Benötigt man eine Gewerbe Genehmigung?
Hallo,
eine Frage: Wenn man sich selbstständig machen möchte mit einer Maklertätigkeit bzw. als Hausverwalter - benötigt man ja die Genehmigung der IHK.
Frage: Was ist, wenn ich allerdings nur die Betriebskosten-Abrechnungen mache... Benötige ich dann auch die Genehmigung?
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Genehmigungspflichtig ist vor allem die Maklertätigkeit (§ 34 c GewO).
Hausverwaltung, wenn Du die Mietkonten verwaltest.
Die Nebenkostenabrechnungen erstellen undHausmeisterdienste bedürfen nur einer einfachen Gewerbeanmeldung.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Keine Genehmigung.
Sofern du dauerhaft nur einen Kunden mit einem Haus hast, ist dies allerdings eine Scheinselbständigkeit.
Und was ist mit §34c der Gewerbeordnung?