Verlustbescheinigung von Einzeldepot mit Gewinnen aus Gemeinschaftsdepot über Steuererklärung verrechnen?

2 Antworten

Ja, kann man verrechnen.

Du musst aber bis zum 15.12. eine Steuerbescheinigung bei Bank A beantragen, die dort ausgewiesenen Verluste kannst du dann in der Steuererklärung angeben.

Für die Steuererklärung 2019 ist der Zug aber abgefahren, die Bescheinigung hätte man bis zum 15.12.2019 bei der Bank beantragen müssen.

Verluste aus Aktiengeschäften dürfen nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden.

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Die Übertragung deiner verlustreichen Aktien auf das Gemeinschaftsdepot in dem es offensichtlich noch nicht realisierte Aktiengewinne gibt, sieht stark nach dem Versuch einer unzulässigen Steuergestaltung gemäß § 42 AO aus.

Es wurde schon das ganze Depot zu unserer Hausbank (mit Gemeinschaftskonto) übertragen und ein neues Depot eröffnet. Hintergrund waren die besseren Konditionen und der bessere Zugriff darauf. Letztlich war es einfach etwas blauäugig und ich habe gar nicht mit solchen Auswirkungen gerechnet. Jetzt ist eben nur die Frage, wie ich den Verlusttopf nicht verfallen lasse.

Hätte ich das Einzeldepot in ein Gemeinschaftsdepot umgewandelt, hätte ich ja vermutlich ähnliche Probleme, oder?

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??

Und wieso das?

Selbst wenn jeder Ehepartner sein eigenes Depot hat, werden die (Aktien-)Gewinne und Verluste doch in der Steuererklärung berücksichtigt und ggf. verrechnet, egal auf was für einem Depot diese entstanden sind. Das ändert sich doch überhaupt nicht, wenn ich meine Aktien in ein Gemeinschaftsdepot umpacke. Die Verluste sind doch nicht einem Depot sondern dem Verlusttopf des Anlegers zuzuordnen, den dieser dann "mitnimmt"?

Wo sollte denn da ein Gestaltungsmissbrauch vorliegen?

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