Aufbruchgenehmigung?

2 Antworten

Deine Stadtverwaltung kann den Aufbruch eines Gehweges zeitlch natürlich beschränken, ebenso wie sie den Gehwegaufbruch durch mehrere Glasfaseranbieter untersagen kann. Die Gemeinde hat hier die Hohheit. Auch wenn Du diese Frage stellst, halte ich diese für überflüssig, denn Du willst Dich nur informieren, um dann rechtlich gegen die Gemeinde vorzugehen. Diese Informationsfreiheit steht Dir zwar zu, aber in Deinem Fall halte ich diese Frage für überflüssig.

"Kann eine Stadtverwaltung die Genehmigung zum Aufbruch zeitlich so limitieren"

Können, na klar, warum sollten die das auch nicht können???