Eigene Wohnzwecke bei Übertragung Miteigentumsanteil?Spekulationssteuer?

2 Antworten

Nein - es sei denn, Du lebst in einem Land, in dem es diese Steuer gibt.

Samsung1234 
Fragesteller
 17.04.2018, 19:27

Veräußerungsgewinn Paragraph 23 EStG

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Greift aus zwei Gründen nicht.

  1. Weil es keine Spekulationssteuer gibt.
  2. 2. Falls Du das private Veräußerungsgeschäft gem. § 23 EStG meinst, weil Du die Wohnung bis zur Trennung, selbst genutzt hast und danach Deine Kinder, duie unterhaltsberechtigt sind und Du nur wegen der Trennung nicht.

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/frotschergeurts-estg-23-private-veraeusserungsgeschaefte-224-steuerbefreiung-fuer-eigengenutzte-wohnungen_idesk_PI10413_HI2094984.html

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986