Eltern Hartz IV Ich 450€Schülerjob?
Ich arbeite für max. 450€ im monat und habe gehört das man Geld abgeben müsste obwohl ich Teilzeit und noch Schüler bin?
bin 17 Jahre und mache Fachabi.
2 Antworten
Ja das hat man dir, grob gesagt, so schon einmal richtig erzählt ! Es kommt darauf an, wann du arbeitest(Ferienjob) oder wie hoch dein Verdienst monatl. ist.
Wie du einen Teil deines Verdienstes als Taschengeld behalten kannst, erfährst du hier:
https://www.hartz4hilfthartz4.de/ferienjob/
Hinweis: jede Veränderung der Einkommensverhältnisse einer BG, muss dem Jobcenter im Rahmen der Mitwirkungspflicht mitgeteilt werden um (ärgerliche) Rückzahlungen zu vermeiden.
Nochmal zusammengstasst:
du kannst nur ein im Ferienjob verdientes Geld bis zu einem Betrag von 1.200 Euro auf jeden Fall anrechnungsfrei behalten.
Bei deinem monatl. Einkommen *außerhalb der Ferien* aber, bleiben dir lediglich 100,- € anrechnungsfrei. Bei einem Verdienst zwischen 101 und 1.000 Euro werden 20 % der Einnahmen mit dem Hartz-4-Satz verrechnet.
Diese Tätigkeit wird auf den vierwöchigen Zeitraum in den Schulferien nicht angerechnet.
Also: Ferienjob ( z.B. Erdbeerernte) - bleiben dir bis 1200,- €/Jahr, egal ob außerhalb der Ferien weitere Jobs folgen.
Bei weiteren Jobs (z.B. Kassierer im Supermart) bleiben dir n u r 100,- € / Monat anrechnungsfrei ! Der Rest wird wie oben ausgeführt angerechnet.
Alles klar ? ;-)
Hi Gaenseliesel, Du hast Dich verschrieben (ich weiß ja, dass Du es weißt):
Vom Verdienst über 100 bis 1.000 Euro werden 20% nicht mit dem Hartz IV-Satz verrechnet, sondern die 20% sind frei. Verrechnet werden 80%. - Wäre ja wunderbar, wenn für Kinder es so gelten würde, wie Du es versehentlich geschrieben hast. ‹(•‿•)›
Grundsätzlich wird jedes Einkommen, welches in einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft erwirtschaftet wird, auf die Arbeitslosengeld II Leistungen angerechnet. An dieser Stelle macht der Gesetzgeber mit § 1 Abs. 4 der ALG II Verordnung eine Ausnahme:
Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ausschließlich in den Schulferien einem Fereinjob nachgehen, können bis zu 1.200 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen. Voraussetzungen hierfür sind:
- höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr
- höchstens 1.200 Euro im Kalenderjahr
- Schüler hat keinen Anspruch auf Ausbildungsvergütung
Habe dort gelesen, dass wenn ich nicht die 1200€ im Jahr überschreite alles behalten darf. Also kann ich gezielt auf die 1200€ im Jahr hinarbeiten?