Steuernachzahlungen als betriebskosten absetzbar?

1 Antwort

Wegen der Umsatzsteuer müsstest Du uns sagen, ob Du eine Bilanz erstellst, oder eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung. Wenn Du bilanzierst nein, da ist es ein durchlaufender Posten, bei EÜR ja.

Gewerbesteuer ist schon eine ganze Zeit nicht mehr als Betriebsausgaben abzuziehen, weil die Gewerbesteuer weitestgehend bei der Einkommensteuer angerechnet wird.

Einkommensteuer betrifft nicht den Betrieb.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Mir scheint, als hätte es eine Bp gegeben, die zu einer Nachzahlung der genannten Steuern führt.

In dem Fall ist die USt auch beim Bilanzierer Betriebsausgabe.

Und die Zinsen zur Umsatzsteuer auch, immerhin reden wir hier von einem Zeitraum ab 2003, das klingt nach Steuerhinterziehung.

Was mich hier interessieren würde, ist, ob ein Steuerberater hier billiger gewesen wäre.

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@EnnoWarMal
Was mich hier interessieren würde, ist, ob ein Steuerberater hier billiger gewesen wäre.

Vermutlich ja, aber die Frage kann beim Frager nur noch zu Ärger über sich selbst führen.

Natürlich wäre die USt beim StPfl. Ergebnis wirksam, aber das wäre ja schon "eingepreist" und über die MehrWeniger-Rechnung erfasst für das betreffende Jahr.

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Moin,

Danke schonmal für die Antworten.
1.Es gab eine Betriebsprüfung, durch diese gab es Nachzahlungen in allen Bereichen, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer usw.
2.Ich erstelle eine Einahme.Ausgaben-Überschussrechnung
So wie ich es verstehe kann ich die nachgezahlte Umsatzsteuer mit in die EAÜ nehmen als Betriebsausgabe.

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