Auswandern nach Spanien - Steuerausländer von Quellensteuer befreit?

1 Antwort

Wenn Du morgen, oder an einem beliebigen Tag bis zum 31. 12. 2018 auswanderst, ist 2018 das das Jahr der Wegzugbesteuerung und in Spanien der Zuzugbesteuerung.

Ab dem 01. 01. 2019 bist Du dann ein echter "Steuerausländer"

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986