Chef zwingt mich an einem Samstag zu arbeiten wo ich eig als Freiberufler immer tätig bin?

Hallo an alle,

Ich arbeite unter der Woche beim Zahnarzt und Samstags immer als Erste Hilfe Kurs Ausbilderin. Mein Chef ist darüber informiert und auch einverstanden.

Ich bin nun seid 1 Woche krankgeschrieben und auch für diese Woche bis Freitag krankgeschrieben. Da ich mich als Freiberufler nicht krankschreiben kann muss ich einen Ersatz finden, deswegen steht auch auf der AU bis Freitag krankgeschrieben und nicht bis Samstag.

Nun will mein Chef das ich Samstag zum Notdienst komme, obwohl er weiß das ich da immer Kurse gebe. Den Kurs Samstag bin ich dabei Ersatz zu finden, nicht das man denkt das ich nicht zum Zahnarzt arbeiten gehen aber Samstag Kurs gebe.

Das habe ich ihm auch erklärt, das ich Samstag immer Kurs gebe und ich dabei bin Ersatz zu finden da ich mich nicht krankschreiben kann wie als Angestellter. Weil wenn es mir Samstag noch immer schlecht geht kann ich den Kurs nicht absagen sonst muss ich eine höhere Summe an strafe zahlen was auch so festgelegt ist.

Er meinte darauf das es nicht sein Problem ist und das ich am Samstag zu kommen habe.

Jetzt ist die Frage was mache ich.

Da ich eh hatte zu kündigen weil ich auf Vollzeit umsteigen will bei den Erste Hilfe Kursen, ist die Frage ob ich schon jetzt fristlos kündigen kann. Bin übrigens in der Probezeit beim Zahnarzt.

Ist es rechtens wenn ich fristlos kündige jetzt mit Angaben von wichtigen Gründen.

🙈

Freiberufler, Chef, Kündigen, Probezeit
widerrechtlich entfernte Möbelstücke?

Ich wohne im Altengerechtes Wohnen und wir haben ein DRK Büro im Hause. Es wurden hier bei uns im Eingangsbereich immer wieder mal Deko Gegenstände, Blumen, Vasen, von unserem dort stehenden Tisch, sowie verschiedene Sachen gestohlen, die Eigentum der Bewohner gewesen sind, man sollte es ja schön haben im Eingangsbereich. Hier ist auch tägl. so das öffentliche Menschen hier rein gehen was auch normal ist. Wir haben hier im Haus ein DRK Büro mit einer DRK Kraft, die nun veranlasst hatte über die Hausverwaltung eine Zusage zu bekommen, ( einen Auftrag ) das der benannte Tisch und die 2 Stühle vom Hausmeisterservice in einen Keller zur Aufbewahrung gestellt wurden. Die Begründung wäre wegen Diebstahl, was für uns Bewohner hinfällig ist. Wir baten Sie um Herausgabe unserer widerrechtlichen entfernten Möbelstücke das sie ablehnte.Da die Möbel Eigentum der Bewohner des Hauses sind, da sie vor ca. 15 Jahren von einem Club an die Bewohner gespendet wurden und die ganzen Jahren im Eingangsbereich standen. sehen wir dieses Handeln als Diebstahl an. Da wir die Hausverwaltung angeschrieben hatten und um Rückgabe gebeten hatten haben wir bei heute keine Rückmeldung erhalten. Sollten wir jetzt die Polizei einschalten? und eine Anzeige wegen Diebstahl machen? wer kann uns da bitte einen Rat geben. Hier sind gebrechliche Menschen im Haus die daurauf angewiesen sind.

Diebstahl, möbel, Eigentum
Nachträgliche Änderungen der Grundstücksgrenze rechtens?

Hallo wir haben Ärger mit einem Grundstückskauf.

Zur Vorgeschichte. Es wurde ein sehr großes Grundstück in 6 kleine Teilgrundstücke aufgeteilt zum Bau von Einfamilienhäuser.

Eines davon haben wir erworben und mittlerweile für das Grundstück unsere Pläne erstellt und auch bereits eine Baugenehmigung erhalten.

Soweit sogut. Jetzt ist es so, dass das direkte Nachbarsgrundstück sehr schmal geraten ist und der aktuelle Besitzer (von dem wir auch gekauft haben) das Grundstück nicht verkauft bekommt. Daher möchte er nun, das wir 2,5 Meter von unserem Grundstück "abgeben" damit verkleinert sich natürlich dementsprechend unser Grundstück was allerdings zur Folge haben würde, dass wir die Bauverordnung des Landes BaWü nicht mehr einhalten bezüglich der Grenzbebauung.

Ich finde diesen Vorschlag absolut bei den Haaren herbeigezogen, da wir wie gesagt bereits eine Baugenehmigung erhalten haben und unsere Planung vollständig abgeschlossen ist.

Ich habe dem Verkäufer klar gemacht, dass wir uns auf solch einen Vorschlag nicht einlassen werden, da ansonsten unser Bauprojekt so nicht mehr realisierbar wäre.

Kennt sich jemand rechtlich aus, ob der Verkäufer trotz Genehmigter Baugenehmigung zu unseren Gunsten anhand der vorliegenden Vermessungen eingetragen im Katastaramt und eines notariellen Kaufvertrages mit eindeutigen Größen Angaben trotzdem naträglich Änderungen vornehmen kann.

Danke für eure Antworten.

Grundstück, Hausbau

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