Rückwirkend Gewerbe anmlden und steuern bezahlen?
Hallo,
ich bin seid zwei Jahren selbstständig tätig. Um genau zu sein habe ich einen Kanal auf youtube. Am anfang hatte ich nicht viel verdient. Ich denke ich war im Jahr 2016 unter der 8.000 marke. In 2017 war es dann aber um einiges mehr und ich müsste auf jeden Fall ordentlich steuern nachzahlen. Momentan verdiene ich noch mal ein wenig mehr als 2017 und mache monatlich schätzungsweise 4-6 tausend im Monat. Nun habe ich aus eigener Dummheit, das ist mir bewusst und auch nicht die Frage hier, während der Zeit weder ein Gewerbe angemeldet noch Steuern bezahlt was ich dann jetzt machen möchte. Ich hatte bisher keine Mahunung gehabt oder dergleichen insofern hoffe ich dass das nicht als Steuerhinterziehung gilt wenn ich nun selbstständig alles anmelde. Ich denke aber, dass da ordentliche Strafen auf mich zukommen werden. Kann jemand abschätzen in welcher Höhe sie liegen werden?
Die Steuernachzahlug selbst dürfte kein Problem sein da ich während dieser Zeit genügend Geld zurücklegte um Steuern bezahlen zu können. Ich fürchte mich nur, dass die Strafe vielleicht sehr hoch wird? Und wie mache ich das, erstmal Gewerbe anmelden oder welche andren Schritte?
Auch würde ich gerne wissen wie viel Zeit der Prozess in anspruch nehmen wird. Ich müsste eine neue Wohung mieten mit einem Studioraum da es hier zu eng wird und ich würde es gerne bald machen, bevor ich das alles jedoch abgewickelt habe und meine Bescheinigungen vom Steuerbreater etc. have denke ich nicht, dass mir irgendjemand eine Wohnfläche vermieten wird.
6 Antworten
Mache Deine Gewinnermittlung für 2017 und reiche die Einkommensteuererklärung ein. Eine Strafe ist, wie @Petz1900 schon richtig schrieb, nicht zu erwarten.
Ausserdem lasse Dir eine UStID geben udn teile die den Leuten mit, von denen Du Deine Einnahmen beziehst.
Soweit die Im Ausland sitzen ändert sich zwar nichts (weil Steuerfrei) aber Du hast Vorsteuerabzug, wenn Du Regelbesteuerer wirst.
Und bei 4.000,- Umsatz im Monat bist Du sowieso Regelbesteuerer, musst also vernünftige Aufzeichnungen führen.
Wer eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, ohne sie bei der Stadt/Gemeinde angemeldet zu haben, riskiert eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3600 Euro. https://www.gewerbeanmeldung.de/welche-behoerden-werden-informiert
Je länger man wartet desto eher und höher die Strafe. Die Fristen für die Steuern sind bekannt und man wird Zinsen zahlen.
Wartet man bis die selber drauf kommen wird das eher ein Steuerstrafverfahren. Beauftragst du einen Steuerberater wird der Fristverlängerung beantragen. Verhindert aber keine Strafen und Zinsen. Steuern kann man auch in Raten zahlen zusammen mit den dann fälligen Vorauszahlunge
"Krankenversicherungen" wollen auch oft Geld sehen
Gewerbe kann man im eigenen Klo anmelden, es geht nur darum eine Adresse zu haben. Da braucht man kein "Büro"
Wird die Krankenversicherung benachrichtig wenn ich das Gewerbe anmelde oder muss ich das selbst machen? Ich habe das Gefühl dass ich mit den Steuern so viel zu tun haben werde dass mir keine Zeit mehr bleibven wird das Geld zu verdienen...
Nein die Krankenversicherungen kommen gerne erst in 2 .Jahr, damit sich das lohnt. Ob und wie die Krankverersichung zahlen musst kommt drauf an wie und wo du was und wieviel verdienst.
Also einzig verdienender Youtuber, schau doch mal bei Youtub da gibts doch sicher einen Video
Wenn du jetzt ein Gewerbe (nachträglich) anmeldest erwartet dich keine Strafe.
Und natürlich korrekte Steuererklärungen abgeben.
Ich finde zur Frage der verspäteten Gewerbeanmeldung, dass gemäß §§ 146 und 14 GewO ein Bußgeld bis zu 1.000,-€ verhängt werden kann.
Dieses Höchstmaß soll wohl aber selten zum Tragen kommen und bei fehlendem Vorsatz schon einmal auf die Hälfte begrenzt sein.
Ich persönlich würde das Gewerbe trotzdem nicht zu einem Phantasie-Datum anmelden, bin aber kein Profi.
Was mir noch mehr Sorge macht, ist Deine Krankenversicherung. Da könnten erhebliche Nachzahlungen auf Dich zukommen.
Wie Barmer schon anmerkte, abhängig von einigen anderen Faktoren. Barmer ist hier die Fachfrau für KV.
Halo,
rückwirkend Gewerbe anmelden ist eine ganz schlechte Idee, kostet leicht Verwaltungsstrafe. Melde das Gewerbe ab 1.5. oder so an. Wobei ich nicht weiß, ob Dein You-Tube-Kanal überhaupt ein Gewerbe ist.
Gib ganz schnell eine Einkommensteuererklärung für 2016 und 2017 ab, trag die Einkünfte in Anlage S ein, nachdem Du eine EÜR gemacht hast und ab damit. Das Finanzamt wird ein bißchen meckern, Fragebogen schicken, Nummer vergeben, aber ich denke, das wird sich im Rahmen halten. Steuerhinterziehung brauchst Du nicht zu befürchten, wenns bald passiert. Meldung an Ordnungsamt wird vermutlich auch nicht gemacht.
Steuerberater wäre natürlich noch besser, aber schneller fertig wirst Du damit eher nicht.
Viel Glück
Barmer
Viel Glück
Entgegen Deiner Meinung würde ich das Gewerbe (was sollte es denn sonst sein?) zum tatsächlichen Zeitpunkt anmelden.
Es genügt auch nicht, einfach nur die ESt-Erklärungen abzugeben. Zumindest hat dies auch mit den USt-Erklärungen zu geschehen.
Eine "Meldung" an das Gewerbeamt gibt es nicht.
Aber - es gibt die Gewerbesteuer-Messbescheide. Wenn solche ergehen (kommt immer darauf an, wie hoch der Gewinn war bzw.ob ein Signal gesetzt wurde), erkennt das Gewerbeamt, dass das Gewerbe zu einem zu späten Zeitpunkt angemeldet wurde. Und das ist Absicht. Und dann gibt es garantiert eine Strafe.
Ein Steuerberater wäre nicht etwa besser - er ist dringend notwendig.
Wieder mal:
Was ist teurer als ein Steuerberater? Kein Steuerberater.
Vielen dank für de Antwort! Hört sich eher beruhigend an!
Weiter oben wurde erwähnt dass ich aber bei der Steuernachzahlung dann höhere Strafen bzw. Zinsen haben werde. Ist das viel?
Wie ich meine UStID an die Leute von denen ich meine Einnahmen beziehe weiter geben kann weiß ich allerdings nicht, da ich nie Kontakt mit denen hatte und nicht mal weiß, ob ich da einen Ansprechpartner habe. Werde ich mal rausfinden müssen. Da das alles im Ausland ist, scheint es mir ein wenig undurchsichtig zu sein.