Haare schneiden?

2 Antworten

Ja, solange du minderjährig ist, können dir deine Eltern das verbieten. Aber wie ein Kollege hier (ich weiß leider nicht mehr wer) es vor längere Zeit bei einer ähnlich Frage mal so treffend formuliert hatte: Wenn du jetzt einfach zum Friseur gehst und dir die Haare kürzer schneiden lässt, was will deine Mutter dann machen? Sie dir wieder dran kleben?

Zum Thema "Körperverletzung":

Bei einer vorsätzlichen und nicht unerheblichen Verunstaltung der Friseur wird von der Rechtsprechung in der Tat eine Körperverletzung angenommen (so bspw. BGH, Beschluss vom 17.4.2008 - 4 StR 634/07). Die nötige Substanzeinwirkung ist gegeben, die Erheblichkeitsschwelle dürfte bei einer entsprechen umfassenden Reduzierung des Haarbestandes ebenfalls erreicht sein. Auf der anderen Seite wurde das körperliche Wohlbefinden des "Geschädigten" hier aufgrund der Einvernehmlichkeit objektiv nicht beeinträchtigt. Eine rein psychologische Beeinträchtigung der Eltern ist grundsätzlich nicht tatbestandsmäßig. Eine pathologische Gesundheitsschädigung dürfte hier fraglos ebenfalls wegfallen.

Eine spannendere Frage wäre m. E., in welchem Umfang ein Minderjähriger gemäß § 228 StGB in eine solche Körperverletzung einwilligen kann (so es sich denn um eine solche handeln sollte). Eine grundsätzliche Ablehnung der Einwilligungsfähig eines Minderjährigen kann ich der Rechtsprechung und Literatur nicht entnehmen. Vielmehr wird auf die tatsächlichen Einsichts- und Urteilsfähigkeit der betroffenen Person abgestellt. Die dürfte bei einem 16-Jährigen hinsichtlich der Gestaltung seiner Frisur hinreichend gegeben sein. Eine zur Unwirksamkeit der Einwilligung führende Sittenwidrigkeit kann ich der bisherigen Sachverhaltsschilderung ebenfalls nicht entnehmen.

Summarisch ist eine strafrechtliche Relevanz hier m. E. nicht anzunehmen.

wenn deine Freundin weiß dass das deine Eltern nicht wollen, dann könnten deine Eltern die Freundin wegen Körperverletzung anzeigen.

also deine Freundin sollte es nicht tun, das kann sehr teuer werden.

Mein Bruder hat vor vielen Jahren einem Kumpel (beide Ü 21) in einer Bierlaune ein paar Haare abgeschnitten, das hat ihn 1000 DM Schmerzensgeld gekostet.

Answer123  13.07.2023, 16:14

Naja, das ist hier etwas komplizierter, siehe meine eigene Antwort. Die Eltern müssten eine strafbare oder schadensersatzbegründende Handlung im Namen ihres Kindes geltend machen - das wird aber schwierig, wenn das Wohlbefinden des Kindes nicht beeinträchtigt wurde. Eine mittelbare, rein psychologische Beeinträchtigung des Wohlbefindens der Eltern kann hier m. E. nicht tatbestandsmäßig sein.

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