkunft der Einkünfte. Ggf. musst du auch Nachweise vorlegen, z.B. eine Übersicht von Paypal oder etwas ähnliches. Bei wahrheitsgemäßer Angabe passiert aber nichts weiter. Durch die Vorlage von Steuererklärungen und weiterer Nachweise, wenn das FA welche anfordert, wird nachvollzogen, ob die Angaben des Steuerpflichtigen nachvollziebar sind.

Beim FA arbeiten auch keine Unmenschen: wenn der Sachverhalt schlecht zu erklären ist, spricht auch nichts gegen ein Telefonat, um die Sache mal durchzusprechen, sollte es notwendig sein.

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