Handyvertrag "weitervermieten", was fällt an Steuern an?

4 Antworten

Wenn man es genau nimmt im Sinne der Armut-ahoi-gesetze, dann ist das ja 10 Euro Einkommen im Monat.

Tut mir leid, aber dafür bin ich zu dumm, denn:

d.h. Handyfirma überlässt mir den Vertrag+Sim für 30 Euro im Monat und ich wiederum überlasse es Person B für 10 Euro im Monat; 

Das sind für mich 20 Euro Verlust im Monat.

Muss ich das dann mit den üblichen 25% versteuern?

Über welches Land sprechen wir? InDeutschland gibt es keine "üblichen 25 %". Wir haben nur für Kapitaleinkünfte 25 % Abgeltungsteuer.

Und kann ich da dann bei der Steuererklärung die 30 Euro Unkosten für den handyvertrag, ohne den ich ja gar nicht diese Einnahmen haben könnte, dagegen rechnen sodass es auf +-0 Euro Steuern rausläuft?

Nein, auf 20 Euro Verlust, wobei sich die Frage stellt, ob das akzeptiert wird, denn bei dem Vertrag kann es nie zu einem Gewinn führen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Das es kein gewinn wird, ist offensichtlich.

Nur habe ich den Vertrag zwangsläufig eh noch 18 Monate an der Backe kleben mit 30 Euro pro Monat.

Und die Unkosten würde ich eben gern nach unten drücken, und sei es nur auf 20 Euro pro Monat.

Ich geh von Deutschland aus, ja.

Da gibts doch die 25% Abgeltungsteueer und dadrauf noch Solidaritätszuschlag und Kirchenmist drauf, oder?

Oder trifft das in der Situation nicht zu?

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@densch

Wo sind denn in Deinem Sachverhalt "Kapitaleinkünfte" (Dividenden, Zinsen, Erträge aus Aktienhandel usw.)?

Wenn es denn steuerlich relevant wäre, wären es gewerbliche Einkünfte. Hier ist es einfach "nichts." Ein von vornherein absehbarer Verlust, ist nicht abzugsfähig, aber auch nicht steuerpflichtig.

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Endlich mal eine Sachverhaltsdarstellung, die man auch versteht.

Nur deine Folgerungen sind falsch. Wenn du 30 aufwendest, um 10 zu erzielen, kannst du keinen Überschuss erzielen und damit ist die ganze Nummer bei der Einkommensteuer raus, viele nennen es "Liebhaberei". Richtig ist "fehlende Gewinnerzielungsabsicht".

Bei der Umsatzsteuer ist es anders. Falls nichts anderes vorliegt, gibt es hier auch keine Probleme, da du hier die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, was in diesem Fall auch richtig ist. Bist du ansonsten noch Unternehmer (Bäcker oder was auch immer), dann fragst du noch mal gesondert nach.

Wie dein Arbeitslohn versteuert wird, ist hierbei ebenso uninteressant wie dein bisheriges Reproduktionsverhalten.

Klar, im Prinzip mach ich hier Verlust.

Aber ich habe nun einmal den vertrag mit 30 Euro/Monat eh noch 15 Jahre an der Backe kleben, und da würde ich gerne die Kosten etwas senken indem ich es eben weitervermiete.

Gewinnerzielungsabsicht habe ich gewiss keine, eher ne "Verlustminderungsabsicht" wenn man so will :-)

Wie war das nochmal mit der Umsatzsteuer?

bzgl. Kleinunternehmerregelung weiß ich nicht so recht,

ich werde in den nächsten Tagen die Jahresabrechnung für 2017 erhalten von einer Geschäftsbeteiligung in Form eines patriarchaichen Nachrangdarlehens.

Die Auszahlung wird irgendwo zwischen 5k und 25k liegen.

Ansonsten Einkommen habe ich keines.

Beruf in dem Sinne habe ich keinen, den ich ausübe.

Bin Student :-)

Steuerklasse 1. keine kinder.

Insofern weiß ich nicht ob ich da unter den 17,5k liegen werde oder nicht.

Wie wären da in den beiden Fällen die besteuerungen (also in Hinsicht auf die Handyvertraggeschichte)?

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@densch
Insofern weiß ich nicht ob ich da unter den 17,5k liegen werde oder nicht.

Nach Deinem Schaverhalt eindeutig unter 17.500,-, denn Dein Sachverhalt gibt keine selbständige Tätigkeit her, mit der du Einnahmen erzielst, ausser den 10,- Euro im Monat durch die Vermietung einer Simkarte.

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@wfwbinder

Naja, aber mit der Geschäftsbeteiligung in Form eines patriarchaischen nachrangdarlehens werde ich ja bereits irgendwas zwischen 5k und 25k ausgezahlt bekommen.

Da werde ich je nachdem wohl doch über 17500 kommen :-/

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@densch
Da werde ich je nachdem wohl doch über 17500 kommen

Die aber nach § 4 Nr. 8 UStG steuerfrei sind und daher nicht in die Berechnung nach § 19 (3) einfließen.

Also unter 17.500.

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Nebenbei: Für 10,-€ pro Monat würde ich nicht das Risiko auf mich nehmen, dass von einer anderen Person auf meine Rechnung horrende Kosten produziert werden könnten.

Das kann ja ganz schnell gehen, und die Telefongesellschaft wird bei Dir abbuchen bzw. Dich haftbar machen. Wie Du das Geld dann zurück bekämst, müßtest Du sehen.

Nur mal so eine Idee (ich glaub selbst nicht dran - aber wer weiß):

  • Du erzielst Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung einer Telefonnummer.
  • Die Einnahmen betragen 120 € und die Kosten 360 €
  • Also hast Du einen Verlust aus Vermietung und Verpachtung von 240 EUR.
  • Diesen Verlust kannst Du mit Deinen anderen Einkünften verrechnen - wenn das Finanzamt keine Liebhaberei unterstellt.

Sei einfach mal frech und gib das so in Deiner Steuererklärung an. Mehr als Ablehnen kann man Dein Ansinnen nicht.