MwSt von Kosten Grundstückskauf wirklich "absetzbar" ?

Hab letztes Jahr Weide, Wald und "Parkplätze" gekauft, bei denen ich gewerbliche Verpachtung (also inkl USt) anstrebe. Also hab ich mir die 19% der rund 7000 Euro Anschaffungskosten gleich über die Vorsteuererklärung wiedergeholt.

Hab nun aber mal lieb mein Finanzamt vorgewarnt, dass ich die Nettobeträge von Notar, Courtage (waren Versteigerungen) (und Grunderwerbsteuer) gerne als Ausgaben gegenrechnen will.

Aha das geht nicht weil Anschaffungskosten zum Preis des Grunderwerbs zählen. Also hab ich geseufzt, dass ich dann in wohl mit der Umsatzsteuererklärung die 19% zurückgeben muss. Aber laut netter Frau vom Finanzamt war das okay wenn ich später tatsächlich inkl. 19% verpachte.

Jetzt müsste ich meine eigene Steuerverwaltung umprogrammieren. Gibt es wirklich Posten deren Netto-Betrag nicht zur "gewerblichen Tätigkeit" zählen, der USt-Anteil hingegen doch ???

Sie versuchte es mir so zu erklären, dass man Grundstücke halt nicht abschreiben kann. Also wenn ich ein Haus gekauft hätte, dann hätte ich das in meiner Buchhaltung über bla 10 Jahre abschreiben dürfen und ebenso die Erstehungskosten und deswegen auch die 19% mir wieder holen.

Grundstücke kann man zwar nicht abschreiben, aber die 19% darf man eben darum trotzdem "rausrechnen".

Ist das korrekt ?

Gibt es nach dieser Denkweise vielleicht doch einen Trick, die 81% der "Gewinnerzielungsabsicht" zuzuorden und doch als "Ausgaben" gegenzurechnen ?

Ideen immer zu mir :-)

Ausreden woanders hin :-(

Steuern, Grundstückskauf
Einmalige gewerbliche Tätigkeit als Student - Versteuerung?

Hallo!

Folgende Situation bringt mich gerade etwas zum Verzweifeln: Ich wurde von einer privaten Wohnungsvermietung gefragt, ob ich dieses Jahr einmalig ihre Betriebskostenabrechnungen machen würde. Ich würde quasi alle Materialien/ Daten bekommen, schreibe die Abrechnungen und gebe sie ab. Zeitlicher Aufwand läge bei 2/3 Wochen; Verdienst bei 300/400 Euro. Wäre, neben einer Praktikumsvergütung Anfang des Jahres, mein einziger Jahresverdienst.

Nun hatte ich schon mal recherchiert und rausgefunden, dass die Arbeit an sich gewerblich WÄRE, wenn es nachhaltig wäre. Da es aber eine einmalige Sache wäre, reiche eine Rechnung, die ich privat ohne USt schreibe und den Verdienst in der nächsten Steuererklärung in Anlage SO angebe.

So weit, so gut. Sicherheitshalber dann nochmal beim Finanzamt nachgefragt, weil einige gefundene Aussagen widersprüchlich waren. Die sagten mir jetzt, dass ich IN JEDEM FALL ein Gewerbe anmelden muss und wenn das wirklich nur eine einmalige Sache ist, könnte ich das Gewerbe danach ja gleich wieder abmelden; mit den Kosten dafür müsste ich eben leben. Privatrechnung wäre in keinem Fall ausreichend, weil die Tätigkeit gewerblich ist.

Jetzt bin ich absolut verwirrt... Würde die Arbeit wirklich gern machen, aber wenn ich für was Einmaliges noch Gewerbe anmelden soll - nein danke.

Kann mir jemand von euch weiterhelfen, wie eine solche Tätigkeit abzurechnen/zu versteuern wäre? Wirklich nur über Gewerbeanmeldung und dann als Verdienst aus Gewerbe?

Falls es andere Möglichkeiten außer Gewerbe gibt: hättet ihr rechtliche Grundlagen für mich, mit denen ich den Finanzamt im Zweifelsfall argumentieren könnte? (Dass es einmalig und mMn damit nicht gewerblich ist, scheint nicht zu reichen...)

Schon mal danke für eure Antworten!

Gewerbe, Steuererklärung, Steuern
Hauskauf und Vermietung an Ehepartner?

Hallo, vorweg: wir haben nächste Woche einen Termin beim Steuerbüro aber uns interessiert jetzt schon die allgemeine Meinung bzw. unsere Chancen.

Wir möchte gerne ein Grundstück in der Nähe kaufen, auf dem ein kleines massives Häuschen steht. Dieses müsste saniert werden (Kosten ca. 20k), ist dann aber ganz normal bewohnbar (knapp 50qm).

Der Mann ist selbstständig und momentan als Untermieter in einem anderen Büro und die Frau arbeitet als Angestellte. Das Objekt würde alleine von der Frau gekauft werden (Käufer beim Notar), sie wäre also die Eigentümerin. Der Kredit würde nur auf den Mann laufen, da die Frau später evtl. noch selbst einen anderen Kredit aufnehmen möchte.

Der Mann würde jetzt gerne das kleine Häuschen als Gewerbeobjekt nutzen und sich dort sein Büro einrichten. Dazu würde zwischen den beiden Eheleuten ein klassischer Mietvertrag geschlossen werden mit ortsüblicher Miete inkl. aller Nebenkosten. Die Einnahmen aus der Vermietung würden bei der Frau bleiben und nicht am Monatsende wieder hin und hergeschoben werden.

Noch ein Hinweis: Bisher wurde die Steuererklärung gemeinsam gemacht, das könnte man aber wieder ändern, sofern das eine Rolle spielt.

Die konkrete Frage: Macht das Finanzamt bei sowas mit oder müsste man noch was ändern, damit es für die ok ist? Ziel ist es natürlich die Aufwendungen für das Objekt steuerlich geltend zu machen.

Vielen Dank schon mal für die Hinweise.

Geldanlage, Finanzamt, Hauskauf, Immobilien, Steuern, Steuern sparen, Wohnungskauf
Rechnung nach Italien zwischen Kleinunternehmer und Srl (P.I.)?

Ich habe kurzfristig als Reiseleiter gearbeitet (Saisonjob) und stelle das jetzt in Rechnung.Ich bin als Kleinunternehmer in Deutschland angemeldet und die Firma ist eine Srl mit Partita IVA mit Sitz in Italien.Muss es sich um eine "Reverse Change" Rechnung handeln?Wenn ja, wie wird meine Rechnung gerechnet? Wenn ich richtig verstanden habe wird in meiner Rechnung keinen Ust. gerechnet und meine Leistung steuerlichpflichtig im Land des Leistungsempfängers. Aber wenn meine Leistung 2000 Euro Netto wert ist, muss diese Summe schon mit der voraussichtlichen Steuerschuld des Leistungsempfängers gerechnet werden?

Antwort

So, kurz erklärt wie das bei mir geklappt hat: 

Man darf Kleinunternehmen bleiben aber eine Umsatzsteuernummer bekommen, das dauert beim Finanzamt in der Regel 2-3 Wochen.

Die USt.Nr. kann ein Kunde aus Italien (bzw. aus einem EU-gehörigen Land) auf der Webseite vom VIES nachprüfen.

Dann kann man eine Rechnung erstellen und mit dem Reverse-change bezahlt werden. So enthält die Rechnung trotzdem keine USt. (wegen Reverse Change) und ist nur in Deutschland steuerpflichtig. Aber ohne VIES bzw. USt.Nr ist der Kunde verpflichtet, den 30% von der Rechnung zu behalten (ritenuta d´acconto).

Vorsicht: zwischen Italien und Deutschland gilt eine Sonderregelung gegen Doppelbesteuerung, welche zwischen europäischen Ländern immer unterschiedlich ist. Falls ihr eine Rechnung irgendwohin anders schicken musst, prüft bitte nach ob es eine solche Absprache zwischen Ländern gibt. (übrigens, Danke EU für die fleißige Arbeit der letzten 20 Jahren, um unser Leben zu vereinfachen... :/)

Italien, rechnung, Steuern
Werkstudent Sozialabgaben?

Hi, ich bin seit kurzem Werkstudent und mir immer noch unsicher wieviel ich jetzt verdienen darf. Vielleicht kann mir jemand sagen ob ich alles richtig verstanden habe, da das doch ein etwas verwirrendes Thema ist.

Als Werkstudent darf ich nur 20h die Woche arbeiten, es sei denn es sind Semesterferien. In diesen darf ich maximal 26 Wochen diese Grenze überschreiten. Ist dies bis hier erfüllt, bin ich "ordentlicher Student" und es gilt folgendes:

  1. Die Arbeitslosenversicherung fällt für mich unabhängig davon wie viel ich verdiene weg.
  2. In die Rentenversicherung wird vom Lohn automatisch ein Prozentsatz eingezahlt. ( Liegt das Einkommen unter 450€ wandert 9,35% davon hinein. Liegt das Einkommen über 450€ aber unter 850€ wandert ein Betrag zwischen 4% und 9,35% davon hinein. Liegt das Einkommen über 850€ wandert 9,35% davon hinein.
  3. In der Kranken-/Pflegeversicherung darf ich Familienversichert bleiben, solange mein Einkommen 425€/Monat zuzüglich 1000€ Webungskosten nicht übersteigt. Dieser betrag wird Jährlich behandelt, dh. ich darf zusammengerechnet 6100€ im Jahr verdienen.(also auch z.B. 6100€ im Januar und 0€ im restlichem Jahr)

Da ich mit 6100€ im Jahr im Freibetrag für die Lohnsteuer bleibe, entfällt diese.

Sagen wir ich verdiene Monatlich 200€, außer in 2 Monaten der Semesterferien, in denen ich 2000€ verdiene. 200€ * 10 + 2000€ * 2 = 6000€ Ich verdiene also wenig genug, um weiterhin in der Familienkrankenversicherung zu bleiben und zahle NUR o.g. Beiträge zur Rentenversicherung. Ich habe Jährlich also von 6000€ Brutto (0,9065 * 6000€) 5439€ Netto übrig.

Student, krankenkasse, Sozialversicherung, Steuern, Werkstudent, Familienversicherung
Kauf einer Eigentumswohnung mit Eigenkapital oder Finanzierung bei Vermietung an eigene Mutter?

Hi,

ich bin ein Student mit kleinem Eigenkapital welches mir mein Vater vererbt hat. Meine Mutter ist Frührentnerin und lebt von 700€ / Monat.

Nun ist es so, dass dieses Geld welches aktuell auf einem Tagesgeldkonto (für absolut keine Zinsen) verstaut ist, dafür verwendet werden soll eine Eigentumswohnung zu kaufen in welche meine Mutter einziehen soll. Die Immobilie ist bereits gefunden und der Kaufpreis von ca. 90.000,- € lässt sich prinzipiell vollständig sofort bezahlen, entspricht jedoch gleichzeitig auch fast dem gesamten, zur Verfügung stehendem Kapital.

Ob und wieviel Miete sie mir dann bezahlt ist offen. Persönlich bin ich im Rahmen eines Werkstudentenjobs während des Studiums finanziell versorgt, wenngleich auch sehr knapp bei Kasse.

Was ist nun die sinnvollste Vorgehensweise in Hinblick auf zukünftige Steuererleichterungen:

Soll ich lieber einen Teil finanzieren, oder den Preis vollständig begleichen? Wie sieht es aus mit Absetzen der Zinsen von Steuern die ich zahle? Wie verhält sich das, wenn ich meiner Mutter die Wohnung übergebe?

Über eine Rückmeldung, oder auch nur Hilfestellung an wen ich mich hiermit wenden kann würde ich mich sehr freuen!

Beste Grüße (:

TL;DR:

  • Werkstudent.
  • Kapital von 100.000 € vererbt bekommen.
  • ETW Kauf für 90.000 €.
  • Vermietung (kostenfrei) an eigene, mittellose Mutter.
  • Finanzierung?
Baufinanzierung, Finanzierung, Immobilien, Immobilienfinanzierung, Steuern
Mein Bruder möchte eine Bestandsimmobilie an mich überschreiben bzw. mich zu 50% ins Grundbuch eintragen lassen. Welcher Steuervorteil / Freibetrag?

Hallo an das Expertenteam :)

Mein Bruder hat vor kurzen eine vermietete Immobilie über 1.6 Mio erworben. derzeit ist er im Grundbuch als alleiniger Eigentümer eingetragen.

A. Der Tatsächliche Eigenkapital von meinem Bruder beträgt 800.000€

B. Privater Darlehen von MIR an meinem Bruder beträgt 400.000€ (nicht im Grundbuch eingetragen)

C. Privater Darlehen von meinen Eltern an meinem Bruder beträgt 400.000€ (nicht im Grundbuch eingetragen)

ZIEL: Wir möchten gerne die Immobilie zu 50% im Grundbuch auf mich überschreiben / übertragen.

  • Bruder 50%
  • Ich 50%

FRAGEN:

Meine Eltern wären bereit von Ihren Freibetrag von 400.000€ das bereits als Privater Darlehen an meinen Bruder überging auf mich zu übertragen (vererben in Lebzeit) somit wären sozusagen keine Steuern fällig!?

Meine bereits erbrachten 400.000€ (Privater Darlehen an meinem Bruder) würden wir mit Eintragung ins Grundbuch zu je 50% an meinem Bruder und mich auflösen wäre dies ohne weitere Kosten möglich?

Somit hätte mein Bruder und Ich einen EK von jeweils 800.000€ erbracht und wir müssten keine Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer etc. zahlen!?

Die Privaten Darlehns meiner Eltern und mir wären mit der Ergänzung im Grundbuch aufgelöst!

Herzliche Grüße Samuel Goldstein

PS: Über Fachliche Auskünfte von Anwälten die uns bei der Abwicklung begleiten würden wären wir sehr dankbar.

Erbschaftssteuer, Grundbuch, Schenkungssteuer, Steuern, Übertragung
Umfangreiche Nachforderungen des Finanzamt: Was ist unverhältnismäßig - was ist legitim?

Hallo Forum,

ich habe meine Steuererklärungen für 3 aufeinanderfolgende Jahre zusammen abgegeben und nun umfangreiche Nachforderungen erhalten, die mir unverhältnismäßig erscheinen. Zudem muss dazu gesagt werden, dass die Nachforderung nicht auf einzelne Steuerjahre bezogen ist, sondern der gesamte Zeitraum also alle Steuerjahre angesprochen werden.

1. Fahrtkosten zur Universität, den Nebenjobs, Bewerbungsgesprächen

Forderung: Welches Verkehrsmittel haben sie benutzt? Weisen Sie die Laufleistung nach; der Nachweis der tatsächlichen Kilometerlaufleistung kann durch Fahrzeugkauf- oder Verkauf-Belege, TÜV und Reparaturbelege nachgewiesen werden.

Ich habe verschiedene Fahrzeuge, hauptsächlich mein eigenes Fahrzeug, sowie von meinen Eltern und der Freundin genutzt. Muss ich von meinem eigenen Fahrzeugen die Laufleistung nachweisen? Darf die Laufleistung überhaupt von anderen Personen abgefragt werden? Manchmal bin ich auch Zug oder über die Mitfahrzentrale gefahren, wie erfolgt der Nachweis?

2. Nachweis aller Flugkosten und der Pflicht einer Auslandsexkursion

Hier habe ich bereits das Modulhandbuch, das Visum und die Exkursionsbeschreibung eingereicht. Wie soll ich sonst die Pflicht der Exkursion nachweisen? Ich habe keine Rechnungen der Flüge mehr, wie kann ich diese auch nachweisen? Muss man diese bei der Fluggesellschaft anfragen oder kann das Finanzamt zumindest von einer Pauschale ausgehen, wenn keine Originalrechnungen mehr verfügbar sind?

3. Angaben zur Art und zum Umfang der Unterkunft und der Verpflegung in Indonesien

Hier habe ich in einer Excel-Tabelle anhand der „Steuer-Pauschalen für die Reisekostenabrechnung“ für das jeweilige Jahr die Übernachtungs- und Verpflegungskosten aufgeführt. Dafür ist doch eine/diese Pauschale da? Was soll ich denn hier ausführen? In Indonesien gab es keine Quittung für Unterkunft und das Essen auf der Straße schon gar nicht...

4. Tätigkeiten der Nebenjobs

Hier wird es spannend. Beschreiben Sie bitte die Tätigkeiten der Nebenjobs ist die Aufforderung seitens des Amts. Aus welchem Grund will das Finanzamt hier überhaupt eine Information? Was soll ich dort beschreiben, das Finanzamt sieht doch anhand der Lohnsteuerabrechnung, dass ich dort beschäftigt war. Was steckt dahinter, ist das legitim?

5. Nachweis der Studiengebühren und der Telefonkosten

Ich habe bereits die Immatrikulationsbescheinigungen aller Semester und die Kontoabgänge der Studiengebühren von meinem Konto eingereicht. Was fehlt hier?

6. Nachweis der Kosten für Arbeitsmittel und Fachliteratur

Der Gesetzgeber sieht keine Pauschalen vor ist die gewählte Formulierung. Das ist ja richtig, also muss tatsächlich jede Rechnung für Bleistift und Textmarker eingereicht werden? Für ein Studium fallen doch diese Dinge an? Zudem habe ich nicht den Höchstsatz der Pauschale gewählt.

Vielen Dank für mögliche Antworten!

Viele Grüße

Studium, Finanzamt, Steuererklärung, Steuern
Verlustvortrag für Zweitstudium trotz geringfügigem Einkommen?

Hallo liebe Leute,

ich habe da mal eine Frage bezüglich Einkommenssteuer/Steuererklärung.

Leider kenne ich mich mit dem Thema Steuern nicht so gut aus. Aus diesem Grund lasse ich meine Steuer seit letztem Jahr von einer Steuerberaterin machen.

Ich habe bis Ende 2013 studiert (Master) und seit Dez. 2014 mein erstes „richtiges“ Einkommen erwirtschaftet. Nun ist mir kürzlich der Begriff Verlustvortrag im Zusammenhang mit Studium zu Ohren gekommen, worüber ich mich im Internet ein wenig informiert habe. Da ich aber wie gesagt, bei steuerlichen Dingen nicht so bewandert bin, habe ich meine Steuerberaterin auf dieses Thema angesprochen.

Auf meine Frage, ob das für mich auch in Frage käme, auch rückwirkend noch, zumindest für mein Masterstudium, verneinte mir meine Steuerberaterin dieses, da ich in den Jahren 2012 und 2013 jeweils ein geringfügiges Einkommen durch einen Tutorjob erwirtschaftet habe. Dabei handelte es sich in beiden Jahren um wenige hundert Euro per anno.

Nach meinem Verständnis kommt es ja weniger darauf an, ob ich in den Studienjahren etwas verdient habe, sondern, ob ich mehr Werbungskosten, als Einnahmen hatte und mir damit ein Verlust entstanden ist. Oder sehe ich das falsch?

Meine Steuerberaterin sagte mir jedenfalls, dass ich keinen einzigen Cent an Einkommen hätte erwirtschaften dürfen, um einen Antrag auf Verlustvortrag stellen zu können. Da ich auch in der Zeit keine Lohnsteuer gezahlt habe, würde sich Ihrer Ansicht nach eine Steuererklärung für diese Jahre nicht lohnen.

Ich bin nicht vom Fach und kann das schlecht beurteilen, aber ich denke, Sie hat mich in dieser Sache nicht richtig beraten. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Verlustvortrag hinfällig ist, weil ich in einem Jahr 250 EUR Einkommen hatte. Gibt es denn überhaupt Studenten, die sich nicht den ein oder anderen Euro neben dem Studium verdienen? Dann würde ein Verlustvortrag ja für Studenten so gut wie nie in Frage kommen.

Kurzum, ist hier jemand, der sich damit auskennt und mir erklären kann, wie meine Steuerberaterin zu diesem Ergebnis kommt? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen FrauElse

Studium, Steuererklärung, Steuern, Verlustvortrag

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