Steuerrechtliche Abgrenzung zwischen Ausbildung und Arbeit bei der Promotion?

2 Antworten

Ich weiß gar nicht, was Du da groß abgrenzen willst.

Angenommen, Du fährst an 230 Tagen zur Uni. Die km (einfache Fahrt) trägst Du ein in Anlage N. Ob die km nun für die Angestelltentätigkeit oder für das Studium gelten sollen, ist doch egal. Beides kommt ja in Anlage N. Man könnte die km erst aufteilen und dann addieren. Käme doch auf's Gleiche raus.

Verpflegungsmehraufwand sehe ich nicht.

Und auch für Arbeitsmittel wie PC und Fachliteratur sehe ich keine gesonderte Anlage, wo dies eingetragen werden sollte. Beim PC kommt evtl. noch die GWG-Grenze ins Spiel, das weiß ich dann auch nicht.

Vielleicht denke ich ja falsch, aber bei den Fahrtkosten sehe ich zwei Vorteile wenn ich sie als Ausbildungskosten ansetze: Ich kann sie als Sonderausgaben ansetzen, wodurch ich evtl. Vorteile bekomme, wenn ich so zusätzlich die Werbungskostenpauschale nutzen kann. Außerdem kann ich sie mit 60 Cent/Entfernungskilometer ansetzen statt mit 30 Cent/Entfernungskilomenter als Fahrten zur Arbeitsstätte.

Beim Verpflegungsmehraufwand bin ich mir nicht sicher, ob ich ihn nicht bei einem hypothetischen reinen Promotionstag mit über 8 h Abwesenheit nicht ansetzen können müsste, da es sich ja um eine Ausbildung und nicht um eine Fortbildung an der ersten Tätigkeitsstätte handelt...

0
@DrWho

Ich glaub ja nicht, dass das so klappt. Ich würde auch nicht so ungewöhnliche Wege beschreiten, für mich ist das Firlefanz, sorry.

Mehr kann ich dazu nicht sagen. Aber ich bin eh kein Profi.

0

Es wird sich kein Finanzler gross daran stossen, wenn Du nach Deinem Gefühl aufteilst.

Schliesslich ist die steuerliche Auswirkung (ob nun so oder so) keine grosse.

Naja, ob ich 30 oder 60 Cent je Entfernungskilometer ansetzen kann und ob ich Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann oder nicht macht ja bspw. schon einen Unterschied...

0
@DrWho

Wieso denn 60 Cent pro Entfernungskilometer? Als Dissertierender kannst Du doch doch auch nicht Hin- und Rückfahrt ansetzen.

Und mehr als 8 Stunden bist Du doch auch nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tätig. Genau genommen sogar null Stunden. Also kein Verpflegungsmehraufwand.

2
@DrWho

Es geht nicht darum was man kann, sondern was wahr ist.

0