Darf ich mich wehren, wenn der Nachbar mich filmt? Mitschuld? Eigenmacht? Körperverletzung?Notwehr?

Mein Mann und ich gehen auf der Straße, der Nachbar sieht das, verfolgt uns und filmt uns dabei. Wir gehen zu einem Bekannten. Als wir das Grundstück des Bekannten verlassen, filmt uns der Nachbar, direkt vor der Einfahrt des Grundstücks unseres Bekannten stehend. Mehrfach wurde ihm gesagt, dass er aufhören soll uns zu filmen. Dann hält der Nachbar mir das Handy direkt vor die Nase, welches ich mit einer Armbewegung zur Seite schiebe, worauf der filmende Nachbar mich sofort schubst. Ich versuche mich zu wehren und es entsteht eine Rangelei, bei der ich plötzlich das Handy des Nachbarn in der Hand halte. Dieser geht mich weiter an, stellt mir vorsätzlich ein Bein und schubst noch während meines Falls nach. Beendet wird die Situation durch meinen Mann, der mehrfach den Nachbarn aufforderte aufzuhören, und ihn letztendlich von mir runter riss. Ich erlitt beim Sturz eine Gehirnerschütterung, LWS +Steißbeinprellung. Das Handy hatte der Nachbar wieder, ehe mein Mann ihn von mir runter geholt hatte. Kann ich wegen verbotener Eigenmacht verantwortlich gemacht werden? Ist das Körperverletzung, was der Nachbar da getan hat? Ist es Notwehr meines Mannes? P.S. Der Nachbar ist wegen Körperverletzung gegenüber meinen Mann, Sachbeschädigung gegenüber meines Eigentums, Beleidigung mir gegenüber derzeit vorbestraft.

Körperverletzung
Handy mit Beschädigung in eBay verkauft, Käufer will jedoch zurück schicken , ist das einfach so erlaubt?

Guten Tag zusammen,

Meine Freundin hat vor 2 Wochen ein iPhone 13 in eBay zum Verkauf gestellt.
Sie hat Bilder von dem Handy gemacht wo alle Mängel klipp und klar zusehen sind. In der Beschreibung hat sie das Handy als Defekt ( Displayschaden ) beschrieben.
Handy versendet , Geld bekommen.
Handy ist beim Käufer angekommen und dies hat er mir auch bestätigt. 1 Woche später ruft er mich an und beleidigt mich als P*sser bedroht mich mit den Worten ,, Du weißt garnicht wer ich bin oder wer wir sind " und gibt an das er den Knick nicht gesehen hat sondern nur den Display schaden obwohl man es ganz klar erkennt dass das Handy am Display auch geknickt ist.
Anrufe erstmal blockiert. Später wieder angerufen , gesagt das ihm die Drohung und Beleidigung verzeihe jedoch solle er nicht so reden und das die Schäden klipp und klar zu sehen sind. Er darauf hin ,, Du weißt schon das gelöschte Daten von einem Handy wieder hergestellt werden können, du hast Frau und Kind " das ging mir zu weit also habe ich ihn gesagt wenn du irgendwas veröffentlichst hast du ein Problem mit mir und das ich es zur Anzeige bringen werde.
Er darauf ,, ich will das Problem mit dir sehen"

zur Anzeige gebracht, Kripo ruft bei ihm an sagt ihm das er rechtlich handeln soll und nichts falsches tun soll, er darauf hin ,, ich werd vom Käuferschutz gebrauch machen und eine Anzeige erstatten "

Hatte jemand mal so ein ähnliches Fall ? Was soll ich tun ? Irgendwie wurde mir garnicht geholfen , kann man wirklich ein iPhone was komplett zurück gesetzt wurde wiederherstellen ? Darf er sein Geld so wieder zurück vordern ?
beweise für das Gespräch und seine Worte habe ich auch , nur leider nicht das erste Telefonat mit der ersten Bekleidung und Bedrohung. Hat aber die Polizei ( Kripo ) nicht gejuckt

betrug, Handy, Käuferschutz, Beleidigung, Bilder, ebay Kleinanzeigen
HUK COBURG Allgemeine Versicherung reagiert nicht auf Widerspruch?

Hallo zusammen,

Bei mir wurde im Mai eingebrochen. Den Schaden habe ich der Polizei sowie der Versicherung gemeldet. Beim Einbruch wurden 2 Fahrräder beschädigt (eins zerkratzt sowie etliche Verkabelung des Lichts gezogen, beim anderen Fahrrad wurde das Hinterrad + Kassette gestohlen). Ich habe der Versicherung Kostenvoranschläge sowie bilder eingereicht, ebenso im weiteren Verlauf den Bescheid der StA dass, das Verfahren eingestellt wurde. Die HUK hatte am 19.06. Die Schadensregulierung beendet und erläutert das nur Diebstahl Schäden keine Vandalismus Schäden geleistet werden. Somit wurde erläutert dass folgendes geleistet wird:

Hinterrad, Schlauch, Kassette, Kosten KV.

Hier kam die Versicherung auf eine Schadenssumme von 125€ welche ich bereits erhalten habe.

Aber das kam mir komisch vor da sich die Kosten des KVs bereits auf 65€/KV belaufen. Ich habe den KV nochmals geprüft und bin auf eine Schadenssumme gem. KV für die o.g. Teile von ca. 350€ gekommen. Ich habe darauf hin einen Widerspruch geschrieben und per Einschreiben Rückschein dem Beschwerdemanagement der HUK zukommen lassen. Laut Rückschein wurde dieser am 23.06 entgegengenommen.

Nur leider habe ich bis heute (13.07) nichts von der Huk gehört weder eine Eingangsbestätigung oder ähnliches.

Was soll ich noch tun? Einen Anwalt würde ich ungern nehmen da ich eine Klage für die "kleine" Summe für zu Kostspielige und Zeit intensiv halte.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen und kann mir helfen und Tipps geben?

Recht, Verbraucherschutz, Versicherungsrecht, widerspruch, Rechtslage, Schadensregulierung
Teilzeitjob und nebenberuflich als Freiberufliche/Freelancerin; was gibt es zu beachten?

Hallo liebe Community 😊

Ich habe gerade begonnen, in Teilzeit zu arbeiten (min. 20,04 Std. die Woche mit 1.102,5€ Brutto im Monat; Überstunden werden alle drei Monate ausgezahlt) und möchte nebenbei einer bzw. zwei weiteren Tätigkeiten nachgehen:

1. Als Honorarkraft an einer VHS: 1,5 - 4,5 Std. in der Woche bei 26,4€ Bruttostundenlohn

Und 2. an einer Sprachschule: 2-3 Stunden die Woche bei 22,5€ wenn ich mich als Minijobberin anstellen lasse oder 25€ die Stunde, wenn ich als Freelancerin/Freiberufliche arbeite.

Da ich gerade frisch aus dem Studium komme, habe ich leider keinerlei Erfahrung mit der Versteuerung und daher folgende Fragen (ich bin ledig; Steuerklasse 1):

1. Ist es in meinem Fall sinnvoller, mich als Minijobberin anstellen zu lassen oder wären meine Einnahmen unter den Freibeträgen der Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer etc, sodass es sich lohnen würde, als Freelancerin zu arbeiten?

2. Wird mein Einkommen aus dem Teilzeitjob mit meinem Einkommen als Honorarkraft/Freelancerin/Minijobberin zusammengerechnet oder werden beide Einnahmequellen (Teilzeitjob und nebenberufliche Tätigkeit) separat betrachtet?

3. Was müsste ich an Steuerausgaben einkalkulieren? (Die ich zur Seite packen müsste)

4. Gibts es noch etwas zu beachten? (Dass ich meine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden muss, weiß ich. Und, dass ich eine Steuererklärung abgeben muss mit der Anlage S. Ebenfalls habe ich gelesen, dass ich die Krankenkasse über meine Nebentätigkeit informieren muss und, dass ich vermutlich in der Rentenversicherung mehrfach versicherungspflichtig werde als ,, selbstständige Lehrerin" worunter meine Tätigkeit in der Sprachenschule und der VHS wahrscheinlich fällt).

Ich danke euch sehr für eure Antworten und freue mich über jeden Hinweis, da ich Angst habe, etwas von Beginn an grundlegend falsch zu machen 🙈

Liebe Grüße,

Rosi

Finanzamt, Freelancer, Freiberufler, Nebentätigkeit, Teilzeitjob, Versteuerung

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