Hey, ich muss Unterhalt für den Zeitraum vorm Antrag auf Unterhaltsgeld zahlen obwohl zusammen gelebt. Steht ihr das zu?
Hallo zusammen. Ich habe eine Wundervolle Tochter der ich regelmäßig Unterhalt zahle, weil ich und die Mutter meiner Tochter getrennt leben. Nun hab ich Post bekommen das ich Unterhaltsrückstände Nachzahlen soll obwohl das für ein Zeitraum ist bevor die Mutter einen Antrag auf Kindesunterhalt gestellt hat. Das nicht verständliche bei der ganzen Sache ist, das ich in den genannten Zeitraum nur für uns Drei arbeiten gegangen bin und wir noch in einer Beziehung waren und ich alles was ich finanziell verdient habe für uns ausgegeben habe also unserer kleinen Familie. Ich wohne ca 200 km weiter entfernt dementsprechend haben wir auch unterschiedliche Anschriften. Meine Frage ist nun, ob das der Kindesmutter zusteht oder nicht ? Lg
2 Antworten
Barunterhaltsanspruch für Euer gemeinsames Kind besteht erst ab dem Moment der räumlichen Trennung, bzw. ab dem Zeitpunkt der Geltendmachung - rückwirkend kann kein Unterhalt eingefordert werden.
Für den Zeitraum, in dem das Kind mit dir in deinem Haushalt gelebt hat, hast du deine Unterhaltspflicht erfüllt, da ist eine Nachforderung nicht gerechtfertigt.
Und generell gilt, dass der Unterhalt ab dem Zeitpunkt zu zahlen ist, von dem an dieser nach der Trennung vom betreuenden Elternteil gefordert wurde.