Progressionsvorbehalt bei Auswanderung in Steuererklärung?

3 Antworten

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Ledier kennen sich meine Vorredner nicht mit den Einkommensteuervordrucken 2017 aus, muss ich leider so feststellen.

Für die Steuererklärung 2017 musst du deine ausländischen Einkünfte auf der Anlage WA-ESt angeben, nicht auf dem Mantelbogen.

Und du musst eine Steuererklärung für die unbeschränkter Steuerpflicht abgeben.

wfwbinder  02.03.2018, 18:49

Danke für den Tip. Habe ich mir gleich mal angesehen, aber so einen Fall hatte ich für 2017 noch nicht. Da war im BMF ja wieder mal Jemand fleissig.

Im letzten Jahr hatte ich eine Erklärung für eine Kanadierin, die in 2016 von Schweden nach Deutschland gezogen war und eine ETW in Stockholm weiter hin vermietet.

Und eine kanadische Anwältin, die in Berlin arbeitet.

Also wenn man sich deren Erklärungen aus Schweden und Kanada ansieht, dann sie diese beiden Länder zwar noch nicht bei der mal angedachten "Bierdeckellösung", aber immerhin bei weniger als 3 Seiten. Als die sahen, was wir so ausgefertigt hatten, da waren die doch sehr überrascht.

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Die Einkünfte, die ich nach meinem Umzug im Ausland selbständig erwirtschaftet habe und die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, möchte ich im Mantelbogen eintragen, weiß aber nicht wo.

Im Mantelbogen kenne ich dafür auch keine Stelle. Dafür gibt es die Anlage "AUS."

Da ich in 2017 erst unbeschränkt und dann beschränkt steuerpflichtig war, scheint beides nicht vollständig zuzutreffen, aber welches Formular wäre denn richtig?

Beschränkte Steuerpflicht gilt nur, wenn man in einem Jahr keinen Wohnsitz im Inland hatte. Aber für 3 Monate hattest Du einen, damit das Formular unbeschränkte Steuerpflicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
steuernsteuern 
Fragesteller
 02.03.2018, 10:15

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Die Anlage AUS verstehe ich so, dass ich dort Einkünfte eintragen würde, die ich im Ausland erwirtschaftet habe, als ich noch in Deutschland gemeldet war, und nicht Einkünfte, die ich nach meinem Umzug ins Ausland erzielt habe. Verstehe ich das falsch?

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wfwbinder  02.03.2018, 10:27
@steuernsteuern

Die Anlage AUS ist für Einkünfte, die man im Ausland bezogen hat, in einem Jahr, in dem man in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war.

Du warst in 2017 in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, weil Du in 2017 in Deutschland einen Wohnsitz hattest.

Nennt sich "WEgzugbesteuerung."

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möchte ich im Mantelbogen eintragen, weiß aber nicht wo.

Ohne jetzt einen Mantelbogen irgendwo zu suchen:

Die Angaben waren immer so in der Nähe der Zeile 100 zu machen.

scheint beides nicht vollständig zuzutreffen

Doch. § 2 (7) Satz 3 EStG sagt hier eindeutig: Besteht während eines Kalenderjahres sowohl unbeschränkte als auch beschränkte Einkommensteuerpflicht, so sind die während der beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielten inländischen Einkünfte in eine Veranlagung zur unbeschränkten Einkommensteuerpflicht einzubeziehen.

Steuernsteuern2  02.03.2018, 15:42

Vielen Dank, Enno!

Finanzfrage akzeptiert mein Passwort gerade nicht, daher musste ich kurz einen zweiten Account anlegen.

Ich habe auch an mehreren Stellen gelesen, dass es im Mantelbogen sein müsste, aber dort finde ich zum Progressionsvorbehalt nur die Stelle zu Lohnersatzleistungen, ich glaube bei 96 etwa, aber zu Einkünften aus dem Ausland etc. steht nichts. Falls du irgendwie die Zeit findest, könntest du mir die konkrete Stelle in einem Mantelbogen für 2017 nennen? Im Voraus vielen Dank!

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Steuernsteuern2  02.03.2018, 16:43

So .. ich habe gerade noch einmal gesucht. In den alten Mantelbögen gab es den Eintrag "Nur bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht im Kalenderjahr XXXX"... und "Ausländische Einkünfte, die außerhalb der in den Zeilen 97 und / oder 98 genannten Zeiträume bezogen wurden und nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben".

Ich denke mal, dass dies bisher die richtige Stelle dafür war. Allerdings gibt es die Stelle im Mantelbogen wohl nicht mehr. Bei einer Suche nach derselben Formulierung bin ich auf die Anlage "WA-ESt (Weitere Angaben und Anträge in Fällen mit Auslandsbezug)" gestoßen, wo der Eintrag wieder zu finden ist. Hast du schon einmal von dieser Anlage gehört? Würde es Sinn machen, das Einkommen dort einzutragen?

Vielen Dank und viele Grüße

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Petz1900  02.03.2018, 18:05

leider nicht richtig für 2017. Für 2017 gibt es die Anlage WA-ESt.

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