Betreten eines Geländes erlaubt, dass nicht als privat gekennzeichner ist?

2 Antworten

Übereifriger Kollege.

Du hast das Gebäude durch diesen Eingang ja nicht betreten. Als Angehöriger vor dem Personaleingang zu warten ist selbstverständlich erlaubt.

Externe Security?

Hier sollte sich mal deine Tochter intern informieren damit die Spielregeln klar sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Minimaus566 
Fragesteller
 14.07.2023, 08:27

Danke...ich habe auch schon überlegt mal direkt im KH nachzufragen. Der Security Mitarbeiter ist extern. Dann werden wir uns mal erkundigen, ob das "Draussen-Warten" vor dem Personaleingang erlaubt ist oder nicht!

1

Nein, da muss nichts offensichtlich sein. Es wurde dir ja gesagt und damit weist du es. Ob er von der Verwaltung die Rechte zur Durchsetzung oder Erteilung eines Hausverbotes erhalten hat, kann man so nicht sagen.

senior1  14.07.2023, 09:33

Nicht jede Aussage eines übereifrigen Sicherheitsmitarbeiter ist korrekt. Ich habe in den vergangenen Jahren viele Kollegen zurückpfeifen müssen. Und hier sehe ich auch keinen Grund für ein Betretungsverbot an dieser Stelle.

0
Tiiii  14.07.2023, 09:56
@senior1

Ich sehe auch erstmal keinen guten Grund für ein Verbot.
Jedoch wurde gefragt ob es "erkenntlich" sein müsse, was ganz klar nicht der Fall ist. Und in den meisten Fällen kann man schon davon ausgehen, dass ein beauftragter Sicherheitsdienst auch gewisse Rechte übertragen bekommt. Auch wenn es hier gewiss etwas nach "aufspielen" aussieht.

0
senior1  14.07.2023, 10:23
@Tiiii

Es gibt durchaus Gebäude/Objekte die außen komplett zugänglich sind und andere nur in Teilbereichen. Aber diese sind entsprechend zu kennzeichnen. Somit ist deine Aussage falsch. Eine Ausnahme gibt es aber: Wenn das Gelände umzäunt ist, gilt auch ein offenes Tor rechtlich als geschlossen. Und wenn ein Kunde meint, dass in einem bestimmten Bereich keine Leute hindürfen, dann ist es als Objektleiter meine Aufgabe den Kunden darauf hinzuweisen, das dies entsprechend zu kennzeichnen ist. Es muss ersichtlich sein, dass wir für jedermann ersichtliche Verbote durchsetzen. Es wird bei mir nicht sein, dass es nach willkür unsererseits aussieht wie in diesem beschriebenen Fall.

0
Tiiii  14.07.2023, 10:57
@senior1

Meine Aussage ist nicht falsch. Für jedes Grundstück kann der Verantwortliche ein Hausverbot erteilen und damit darf man es eben nicht mehr betreten. Das gilt selbst für öffentliche Stellen wie eine Zulassungsstelle oder ähnlich.
Aber es muss dann eben ausgesprochen werden, wenn es nicht gekennzeichnet ist!

0