Kranken und Pflegeversicherung komplett absetzbar?

2 Antworten

Hallo,

jein !

Die Beiträge zur KV und PV sind in der Höhe unbegrenzt absetzbar, unabhängig von den Höchstgrenzen für die übrigen Sonderausgaben.

Bei einer PKV werden die Beiträge um die Anteile für Leistungen gekürzt, die von der Art über die GKV-Leistungen hinausgehen (vor allem Wahlleistungen Krankenhaus).

Bei GKV und PKV sind die Beitragsteile für Kranken(tage)geld nicht absetzbar.

In aller Regel werden aber die KV-Beiträge schon vom Arbeitgeber berücksichtigt, so dass im Steuerbecheid nichts Großes mehr passiert.

Viel Glück

barmer

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Alles klar vielen Dank das war meine Befürchtung, also sind die steuerlichen Ersparnisse zu GKV/PV (und vermutlich auch GRV) bereits im Lohn berücksichtigt und können eigentlich bei der Steuererklärung nicht mehr geltend gemacht werden?

Das hatte mich nur verwirrt, Dankeschön

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Es gibt keinen Durchschnitt bei einer Einzelperson.

Bei dieser gelten immer deren Daten.

Und die kann man in einen Rechner im Netz eingeben.

Verfügt man die Daten von mehreren Einzelpersonen lässt sich deren Durchschnitt mit folgender Formel berechnen: avg = Summe aller einzelnen Werte / Anzahl der Werte

Da ein Durchschnittswert also mindestens über zwei Datenpunkte verfügen sollte, war dieser logischerweise nicht auf eine Einzelperson bezogen.
Hier ist bspw. 2015 die Rede von gut 1.000€ https://taxfix.de/steuertipps/steuererstattung-deutschland

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@Quastiat

Das ist aber keine Finanzfrage, sondern nur sinnlose Zahlenspielerei.

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@correct

Die eigentliche Frage wäre lediglich ob ich 100% meiner KV und PV Kosten steuerlich absetzen kann?
Ich wollte die Frage nur mit einem Beispiel füttern um zu verdeutlichen wieso ich mir nicht vorstellen kann dass das geht, da man dadurch enorme Rückzahlungen hätte

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