Muss ich den Job melden und Steuern nachzahlen?
Hallo,
Ich war in einem Unternehmen 3 Monate tätig und bekam die Kündigung. Ich wurde Arbeitslos und erhielt Alg2/jetzt Bürgergeld. Während der Arbeitslosigkeit kam plötzlich 3 Monate später eine Lohnabrechnung vom Unternehmen das mich kündigte mit 0.00 Euro. Und weitere 6 Monate später erhielt auf mein Konto Lohn/Gehalt mit 10,00 Euro. Es gibt kein Arbeitsvertrag mit dieser Firma, aber ich bekam für einen Monat Lohn.
In der Firma ist die Lohnbuchhaltung nicht zu erreichen. Alles sehr seltsam. Muss ich da Steuern nachzahlen wegen dem Monatslohn von 10,00 Euro? Ich bin Lohnsteuerklasse 1, und habe so etwas nie erlebt.
Muss ich dieses Einkommen beim Steuerberater angeben? Kenne mich da nicht aus.
Viele Grüße
2 Antworten
Eher nicht. Das hätte die Buchhaltung bereits gemacht. Ggf. führt es zu einer geringen Bürgergeldrückzahlung. Wobei ich 10 € einfach ignorieren würde. Dass einem das nicht aufgefallen ist, kann man ja immer glaubhaft machen.
Das werden Nachberechnungen aus Überstunden, Urlaub und Zuschläge sein.
Nein, du musst nichts melden, Lohne aus nichtselbständiger Arbeit werden automatisch an das Finanzamt gemeldet und beim ALG2 hast du einen Freibetrag von 160 € den du Anrechnungsfrei verdienen kannst, ergo auch dort brauchst du das nicht zu melden.