Teilzeitjob und nebenberuflich als Freiberufliche/Freelancerin; was gibt es zu beachten?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Natürlich als Minijob, bei dem geringen Unterschied zwischen der Bezahlung zwischen Minijob und Honorar. Das Honorar müsste wenigstens 30,- Euro die Stunde sein, damit sich das gegenüberMinijob lohnt. Warum? Weil mit Minijob hast Du selbst keine Abgaben zu zahlen, wenn Du die Rentenversicherung abwählst. Aber Du hast Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Bezahlung während des Urlaubs.
  2. Dein Einkommen aus der Hauptanstellung (Teilzeit) wird über die Einkommensteuererklärung mit der selbständigen Tätigkeit als Honorarkraft zusammen gezählt.
  3. Bei der selbständigen Tätigkeit wird der Gewinn besteuert, nicht die Einnahmen. Alles was Du für den Unterricht in der VHS kaufst, auch 1/2 Deiner Internet udn Telefonkosten kannst Du abzeihen. Auch die Kosten um zur VHS zu fahren und für den Rückweg. Als mögliche Steuer reichen 10 %, denn Dein Gehalt von 1.100,- ist schon mal durch den Grundfreibetrag udn die Vorsorgepauschale völlig steuerfrei. die ca. 4.000,- Einnahmen als Honorar kommen dazu, aber da gehen vermutlich um die minimum 20 % Kostenrunter. Da bleiben vermutlich kaum 2.000,- Euro zu versteuerndes Einkommen übrige, die zu ca. 280,- Euro Steuer führen.

Also ganz entspannt bleiben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ich würde auch in jedem Fall zu einem Minijob raten. Ansonsten wird das 2. Arbeitsverhältnis in die Lohnsteuerklasse 6 eingestuft, bei der ein großer Teil des Verdienstes ans Finanzamt geht.

Alle Einnahmen bis knapp 11.000 € im Jahr sind jedoch erstmal einkommensteuerfrei, weil hierfür der Grundfreibetrag gilt. Aber für den jeden Euro darüber solltest Du genau überlegen, was Du tust. Möglicherweise ist es daher sinnvoll, maximal 2 Arbeitsverhältnisse einzugehen. Dann kannst Du das erste Arbeitsverhältnis ganz normal über Lohnsteuerkarte laufen lassen und das 2. über Minijob, bei der nur der Arbeitgeber eine Pauschale für Steuer und SV-Beiträge zahlen muss, Du jedoch nicht.

Welche Verhältnisse ja jedoch zu beachten sind hinsichtlich Hauptjob und Minijob, kann ich leider nicht sagen. Im Zweifel kannst Du Dich an die Minijob-Zentrale wenden: www.minijob-zentrale.de Dort können sicher Deine Fragen beantwortet werden.

Wie senior1 schon richtig geschrieben hat, sollte eine Selbständigkeit/Freelancer-Tätigkeit genau überlegt werden. Diese macht nur Sinn, wenn sie auf Dauer angelegt ist und ein entsprechender Verdienst in Aussicht steht. Denn dafür muss ggfs. ein Gewerbe angemeldet werden oder andere Erlaubnisse und Du bist zur jährlichen Abgabe der Steuererklärung und natürlich auch zur Buchhaltung verpflichtet usw.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich empfehle den Minijob, da es sich um eine Scheinselbständigkeit handelt. Unabhängig davon wäre eine Selbständigkeit in dieser Größenordnung komplett sozialversicherungsfrei, da der Hauptverdienst höher liegt.

Zudem lohnt sich der ganze Aufwand einer Selbständigkeit nicht. Die erhöhten Einnahmen von jährlich etwas über 100,- Euro gehen zum Teil an das Finanzamt.

Gewerbesteuer wird nicht fällig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
an einer Sprachschule: 2-3 Stunden die Woche bei 22,5€ wenn ich mich als Minijobberin anstellen lasse oder 25€ die Stunde, wenn ich als Freelancerin/Freiberufliche arbeite.

da bietet sich der Minijob an, da Du dann das Einkommen brutto wie netto erhalten kannst, soweit der Arbeitgeber den Lohn pauschal versteuert und Du Dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Dann muss dieses Einkommen auch nicht in einer Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Wobei hinsichtlich der Honorartätigkeit noch ein Steuerfreibetrag in Höhe von 3000 Euro im Jahr nutzbar sein dürfte :

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/steuerliche-beurteilung-von-nebentaetigkeiten-15-freibetrag_idesk_PI20354_HI3792955.html