Kirchenaustritt: Wieviel hat man effektiv mehr in der Tasche?

Dieses Thema gab es schon oft, ist mir bewusst, aber eine genaue Antwort konnte ich noch nicht finden. Vor allem liest man immer etwas anderes!

-Einmal heißt es, es erhöht das zu versteuernde Einkommen.

-Zusätzlich müsste es ja folglich auch die Sozialabgaben erhöhen.

-Dann ist manchmal als Antwort zu lesen: Es bleibt soviel mehr Netto übrig, was man zuvor vom Bruttolohn an die Kirche gezahlt hat (also komplett unversteuert). Und das nicht nur in Foren, sondern auf "Finanzseiten". Auch der Gehaltsrechner auf der Techniker Krankenkasse Webside sagt dies aus (Kirchensteuer abgewählt => Nettolohn erhöht sich um den Wert, der zuvor als Kirchensteuer aufgeführt wurde).

-Zusätzlich muss man natürlich das, was man beim Lohnsteuerjahresausgleich (Bezug Kirchensteuer) zurück erhält, gegenrechnen (vermindert soz. die KS). Ist vollkommen klar, wird aber auch nicht immer erwähnt.

Okay, ich nehm mal den Härtefall an und mache eine Beispielrechnung:

-----------------mit Kirche------------------------

Bruttolohn 4000€

Kirchensteuer 54€ , Soli 37€

Sozialabgaben 801€ (20%)

Lohnsteuer 674€ (17%)

Nettolohn 2434€

---------------ohne Kirche--------------------------

Bruttolohn 4000€

Soli 37€

Sozialabgaben 20% = 811€

Lohnsteuer 17% = 680€

Nettolohn 2472€

Nettolohndifferenz 38€

x12 Monate = 456€ im Jahr

Minus ~150€ die man in diesem Fall von der Steuer im Jahr zurück bekommt (wenn man Kirchensteuer zahlen würde).

Bleiben nur 306€ im Jahr mehr übrig. Ein ziemlich großer Unterschied zu 54€ x 12 Monate = 648€ (wenn man nichts abziehen müsste).

Konkrete Frage: Was stimmt jetzt???

PS: Sorry für die Vernachlässigung oder Runden von Nachkommastellen (auf den Euro kam es mir jetzt nicht an).

Danke für die Aufmerksamkeit!

MFG

Bassi

Kirchensteuer, Steuern, Kirchenaustritt
Was tun wenn Gewerbeamt Fehler macht?

Hallo zusammen,

ich habe Anfang Januar ein Gewerbe für eine Nebentätigkeit im Bereich IT angemeldet und dies auch so in der Gewerbeanmeldung angegeben. Ich habe eine Kopie mit Unterschrift der Sachbearbeiterin bekommen aus der dies auch klar hervorgeht.

Vor einigen Wochen bekam ich dann ein Schreiben meiner Kreisverwaltung wo ich darauf hingewiesen wurde das ich ein Gewerbe im Bereich der Immobilienvermittlung nach §34 GewO aufgenommen hätte. Ich war total überrascht und habe der Sachbearbeiterin versichert das ich nicht im Bereich der Immobilienvermittlung Tätig bin und als Beleg meine Kopie der Gewerbeanmeldung zugeschickt.

Daraufhin kam heute ein Schreiben zurück mit dem Hinweis ich solle das mit dem Gewerbeamt klären. Im Anhang war dann eine Anmeldung (ohne meine Unterschrift) für die Tätigkeit "Immobilienvermittlung Baufinanzierung, Immobiliardarlehensvermittlung nach $ 34i GewO", in der ich außerdem das Gewerbe einer anderen Person übernommen haben soll. Meine Angaben auf dem ersten Blatt der Kopien stimmen alle, aber auf dem Zweiten sind alle Angaben falsch. Es ist auch keine Unterschrift auf der Kopie weder von mir noch vom Gewerbeamt.

Nun bin ich etwas verunsichert was für Konsequenz das haben wird. Hier müsste ein Fehler beim Gewerbeamt vorliegen. Ich werde natürlich schnellstmöglich einen Termin vereinbaren um das zu klären. Aber weiß jemand von euch was ich da nun beachten muss und ob eine Gewerbe um Meldung ausreichend ist?

Es müsste dabei irgendwie klar werden das es zu einem Fehler kam und ich nicht in der Immobilienvermittlung Tätig war, da dafür eine Genehmigung nötig gewesen wäre.

Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Steuern
Fiverr - Einkünfte, Form der Tätigkeit etc.?

Liebe Community,

ich bin Student und betreibe seit wenigen Monaten neben meinem Studium und einem Minijob (Einkommen 417€ im Monat + Bafög von knapp 810€) nun eine freiberufliche Tätigkeit auf Fiverr.com (Eine Plattform, auf der man verschiedene Dienste von Übersetzungen, hin zu Logo-Erstellungen etc. anbieten kann). Ich habe hier in den letzten 4-5 Monaten etwa 1000€ verdient und muss mich nun natürlich mit der Frage auseinandersetzen, wie all das anzumelden ist. Verzeiht, aber ich bin kompletter Laie, was das Thema Steuern etc. angeht.

  1. Wenn ich die Tätigkeit anmelden will, müsste ich hierfür nun ein Gewerbe anmelden oder die Tätigkeit beim Finanzamt in irgendeiner anderen Art anmelden? Was wäre am sinnvollsten?
  2. Fiverr hat seinen Sitz in Israel. Wenn ich nun Rechnungen für die Buchhaltungen schreibe (Fiverr gibt keine aus), fällt demnach keine Mehrwertsteuer an, richtig? Was wäre denn für eine Steuer zu beachten und wie hoch ist diese? Brutto- und Nettoeinkommen sind hier identisch.
  3. Wirkt es auf mein Fiverreinkommen in irgendeiner Form aus, dass ich einen steuerfreien Minijob ausübe, oder tut es das andersherum? (Auf meinen Minijob auswirken)

Mir ist klar, dass manch einer die Sinnhaftigkeit der Tätigkeit in Relation zur Bafög-Förderung in Frage stellen wird, da ich nur eins von beidem in vollen Umfang haben kann, wenn ich zusätzlich noch einen Minijob ausübe. Ich werde dem Bafögamt Rückzahlungen überweisen müssen und die Tätigkeit weiterausüben, weil ich ab Oktober ohnehin nicht mehr gefördert werde und ein Semester überziehen muss. Da ist es ganz gut, eine weitere Einkommensquelle zu haben.

Finanzamt, Freiberufler, Nebenverdienst, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern, Nebentätigkeit
Steuerhinterziehung als Kleingewerbe?

Hallo,

ich möchte Euch fragen, ob laut unten stehenden Informationen eine Steuerhinterziehung zu erkennen wäre?

Die Person A ist ausgebildet als Dekorateurin und betreibt seit 2010 einen Laden mit Dekoartikeln.

Ihre Firma ist seitdem als Kleingewerbe angemeldet. Die Person A hat keine Mitarbeitern und arbeitet selbständig in dem Laden.

Die reguläre Öffnungszeiten geben einen monatlichen Arbeitszeit von ca. 170 Stunden. Die Verkaufszeiten werden während der Feiertagen erweitert. Der Laden ist sehr gut besucht und immer wieder mit neunen Artikeln nachgefüllt. Auf Social-Media-Kanalen werden regelmäßig neue Fotos von Produkten gepostet.

Sie gibt an, seit dem Anfang ihrer Tätigkeit, dass sie jährlich zwischen 5.000€ und 8.000€ Gewinn nach Abzug von Kranken- und Rentenversicherungen erwirtschaftet, was würde ungefähr 400 - 700€ Gewinn monatlich ergeben.

Auch nach über 10 Jahren der Tätigkeit in einem angelerntem Beruf, gibt Person A in einem Steuererklärung ein, dass sie mehr Ausgaben als Einnahmen hat.

Die Person A bestreitet ihr Lebensunterhalt selbst; das heißt, sie ist nicht verheiratet und leistet alle Versicherungszahlungen, Miete und Unterhaltskosten selbst.

Inzwischen hat die Person A mit einem Lebenspartner in einem gemietetem Haus zusammengelebt, mit einer Miete in Höhe von 700€ monatlich, die von den Lebenspartner geleistet worden ist.

Nach einer Trennung wurde die vollständige Mietvertrag auf die Person A übertragen, was sie sich faktisch gesehen nicht leisten könnte.

Der Ex-Lebenspartner verfügt über 3 Einkommensteuerbescheide der Person A sowie zahlreiche Fotos von dem Laden und den Produkten, die oben genannte Fakten nachweisen.

Handelt es sich, Eure Meinung nach, um eine Steuerhinterziehung oder findet Ihr, dass die Angaben der Person A realistisch sind?

Viele Grüße,

Ralf

steuerhinterziehung, Finanzamt, Kleingewerbe, Steuern
Microgreens für den Wochenmarkt?

Hallo liebes Forum,

ich heisse Andreas und züchte seit Jahren gerne Pflanzen.

(nein - nicht solche Pflanzen :) )

Letztes Jahr habe ich die Microgreens für mich entdeckt -

und eine tolle Freundin mit einem eigenen Obst und Gemüsestand auf dem Wochenmarkt.

Nun würden wir die Microgreens gerne in ihr Sortiment integrieren.

Die Pflänzchen wachsen auf Substrat unter LED Licht in speziell dafür entworfenen Metall - Regalen und bekommen keine Düngung und keine Pestizide. Nur Wasser.

Alle Pflanzschalen, Werkzeuge und Flächen werden regelmässig nach Benutzung mit Wasserstoffperoxid desinfiziert und gereinigt um alle Keime abzutöten.

Momentan läuft das ganze noch bei mir in der Wohnung ab. Ich habe weder Kinder noch Haustiere und eine spezielle Ecke mit den Schränken eingerichtet. Dennoch vermute ich zur professionellen Produktion (mit evtl. Gewerbeanmeldung?!) werde ich mir eine Räumlichkeit (welche Anforderungen?!) anmieten und einrichten müssen.

Die Nachfrage nach den Superpflänzchen ist riesig und in unserer Stadt (300 000 EW) produziert sie bisher keiner. Es ist auch zugegebenermaßen in größerem Stil nicht so ganz einfach und erfordert viel Erfahrung, gutes Beobachten und ist insgesamt sehr arbeits- und zeitintensiv. Mir macht es jedoch sehr viel Freude und ist eine tolle Chance, Hobby und Beruf zu vereinen.

Ich bin aktuell noch in Vollzeit angestellt, (Elektroniker) habe aber die zukünftigen Optionen auf zB. eine 50 % Stelle.

Nun stellt sich die Frage, wie ist die Rechtsform und der Umgang mit den Behörden zu wählen? Melde ich ein Nebengewerbe an? Wo bekomme ich die Zulassung bzw Informationen über die Bedingungen für eine Zulassung zur Produktion von Lebensmitteln auf diese Art und Weise? Wie muss z.B. der Raum beschaffen sein?

Ganz herzlichen Dank im Voraus über jeden Tipp, gerne auch Links oder Hinweise zu beratenden Stellen, Ämtern und Co.,

liebe Grüße,

Andreas & Daniela

Gewerbeanmeldung, Steuern
Ehepaar, Steuererklärung, Elterngeld - trotzdem Rückerstattung?

Hallo, ich bin bisschen verwirrt. Vielleicht könnt ihr mir kurz helfen. (Sorry für Sprachfehler, bin seit 7 Jahren da, also gibt es leider immer noch welche :-)).

Also mein Mann arbeitet vollzeit. Sein Jahresgehalt war ca. 29000€. Ich war das ganze letzte Jahr in der Elternzeit, insgesamt 6.990 € Elterngeld bezogen.

Dazu Kindergeld natürlich.

Ich habe erstmal Seine 2 Lohmsteuerbescheinigungen im Wiso eingegeben, und kam gleich eine Erstattung raus. Gegen 2000€ obwohl im Rechner in Internet stand mehr zahlende Steuer für das Einkommen. Er hat laut Lohnsteuerbescheinigungen einmal 1527 und einmal 1827 € Lohnsteuer bezahlt.

Auf sein Einkommen kommt ja mein Elterngeld, dann sind wir beim 36.014€ Einkommen fürs Jahr.

Es zeigte aber immer noch Rückerstattung an, nur weniger, sobald ich mein Elterngeld eingegeben habe.

Kinderfreibetrag lohnt sich nach meiner Berechnung nicht, da 2388€ Kindergeld bezahlt wurde.

Nachher habe ich meine Kfz Haftpflicht noch eingegeben, und seine auch. Meine ist über 1000€ fürs Jahr gewesen, da ich noch in der Probezeit gewesen bin, erste Versicherung, etc.

Am Ende zeigte das Programm also immer noch 2000€ Rückerstattung an. Kann es möglich sein?

Also wir waren beide in Steuerklasse 4. Er hat ein Einkommen 29.324 € gehabt, und 3348€ Lohnsteuer bezahlt. Ich war in der Elternzeit, 6990€ Elterngeld bezogen. Für das Kind 2388 € Kindergeld. Kinderfreibetrag sollte also nicht greifen.

Woran kann die Rückerstattung liegen? Oder ist es falsch? Ohne mich und das Kind einzugeben, hat das Programm schon eine 2100€ Rückerstattung angezeigt. Durch mich wurde es weniger, mit der Haftpflicht wieder mehr. Bin total verwirrt. Vielen Dank für eure Hilfe. Liebe Grüße

Elterngeld, elternzeit, Steuern, Rückerstattung

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