Vollzeitanstellung + Nebenjob als Freelancer, wie wird besteuert was ist zu beachten?

3 Antworten

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  1. Der Steuersatz richte sich nach dem übrigen Familieneinkommen. Wenn Dein Gewinn zu einem Gehalt von 24.000,- dazu kommt, ist die Steuer geringer, als wenn Dein Gehalt 36.000,- wäre.
  2. bei der geschilderten Konstellation nein.
  3. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und einsenden.
  4. freelancer ist kein Beruf sonder bedeutet nur selbständig. Was machst Du Uups für wen? Privatkunden, oder Unternehmer?
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
MrFinanzfragen 
Fragesteller
 16.04.2018, 21:46

Danke für die klare und strukturierte Antwort.

zu 1) Idee war es für mich im Vorfeld die abzuführende Steuer aus der Nebentätigkeit grob zu berechnen, wenn möglich gar bereits abzuführen, so dass im Zuge der Steuererklärung keine Nachzahlung fällig wird.

zu 4) Für eine GbmH in beratender Tätigkeit als Ingenieur, somit wäre das gemäß §18 EStG Einzelnorm nicht gewerbepflichtig? mit 3) wäre das also abgegolten.

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wfwbinder  17.04.2018, 03:24
@MrFinanzfragen

Da das Gehehalt eines ingenieurs so ca. bei 5.000,- Brutto, oder mehr liegt, lege mal 40 % des Gewinns für Steuerzahlungen zurück.

Da Du für Unternehmen tätig bist, wird es besser sein, die Honorare zuzüglich Umsatzsteuer zu vereinbaren. Für Deine Kunden ist es egal, weil sie die USt als Vorsteuer abziehen, aber Du hast den Vorsteuerabzug aus Deinen Kosten. Ein neues Notebook wird damit schon um einiges billiger..

Richtig, beratender Ingenieur ist ein Katalogberuf. Keine Gewerbesteuererklärung.

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MrFinanzfragen 
Fragesteller
 17.04.2018, 13:43
@wfwbinder

Besten Dank für den Hinweis. Da die erzielten Einkünfte aus der Nebentätigkeit jedoch unterhalb der Grenzen für Kleinunternehmern fallen hätte ich nicht das Recht auf Vorsteuerabzug, oder? Das Honorar wurde als nettowert vereinbart. Kann/darf/muss ich das nun mit mwst. In Rechnung stellen? Ergeben sich daraus Vorteile oder vergrößert sich damit nur die Steuerschuld? Entschuldige die ganzen Rückfragen aber beim Versuch eine Sache zu klären ergeben sich immer wieder neue Fragen. Am Ende des Tages möchte man auch brav alles Zählen dass man muss aber hab auch nichts dagegen, dass zu sparen was man kann...

Danke!

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wfwbinder  17.04.2018, 15:16
@MrFinanzfragen
Da die erzielten Einkünfte aus der Nebentätigkeit jedoch unterhalb der Grenzen für Kleinunternehmern fallen hätte ich nicht das Recht auf Vorsteuerabzug, oder? 

Doch, Du kannst auf Regelbesteuerung optieren, sonst hätte ich das nicht geschrieben.

Das Honorar wurde als nettowert vereinbart. Kann/darf/muss ich das nun mit mwst. In Rechnung stellen?

Na klar, gerade dann. Nur für zukünftige Angebote dann natürlich schrieben "alle Honorare zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer," aber für Deine Kunden ist es ja wirklich egal.

 Ergeben sich daraus Vorteile oder vergrößert sich damit nur die Steuerschuld?

Nein, Du kannst nur gewinnen. Zwar kann sich durch die Zahlung der Umsatzsteuerzahllast (die auch Betriebsausgabe ist) eine Ertragsverschiebung von einem Jahr in das andere ergeben, aber total gewinnst Du immer.

Nimm an, Du mast 10.000,- nettoumsatz. Dann berechnest Du ja 10.000,- + 1.900,- Umsatzsteuer. Die 1.900,- nimmst Du ein udn ohne Kosten, wären die 1.900, andas Finanzamt abzuführen. Da wäre es ein Nullsummenspiel.

Aber Du hast Kosten für Telefon, Internet, Bürobedarf, Reisekosten usw. usw. Überall ist Umsatzsteuer enthalten, die Du als Vorsteuer abziehen kannst und das ist dann sozusagen Bargeld für Dich.

Nicht zu unterschätzen, bei investitionen. Ich habe mit gerade ein neues Notebook bestellt. Wäre ich Kleinunternehmer wären das 3.300, Euro. Da ich aber Regelbesteuerer bin, kann ich mir 526,89 Euro als Vorsteuer abziehen. Davon kann ich schon ein Jahr Telefon zahlen.

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Hallo, die 5400 EUR ebenso wie die 17500 EUR haben nichts mit der Pflicht und Höhe der Einkommensteuer bei (auch nebenberuflich) Selbstständigen zu tun.

Dein Einkommen (Einnahmen minus Ausgaben) wird übers Jahr zum restlichen Einkommen addiert und daraus die Steuer bestimmt. Steuererklärung ist Pflicht. Eine Steuerklasse gibt es für Selbstständige nicht, wer sollte da was einbehalten ?

Viel Glück

Barmer

MrFinanzfragen 
Fragesteller
 16.04.2018, 23:26

Danke für die Antwort. Die Steuerklasse ist also nur als Berechnungshilfe für den Arbeitgeber zu verstehen. Wird bei der Einnahmenüberschussrechnung nur das Gegengerechnet, was in Zusammenhang mit dem Nebenverdienst steht oder alles was steuerliche relevant ist? Oder egal, weil das in Summe auf das selbe hinauslaufen würden? Besten Dank!

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Hi,

Meiner Erfahrung nach solltest du die nebenberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden, indem du die anrufst und deine Daten mitteilst, danach bekommst du per Post einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du dann per Post ausgefüllt zurückschickst.

Danch sollte dir eine neue Steuernummer gegeben werden - bin selber noch nicht soweit :)

Ich würde beim Anrufen gleich erklären, für welche Art Stiftungen du nebenberuflich tätig wärst und wieviel du bekommen würdest: die können wahrscheinlich schon erklären, ob/wieviel besteuert wird. Viel Glück damit!

correct  16.04.2018, 16:25

Du hast keine Erfahrung - was Du von Dir gibst, ist nichts als Meinung.

Ein Freelancer übt ein Gewerbe aus - also muss er es bei der Stadt/Gemeinde anmelden.

Von dort ergeht Meldung an das Finanzamt - der Fragebogen und die Steuernummer kommen automatisch.

Beim Finanzamt anzurufen, ist nicht notwendig und würde auch nichts bringen.

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barmer  16.04.2018, 20:46
@correct

je nachdem was der Freelancer macht, ist keine Gewerbeanmeldung notwendig. Manchmal wird der Begriffe explizit für Freiberufler benutzt.

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