Unter Vermietung ( Schufa?

3 Antworten

Die Eigentümer der Wohnung haben die Untervermietung in der Regel zu dulden. Vor allem dann, wenn ihre Mieter laut § 553 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein berechtigtes Interesse daran haben, das sich erst nach ihrem Einzug ergeben hat. Das kann der Fall sein, wenn Mieter …
nach einer Trennung die Miete nicht allein aufbringen können.
aufgrund von Arbeitslosigkeit weniger Geld haben.
Freunde bei sich einziehen lassen möchten.
sich (beruflich) längere Zeit woanders aufhalten, zum Beispiel im Ausland.
Besteht aus diesen und vergleichbaren Gründen ein berechtigtes Interesse der Mieter an einer Untervermietung, dürfen die Vermieter diese nicht ablehnen. Tun sie es unzulässigerweise doch, müssen sie ihren Mietern die entgangene Untermiete ersetzen. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ VIII ZR 349/13).
Wichtig: Das BGB schreibt in § 540 unter der Überschrift „Gebrauchsüberlassung an Dritte” für die meisten Fälle vor, dass die Immobilienbesitzer über eine Untervermietung informiert werden müssen. Und zwar unabhängig davon, ob die Überlassung von Zimmern von ihnen genehmigt werden muss. Wer die Mitteilung an die Vermieter versäumt, riskiert also eine Kündigung des Mietverhältnisses seitens des Vermieters.

https://www.advocard.de/streitlotse/mieten-und-wohnen/wohnung-untervermieten-dies-muessen-mieter-wissen/#:~:text=Es%20ist%20grundsätzlich%20erlaubt%2C%20Teile,und%20über%20den%20Untermieter%20informieren.

Die Frage wurde ja schon von Orgel beantwortet.

Da Du sie nun neu eingestellt hast, mal folgende Frage: Du kannst die Miete nicht alleine bezahlen, bist aber dafür verantwortlich. Nun setzt Du auf einen Untermieter, der seine Rechnungen nicht bezahlt. Ob das so schlau ist?

Kann der Untermieter denn eine Kaution an Dich aufbringen? Darauf solltest Du bestehen.

Der Vermieter macht sich halt Gedanken über Dinge, die ihn gar nichts angehen. Das kommt vor bei kleinen, privaten Vermietern.

Der Vermieter kann grundsätzlich eine Untervermietung verbieten. Wenn man so etwas beabsichtigt, sollte man den Vermieter dazu befragen und die Genehmigung zur Untervermietung sich schriftlich vom Vermieter bestätigen lassen.

senior1  14.07.2023, 23:47

Also die Antwort von orgel gefiel mir besser.

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MonavdH  15.07.2023, 00:58

Das ist leider falsch. Der Vermieter kann das nicht grundsätzlich verbieten, sondern nur aus wichtigem Grund, z. B. Überbelegung, illegale Gewerbetätigkeiten oder Ähnliches

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