Domainkosten in der EÜR?

2 Antworten

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Nein, das bezieht sich darauf wie Ausgaben zu behandeln sind, die mit dem Kauf von Domains verbunden sind.

Es sind also nicht die laufenden Kosten für die Domains gemeint. Die kannst Du weiterhin normal und voll abziehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Danke für die Auskunft :). Mal ganz nebenbei, sehe ich in der neuen EÜR Anlagenpflicht auch einen Nachteil für das FA. Sie sehen ja gar nicht mehr so richtig die einzelnen Posten der Kosten die sich dahinter verbergen. In meiner Excel war immer alles einzeln aufgelistet. Jetzt fasst man zusammen und schreibt es in die Felder der Anlage EÜR, in die es am ehesten zutrifft. Eigentlich ein Transparenzverlust.

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@Witcher224

Ja, aber die Leute denken sich schon etwas dabei. Nämlich die Vergleiche innerhalb einer Branche. Da es Richtsätze für die Branchen gibt, kann man so leichter prüfen, ob es innerhalb der Richtsätze liegt, oder nicht.

Da interessiert es die Leute weniger wie hoch Deine Telefon-, oder Domainkosten waren.

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@Witcher224

Ja,, seh ich auch auch so. Ist aber so. Ich hab sonst auch immer einiges mitgeschickt, z. B. ein journal. Dieses Jahr aber nicht, war o.k..

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@wfwbinder

Ok das klingt auch plausibel, setzt aber natürlich auch gewissermaßen voraus, dass alle die Kosten in die gleichen Felder zuordnen. Bei manchen Kosten ist es ja Auslegungssache wo man es zuordnet. Mir wurde auch gesagt, dass es nicht so Messerscharf gesehen wird, wo man die Kosten zuordnet, aber gänzlich falsch sollte es natürlich nicht sein.

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@Witcher224

Richtig, aber bei den Leuten mit Einnahmen und Ausgaben wie bei den meisten, ist es sowieso egal. Und es gibt auch ab und zu Rückfragen. So bei jedem zahnten Mandanten haben wir das.

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Wie Deine Kosten für das Gewerbe heissen ist egal.

Also kann ich es wie gewohnt als Ausgabe erfassen und direkt von meinen Einnahmen abziehen?

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