Freund hat Duldung und darf nicht arbeiten?

Hallo,

mein Freund (25) lebt sei fast 2 Jahren in Deutschland. Er ging anfangs zur Schule um Deutsch zu lernen jedoch wurde er nach ein paar Monaten ausgeschlossen da er eine Duldung besitzt.

Ich hab mit ihn gelernt und jetzt ist er auf einem guten B2 Niveau.

Mein Freund hat in seinem Land das Abitur erworben und ebenso eine Ausbildung als Krankenpflegehelfer absolviert.

Wir hatten eine Anwältin, die uns nicht wirklich weitergeholfen hat. Wir waren bei der Agentur für arbeit die auch nichts für uns tun konnte etc etc.

Die Ausländerbehörde meinte er soll in seinem Land zurück und dort ein Visum fürs Arbeiten in Deutschland beantragen da er aus einem sicheren Herkunftsland kommt (Algerien)dass kann man aber nicht so einfach machen.

wir haben ihn auf sehr vielen jobs beworben, da er auch einen Antrag für geduldete zum arbeiten beantragen kann.

Jedoch brauch man dazu einen potentiellen Arbeitgeber der was unterzeichnen muss um diese zu bekommen jedoch nimmt ihn niemand, weil es natürlich auch ein wenig aufwand bedeuten würde etc, doch ohne das eine, geht das andere nicht.
wir sind wirklich total am ende mit den nerven. Seit Monaten probieren wir jeden Tag eine andere lösung zu finden. Aber ihm wird total der Weg versperrt. Er ist mega unglücklich, nahezu depressiv. Er möchte unbedingt arbeiten, darf aber nicht.
Hat jemand erfahrung oder irgendeinen guten Rat für uns??

Arbeit, arbeitsrecht, job, Recht, Ausländerrecht
Kann das Jobcenter/Agentur für Arbeit dazu Verpflichtet werden die Kosten für eine Berufsausbildung in einem Berufsförderungswerk zu übernehmen?

Servus,

aufgrund verschiedener Ereignisse die nicht nur in meine Verantwortung liegen wie eine Falsche Begutachtung, dass einem einen Bildungsweg verbaut wurde. Sowie der Filz und Vetternwirtschaft im Ländlichen Raum. Da ich mich aus dem Einflussbereich Bestimmter Personen Entziehen möchte die auf Behörden Arbeiten damit ich eine Chance habe beruflich wie auch privat auf die Beine zu kommen. Näher möchte ich auf dieses Thema nicht eingehen da es sonst zu kompliziert wird.

Anträge auf berufliche Weiterbildung wurde vom Arbeitsvermittler immer wieder abgelehnt und dies seit 10 Jahre, obwohl es Gutachten gibt auch zwei von der Agentur für Arbeit, die zu dem Ergebnis kommen, dass das damalige Gutachten falsch ist in einem diesen Gutachten wurde ich über 4 Wochen im Rahmen einer Arbeitserprobung begutachtet.

Da ich mich in einem Insolvenzverfahren befinde was noch ca. 1,5 Jahre dauert wird ein Umzug in ein anderes Bundesland schwierig, auch wenn ich Rechtlich die Möglichkeit habe. Da dann der Insolvenzverwalter die Mietkaution einbehält oder den Zukünftigen Vermieter über das Insolvenzverfahren Informieren.

Daher meine Frage da ich aufgrund der damaligen falschen Begutachtung mir ein Bildungsweg verbaut wurde und ich über keinen Berufsschulabschluss verfüge und ich als Schwebehindert eingestuft bin. Gibt es die Möglichkeit, dass das Jobcenter/Agentur für Arbeit dazu verpflichtet werden kann, dass die Kosten für eine Berufsausbildung übernommen werden müssen in einem Berufsförderungswerk in einem anderen Bundesland, so dass ich Berufliche eine Grundlage habe. In der Zeit der Maßnahme könnte ich mir in der Umgebung des Berufsförderungswerks nach Ablauf dem Insolvenzverfahren mir eine Wohnung suchen.

Agentur für Arbeit, Hartz IV, jobcenter, schwerbehinderung, Insolvenzverfahren, Bürgergeld
Wer bekommt die Wohnung?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: mein noch Ehemann und ich sind seit über 2 Monaten getrennt und seither lebe ich vorübergehend bei meinen Eltern (diese wohnen aber nicht in der selben Stadt). Die Wohnung meiner Eltern lag viel zu klein. Da ich auch noch ein 3 Jähriges Kind habe ist es ziemlich schwer für mich ohne Auto den Kleinen morgens in den Kindergarten zu bringen.

Letzte Woche kam tatsächlich die Polizei zu uns nach Hause, weil mein Ehemann sich nicht bereit erklärt die Wohnung zu verlassen und hat alles so dargestellt als hätte ich ihn attackiert. Ich bin aber die jenige mit den Hämatomen am Arm?! Einer von beiden mussten nun gehen. Die Polizei hat mich und mein 3 Jähriges Kind herausgebeten. Ich darf mich also meiner eigenen Wohnung nicht nähern bis zum 16.

das Problem der ganzen Sache ist natürlich, dass er sich schon im September aus dem Mietvertrag gestrichen hat und somit überhaupt kein Mieter mehr dieser Wohnung ist.

was ist denn jetzt nun richtig? Darf er dort leben oder nicht? Ich habe schließlich das Leben meines Sohnen umkrempeln müssen, da er dort seine ganzen Sachen hat und bei meinen Eltern kaum Spielzeug und auch noch ein viel zu kleines Zimmer, dass er mit mir teilen muss (8qm).

Arbeiten möchte er natürlich auch nicht, da er kein Unterhalt zahlen möchte.

das ganze ist natürlich unfair, da ich die ganze Wohnung selbst aufgebaut habe und aus meiner eigenen aufgebauten Wohnung soll?

ich war schon beim Anwalt aber das ganze kann natürlich dauern…

lg

alleinerziehend, eltern, kinder, Mietrecht, Mietvertrag, Polizei, Rechte, Trennung
Einstieg in Hausfinanzierung?

Ich wohne bei meinem Freund und zahle im aktuell Miete. Er hat zwei Kinder aus erster Ehe, wir haben ein gemeinsames Kind.
Aktuell läuft nun die Scheidung zwischen ihm und seiner ersten Frau. Alles einvernehmlich. Anschließend wird sie aus der gemeinsamen Finanzierung aussteigen und in diesem Zuge auch aus dem Grundbuch gelöscht. Nun sagt die Bank, dass sie seine Noch-Ehefrau nur aus der Schuldhaft entlässt, wenn ich mit in die Finanzierung einsteige und mit hafte. Ohne meine Haftung und Mitfinanzierung kann er das Haus nicht halten.
Das Problem dabei für mich ist, dass ich aktuell ja noch nicht im Grundbuch stehe. Das möchten wir tun, sobald wir geheiratet haben um uns die Grunderwerbsteuer vorab zu sparen.

Wenn alles geregelt ist, kommen ohnehin noch hohe Kosten auf uns zu, da das Haus sanierungsbedürftig ist.

Passiert jedoch ein worst-case-Szenario und mein Freund verunglückt, bevor wir heiraten können, erben ja nur die drei Kinder. Da ich aber für die Grundschuld hafte, muss ich den Kredit weiter bedienen.
Richtig?

Was mir nicht klar ist - was genau bedeutet dies für mich ganz konkret finanziell?
Was passiert konkret mit dem Haus?
Welches Erbe (sind ja nur Schulden auf dem Haus) erhalten die Jungs tatsächlich?
Was passiert mit der Risiko-Lebensversicherung meines Freundes?

Da ein Grundbucheintrag alleine schon zeitlich nicht mehr machbar ist vorab - welche Alternativen gibt es um das Risiko für mich zu minimieren?

Ich freue mich über jede Idee und Einschätzung, da die Situation so kompliziert vertrackt ist.

Erbe, erbrecht, Grundbuch, Haftung, Immobilienfinanzierung
Wie oft kann man bei Thalia den 5€ Gutschein für eine 1 in Deutsch einsetzen/verwenden? (Zeugnis-Aktion)?

Bei Thalia kann man zurzeit sein Zeugnis hinzeigen und sie ziehen dir bei einer 1 in Deutsch gleich die 5€ von den gültigen Produkten ab (ohne, dass man einen Gutschein in die Hand bekommt). Jetzt ist meine Frage, wie oft man, dass eigentlich in der Regel machen könnte bzw. dürfte. Technisch gesehen kann ich doch bei jedem Einkauf bis zum 11. September mein Zeugnis mitnehmen, hinhalten und die 5€ abziehen lassen. Auch bei den Teilnahmebedingungen auf der Thalia Seite steht zu dem auch noch: "Nur einmal pro Einkauf einlösbar", also könnte ich ihn, wenn ich jeden Tag bei Thalia einmal einkaufen gehen würde, verwenden oder nicht?

5€ Gutschein für deine Deutschnote erhalten**
Wir belohnen deutschlandweit bis zum 11.09.23 gute Leistungen im Fach Deutsch!
So geht’s:
1. Du hast auf deinem Zeugnis eine 1 in Deutsch oder hast dich gegenüber
deinem Vorjahreszeugnis in Deutsch um mindestens eine Note verbessert.
2. Komm mit deinem aktuellen und deinem Vorjahreszeugnis bis zum
11.09.2023 zu uns und hol dir deinen Gutschein im Wert von 5 € ab
Teilnahmebedingungen:
**Gültig bis zum 11.09.2023 | In den deutschen stationären Buchhandlungen von Thalia und Mayersche einlösbar | Gutschein gültig für alle Sortimente außer preisgebundene Artikel (aufgrund der Buchpreisbindung sind Gutscheine nicht auf Bücher, eBooks, Presse einlösbar), Zeitschriften-Abos, Hörbuch-Downloads, Sortimente: Games, Elektro, Wohnen, Partnerangebote (z. B. Reisen), Geschenkgutscheine, Geschenkkarten, Geschenkboxen (z. B. Jochen Schweizer, MyDays), Versandkosten, Services | Nicht kombinierbar mit anderen Gutscheinen, Preisaktionen und Scan & Go | Nur einmal pro Einkauf einlösbar | Keine Barauszahlung | Mindesteinkaufswert: 5€
Gutschein
Inobhutnahme von nicht zuständige Jugendamtes?

Meine Tochter 5 meine Tochter 5 Jahre alt wurde wegen mehrerer Verleumdungen vom Jugendamtes bei Berichten die ans Gericht gingen,oder des Kigas,Familienhilfen alle haben sie gelogen entzogen. Entzogen durch Erpressung des Amtsleiters wenn ich Widerspruch einlege mach ich es ihnen Ja noch einfacher ,weil es dann ja vor Gericht geht. Die zuständige Richterin ist befangen,weil sie sich ja Verhandlungsbeginn mit dem Jugendamt unterhalten hat ,ich durfte aber erst danach rein,Rechtsanhörung erfolgte auch nicht,ich durfte nicht zu ende reden und meine Aussagen wurden gemeinschaftlich mit dem Jugendamt ins lächerliche gezogen. Jegliche positive Berichte,sei es von der Familienhilfe dur zuerst für mich zuständig war oder der Bericht einer Jugendamtsmitarbeiterin seibst-als ich schwanger wurde hab ich das freiwillig beantragt-und der zugehörigen Familienhilfe von der Diakonie werden wegignoriert , indem sie mir unterstellten dass ich da evtl n anderer Mensch gewesen sei.Ich konsumiere Cannabis aufgrund Depressionen und Schmerzen meines Hals Wirbel Schadens und Wenn ich bestimmte Sachen machen muss,eher selten und vor allem dann wenn meine Tochter nicht da war oder beim Feiern;ich trinke keinen Alkohol über acht Jahre keinen Schluck;gelegentlich Amphitamin -da wurde mir ja gleich eine jahrelange Christel Sucht vangehängt,obwohl bekannt war,dass dieser Konsum nur einziges Jahr ,nach dem Tod meines Vaters ,statt fand-dann wurde ich schwanger und hab am selben Tag noch aufgehört und nie wieder angefangen. Jetzt ist meine Frage-ich habe gelesen dass nur das Jugendamt zuständig ist ,in wessen Stadtbereich meine Tochter geboren wurde ,bei mir war es in der Frauenklinik im Stadtgebiet ( Guten Berichte)-aber durch Umzug in den Landkreis ,fühlte sich jedoch das Landkreis JA zuständig. Ich gabe auch eine Vereinbarung mit dem JA im Stadtgebiet dass bei Inobhutnahme meine Tochter zu meiner Mutter käme.....jetzt wurde mir nicht mal.gesagt wo die sie hinkriegen.Kann ich das alles einklagen da und JA laut Zuständigkeit wechseln??

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