Steuerrechtliche Abgrenzung zwischen Ausbildung und Arbeit bei der Promotion?
Guten Tag,
ich versuche seit längerem herauszufinden, wie Ausgaben (Fahrtkosten, Sachmittel, Verpflegungsmehraufwand, etc.) im Rahmen einer Promotion steuerrechtlich anzusehen sind, es sind aber sehr wenig informationen darüber zu finden.
Zum Hintergrund: Wie ein Großteil der Doktoranden promoviere ich mit einem Teilzeitvertrag. D.h. man arbeitet zwar Vollzeit (oder eher noch mehr), bekommt aber nur bspw. eine halbe Stelle bezahlt. Die "offizielle" Lesart ist, dass man dann die Hälfte seiner Zeit für die Universität als Angestellter im öffentlichen Dienst arbeitet und die restliche Zeit für die Doktorarbeit ist, die man "netterweise" auch dort anfertigen darf (Forschung, Anfertigen der Arbeit, etc.). Diese Aufgaben sind aber nicht scharf voneinander abgetrennt, sondern gehen fließend ineinander über, weil man natürlich schwer sagen diese Forschung war jetzt rein für die Uni und diese rein für die persönliche Doktorarbeit...
Zu meiner Frage: Wenn ich beide Tätigkeiten (Angestellter der Uni und Anfertigung der eigenen Dissertation) am gleichen Ort ausübe, wie behandel ich das in meiner Steuererklärung? Sind die Fahrten Fahrten zum Arbeitsort oder im Rahmen der Ausbildung (Feste Arbeitszeiten gibt es nicht)? Kann bei über 8 h Abwesenheit ein Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden? Sind angeschaffte Arbeitsmittel wie ein PC oder Fachliteratur Werbungskosten als Angestellter oder Sonderausgaben im Rahmen der Ausbildung (Promotion)?
Ich hoffe ich konnte den Sachverhalt verständlich schildern. Also es geht mir darum wie ob und wie ich unterscheiden muss, was Promotion und was Arbeit ist, obwohl beides zeitlich und räumlich fließend ineinander über geht und eigentlich nicht unterscheidbar ist.
Vielen Dank
2 Antworten
Ich weiß gar nicht, was Du da groß abgrenzen willst.
Angenommen, Du fährst an 230 Tagen zur Uni. Die km (einfache Fahrt) trägst Du ein in Anlage N. Ob die km nun für die Angestelltentätigkeit oder für das Studium gelten sollen, ist doch egal. Beides kommt ja in Anlage N. Man könnte die km erst aufteilen und dann addieren. Käme doch auf's Gleiche raus.
Verpflegungsmehraufwand sehe ich nicht.
Und auch für Arbeitsmittel wie PC und Fachliteratur sehe ich keine gesonderte Anlage, wo dies eingetragen werden sollte. Beim PC kommt evtl. noch die GWG-Grenze ins Spiel, das weiß ich dann auch nicht.
Es wird sich kein Finanzler gross daran stossen, wenn Du nach Deinem Gefühl aufteilst.
Schliesslich ist die steuerliche Auswirkung (ob nun so oder so) keine grosse.
Naja, ob ich 30 oder 60 Cent je Entfernungskilometer ansetzen kann und ob ich Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann oder nicht macht ja bspw. schon einen Unterschied...
Wieso denn 60 Cent pro Entfernungskilometer? Als Dissertierender kannst Du doch doch auch nicht Hin- und Rückfahrt ansetzen.
Und mehr als 8 Stunden bist Du doch auch nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tätig. Genau genommen sogar null Stunden. Also kein Verpflegungsmehraufwand.
Vielleicht denke ich ja falsch, aber bei den Fahrtkosten sehe ich zwei Vorteile wenn ich sie als Ausbildungskosten ansetze: Ich kann sie als Sonderausgaben ansetzen, wodurch ich evtl. Vorteile bekomme, wenn ich so zusätzlich die Werbungskostenpauschale nutzen kann. Außerdem kann ich sie mit 60 Cent/Entfernungskilometer ansetzen statt mit 30 Cent/Entfernungskilomenter als Fahrten zur Arbeitsstätte.
Beim Verpflegungsmehraufwand bin ich mir nicht sicher, ob ich ihn nicht bei einem hypothetischen reinen Promotionstag mit über 8 h Abwesenheit nicht ansetzen können müsste, da es sich ja um eine Ausbildung und nicht um eine Fortbildung an der ersten Tätigkeitsstätte handelt...