Hey, ich muss Unterhalt für den Zeitraum vorm Antrag auf Unterhaltsgeld zahlen obwohl zusammen gelebt. Steht ihr das zu?

2 Antworten

Barunterhaltsanspruch für Euer gemeinsames Kind besteht erst ab dem Moment der räumlichen Trennung, bzw. ab dem Zeitpunkt der Geltendmachung - rückwirkend kann kein Unterhalt eingefordert werden.

Für den Zeitraum, in dem das Kind mit dir in deinem Haushalt gelebt hat, hast du deine Unterhaltspflicht erfüllt, da ist eine Nachforderung nicht gerechtfertigt.

Und generell gilt, dass der Unterhalt ab dem Zeitpunkt zu zahlen ist, von dem an dieser nach der Trennung vom betreuenden Elternteil gefordert wurde.